Durchführung eines VgV-Verfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen - Architekt (Leistungsphasen 1-9)
Zur Vergabe der Planungsleistungen für die Objektplanung wird aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes ein europaweites VgV-Verfahren durchgeführt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Neubau der Kindertageseinrichtung am Brucker Bahnhof mit dem Raumprogramm gemäß Bedarfsbeschluss 512/057/2018 des Stadtrats am 26.07.2018.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Planungsleistungen für die Objektplanung für den Neubau der Kindertageseinrichtung am Brucker Bahnhof sollen im Herbst 2019 beginnen.
Das erforderliche Verfahren ist die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen, die in der Vergabeverordnung (VgV) und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) geregelt ist. Das Verfahren beginnt mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt und endet mit der Vergabe der Leistung an ein geeignetes Architekturbüro bzw. mit der Veröffentlichung dazu (siehe unten).
Die Planungsleistungen der Objektplanung (Leistungsphasen 1-9) betragen ca. 273.581 € (inkl. Mehrwertsteuer und Nebenkosten) bzw. 229.900 € (ohne Mehrwertsteuer) und übersteigen damit den festgeschriebenen Schwellenwert von 221.000 € netto, der eine europaweite Ausschreibung auslöst.
Die Vergabe der Planungsleistung in einer stufenweisen Beauftragung als Ergebnis des VgV-Verfahrens wird dann in den Gremien gesondert zum Beschluss vorgelegt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Geplanter Ablauf des
VgV-Verfahrens:
Bekanntmachungsphase: Juli/August 2019
Bewerbungsphase: August bis September 2019
Verhandlungsphase: Oktober 2019
Auftragserteilungsphase: November 2019
Rahmenterminplan
Neubaumaßnahme:
Beginn der Planung: November/Dezember 2019
Baubeginn: ca. März 2021
Baufertigstellung: ca. September 2022
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
12.000 € |
bei IPNr.: 365C.414 |
Sachkosten: |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365C.414
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: