Betreff
Antrag Nr. 200/2018 der Grünen Liste vom 29.11.2018: Bauberatung bei Bauvorhaben anhand einer Gestaltungssatzung oder -fibel
Vorlage
611/289/2019
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2.             Der Fraktionsantrag Nr. 200/2018 der Grünen Liste ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Grüne Liste beantragt, dass bei kritischen Bauvorhaben ein verpflichtendes Beratungsgespräch erfolgt und dafür entsprechende Grundsätze in einer Gestaltungssatzung oder -fibel festgehalten werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stadtgestaltung und Baukultur der Stadt Erlangen sind sehr wichtig, um das qualitätsvolle Stadtbild zu erhalten und weiter zu entwickeln. Um dies sicherzustellen, werden bereits verschiedene Instrumente genutzt:

-        Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen nach dem Baugesetzbuch wird die Möglichkeit in Verbindung mit der Bayerischen Bauordnung örtliche Bauvorschriften zu erlassen regelmäßig angewandt, um besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern, insbesondere die Begrünung von Dächern zu steuern.

-        Der Baukunstbeirat gibt in baukünstlerischen Fragen und bei städtebaulichen Planungen, die für die Erhaltung oder weitere Gestaltung des Erlanger Stadtbildes von Bedeutung sind, Gutachten ab. Dies vor allem bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden mit stadtbildprägendem Charakter, bei Baumaßnahmen von besonders großem Umfang oder erheblicher Bedeutung sowie bei wesentlichen Veränderungen von Gebäuden an historisch oder baukünstlerisch wertvollen Straßen oder Plätzen und Freiräumen.

-        Alle am Bau Beteiligten, insbesondere Genehmigungsbehörden, Entwurfsverfasser und Bauherren sind für die bauliche und gestalterische Qualität ihrer Umwelt verantwortlich. Grundsätzlich wird auf die Eigenverantwortlichkeit und Entscheidungsfreiheit gesetzt und weniger auf bindende Empfehlungen und Vorschriften durch die Fachleute. Dabei kann zum Beispiel der regionale oder historische Bezug oder eine sich entwickelte landestypische Hausform, wie zum Beispiel ein Haus mit sogenanntem fränkischem Dach, einen Entwurfsansatz darstellen. Doch dies lässt sich nicht immer verordnen. Es kann nur gelingen, wenn Architekten und Planer, die Bauwirtschaft und Behörden zusammen mit den Bauherren an einem Strang ziehen.

 

Das Grundgesetz sichert im Artikel 14 Grundgesetz die Eigentumsgarantie nach der jeder Bürger über sein Eigentum verfügen kann, so lange keine Einschränkungen durch Gesetze erfolgen. Daher besteht auch bei Bauvorhaben bei Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen ein Genehmigungsanspruch, so lange bauliche Anlagen das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten.

 

Für eine Gestaltungssatzung für Bauvorhaben (Gebäude und sonstige bauliche Anlagen) im ganzen Stadtgebiet fehlt die rechtliche Grundlage, diese zu erlassen. Bei einer Gestaltungsfibel würde es sich um ein informelles Instrument handeln, dass keinen verbindlichen Charakter hätte. Das Orts- und Stadtbild in Erlangen ist je nach Lage differenziert. Dies würde eine jeweils spezifische Auseinandersetzung mit den örtlichen Gegebenheiten erfordern. Sollte ein informelles Instrument gewünscht werden, wären dazu 0,5 Stellen für 1 Jahr und zusätzlich ca. 50 000 € für eine externe Beauftragung notwendig.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Handeln der Stadt Erlangen ist bereits auf konstruktive Beratung von Bauherren auf Basis von Grundsatzbeschlüssen zur Sicherung einer guten baulichen Gestaltung ausgerichtet. Diese wird durch die Freiflächengestaltungssatzung nochmals eine Ergänzung erfahren.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: