Betreff
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz (GSB)
GSB-Bericht 2018
Vorlage
EBE-2/039/2019
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2018 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.

 


Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) § 64 sowie des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) Art. 38 haben Gewässerbenutzer, die an einem
Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen. Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben (WHG § 65), die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen, beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an den Gewässerbenutzer zu erstellen. Die Neubestellung des Abteilungsleiters Betrieb beim EBE zum Gewässerschutzbe-auftragten erfolgte mit Schreiben vom 4. Oktober 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018.

Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2018, d.h. vom 01.01.2018 bis 31.12.2018, keine Verstöße des Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht obliegenden Pflichten festgestellt
werden.

Der für das Jahr 2018 ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 20,53 % unter der 25 %-Grenze gemäß Wasserrecht.

Aufgrund des ermittelten Fremdwasseranteils von 20,53 % in 2018 (18,16 % in 2017 und 20,72 % in 2016) ist im Jahr 2019 sowie in den Folgejahren das Fremdwassersanierungsprogramm kon-

sequent fortzuführen.

Bezüglich der Zielsetzungen und durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen hinsichtlich der

weiteren Steigerung der Umweltleistung wird auf den Umweltbericht 2018 verwiesen. Siehe

hierzu die Vorlage Umweltbericht des EBE 2018 in gleicher Sitzung.

 


Anlagen: