GSB-Bericht 2018
Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr
2018 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.
Gemäß den Bestimmungen des
Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) § 64 sowie des Bayerischen
Wassergesetzes (BayWG) Art. 38 haben Gewässerbenutzer, die an einem
Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere
Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu
bestellen. Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben (WHG § 65), die
Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen, beratende Funktionen
auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an den Gewässerbenutzer zu
erstellen. Die Neubestellung des Abteilungsleiters Betrieb beim EBE zum
Gewässerschutzbe-auftragten erfolgte mit Schreiben vom 4. Oktober 2017 mit
Wirkung zum 1. Januar 2018.
Im Vollzug des v.g. konnten im
Wirtschaftsjahr 2018, d.h. vom 01.01.2018 bis 31.12.2018, keine Verstöße des
Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht obliegenden Pflichten festgestellt
werden.
Der für das Jahr 2018 ermittelte
Fremdwasseranteil liegt mit 20,53 % unter der 25 %-Grenze gemäß Wasserrecht.
Aufgrund des ermittelten
Fremdwasseranteils von 20,53 % in 2018 (18,16 % in 2017 und 20,72 % in 2016)
ist im Jahr 2019 sowie in den Folgejahren das Fremdwassersanierungsprogramm
kon-
sequent fortzuführen.
Bezüglich der Zielsetzungen und
durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen hinsichtlich der
weiteren Steigerung der
Umweltleistung wird auf den Umweltbericht 2018 verwiesen. Siehe
hierzu die Vorlage
Umweltbericht des EBE 2018 in gleicher Sitzung.
Anlagen: