Betreff
Bildung von 5 Eingangsklassen am städtischen Marie-Therese-Gymnasium zum Schuljahr 2019/2020
Vorlage
40/194/2019
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Bildung einer 5. Eingangsklasse am städtischen Marie-Therese-Gymnasium zum Schuljahr 2019/2020 wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Schulleitung des Marie-Therese-Gymnasiums (MTG) beantragt mit Schreiben von 08.05.2019 die Bildung einer 5. Eingangsklasse für das kommende Schuljahr.

 

Das MTG hat entgegen der erwarteten Prognose für das nächste Schuljahr einen deutlichen Anstieg der Anmeldezahlen erfahren. Insgesamt liegen zum derzeitigen Stand 150 Anmeldungen für das Schuljahr 2019/2020 vor. Bei einer Teilungshöchstgrenze von 33 Schülerinnen und Schülern je Klasse, würde dies die Bildung einer 5. Eingangsklasse bedeuten.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um die Sicherheit zur Klassenbildung, auch für die Eltern und Schülerinnen und Schüler herzustellen und die damit verbundenen erforderlichen personellen Ressourcen sicherzustellen,

muss die Entscheidung über die zusätzliche Eingangsklasse dringlich getroffen werden. Eine Umverteilung der Kinder in andere Gymnasien wäre aufgrund der Lehrerbedarfsmeldungen an das Staatsministerium nach Mitte/Ende Mai aus schulorganisatorischer Sicht nicht zumutbar.

 

Die Prognose für das nächste Schuljahr würde entsprechend 31 anstatt 30 Klassen vorhersehen. Da im Moment zwei Jahrgänge nur 3-zügig sind, erscheint die Einrichtung der 5. Eingangsklasse auch aufgrund räumlicher Kapazitäten, trotz der laufenden Generalsanierung, vertretbar. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Interimsräume wird die Zeit während der Sanierung sicher etwas beengter, aber nach Einschätzung der Schulleitung des MTG ist die 5. Eingangsklasse mit der aktuellen und kommenden Raumsituation umsetzbar.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse am MTG wird einen zusätzlichen Bedarf von ca. 44 Lehrerwochenstunden erforderlich machen. Dieser Mehrbedarf kann nach Prüfung der Ressourcen im Rahmen des bestehenden Stellenplans des MTG vollständig gedeckt werden. Mehraufwendungen fallen somit nicht an.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

161.732,56 

bei Sachkonto: 501101

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Stellungnahme des Personal- und Organisationsamtes:

Analog der Berechnung zum LPZ ergeben sich für einen Beamten/eine Beamtin in A 14 Stufe 7 mit 44/23 Lehrerwochenstunden folgende jährliche durchschnittliche Kosten: 161.732,56 EUR (zzgl. der Besoldungserhöhung 2019).

Hierbei berücksichtigt sind das Grundgehalt, der Familienzuschlag, die jährliche Sonderzahlung und ein monatlicher Versorgungszuschlag in Höhe von 30%. Eventuelle Kosten für die Beihilfe sind nicht enthalten. Der Lehrpersonalzuschuss von 61 % beläuft sich auf ca. 98.656,86 EUR.

Nach Überprüfung der Planstellensituation an 40M hat sich ergeben, dass die 44 zusätzlichen Stunden an 40M durch die vorhandenen Planstellen abgedeckt werden können.

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind im Personalkostenbudget vorhanden

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag der Schulleitung vom 08.05.2019