Betreff
Baumfällungen am Bergkirchweihgelände; Fraktionsantrag Nr. 064/2019 der CSU-Fraktion
Vorlage
EB77/040/2019
Aktenzeichen
III/EB77
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag Nr. 064/2019 der CSU-Stadtratsfraktion vom 23.04.2019 ist damit bearbeitet.


Sachbericht

Im Antrag Nr. 064/2019 vom 23.04.19 fordert die CSU-Fraktion, die Baumfällungen am Bergkirchweihgelände zumindest bis zu einer Beratung im BWA am 07. Mai 2019 zu stoppen. Vorausgegangen war eine mündliche MzK im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 11.04.19. Darin wurde über die Notwendigkeit berichtet, 25 Bäume auf dem Bergkirchweihgelände noch vor Beginn der diesjährigen Bergkirchweih fällen zu müssen. Dies hatte ein beauftragtes Gutachten mit Zugversuchen an 48 Bäumen zur Prüfung der Stand- und Bruchsicherheit ergeben.

 

Nachfolgend wird zu den 18 explizit im Fraktionsantrag genannten Punkten Stellung genommen:

 

Zu 1.: Die Baumfällarbeiten werden zumindest bis zu einer Beratung im BWA am 7. Mai 2019 sofort gestoppt.

Ein Stopp der Baumfällarbeiten war nach rechtlicher Abwägung nicht möglich, weil aufgrund der Kenntnis über die mangelnde Standsicherheit und der öffentlichen Zugänglichkeit zum Bergkirchweihgelände Gefahr im Verzug herrschte und damit in einem Schadensfall der Vorwurf fahrlässigen Handelns vorgelegen hätte.

 

Zu 2.: Es wird ein Vor-Ort-Termin anberaumt, an dem auch die Mitglieder des Stadtrats teilnehmen können.

Ein Termin wurde anberaumt und eine Information zum Sachstand vor Ort am 25.04.19 durchgeführt.

 

Zu 3.: Dem Stadtrat wird ein zweites Gutachten vorgelegt, ob diese Baumfällungen tatsächlich alternativlos sind oder ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, die Bäume zu retten und trotzdem die Sicherheit zu gewährleisten.

Ein zweites Gutachten ist aus zeitlichen Gründen nicht realisierbar. Zudem ist es nicht sinnvoll, erneut Zugversuche an den gleichen Bäumen durchzuführen. Weitere Nachuntersuchungen würden Zeit benötigen, in der die Verantwortung für die Verkehrssicherung bei den zuständigen Personen der Verwaltung liegen würde. Zudem könnten die erforderlichen Fällungen durch diese Verzögerung nicht mehr rechtzeitig vor der Bergkirchweih abgeschlossen werden.

 

Zu 4.: Welche Maßnahmen hat die Stadt Forchheim auf dem Kellerberg für das Annafest getroffen?

In Forchheim wurden vor dem Fall eines großen Stämmlings bei Sturm ca. 60 Bäume gefällt. Alle städtischen Bäume im Bereich des Festgeländes wurden begutachtet. Der schadhafte private Baum am Gothla-Keller war nicht Bestandteil der dortigen städtischen Überprüfungsmassnahmen.

 

Zu 5.: Was hat die Stadt Erlangen seit dem Baumgutachten von 2016 zum Bergkirchweihgelände unternommen, um die Bäume zu pflegen, zu erhalten bzw. um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen?

Die betroffenen Bäume wurden teilweise in ihrer Krone durch Rückschnitte reduziert, um die Windlast zu verringern. Solche Rückschnitte führen leider auch zu einem Rückgang und einem geringeren Stoffwechsel der Wurzeln. Vitalisierende Maßnahmen, wie beispielsweise Humusierung des Oberbodens oder Unterlassung der Laubräumung, sind aufgrund des Festbetriebes nicht möglich.

 

Zu 6.: Warum werden diese Maßnahmen dem Stadtrat nicht mitgeteilt?

Die Abteilung Stadtgrün hat am 10.04.19 ein Faktenblatt erstellt, auf dessen Grundlage im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 11.04.19 informiert wurde. Auch die Informationsveranstaltung zu vorausgegangenen Gutachten (Büro Dengler, 2016) beinhaltete Maßnahmen der städtischen Baumpflege zum Erhalt der Bäume.

 

Zu 7.: Wer trägt die Verkehrssicherungspflicht für den Baumbestand im Bereich des Festgeländes der Bergkirchweih?

Die Baumverantwortung für die städtischen Bäume trägt der EB 77 mit der Abteilung Stadtgrün. Die Verkehrssicherheit für Bäume welche auf Privatgrund stehen obliegt den Eigentümern.

 

Zu 8.: Welche Bäume, die hätten erhalten werden sollen, wurden jetzt gefällt bzw. sollen gefällt werden?

Grundsätzlich sollen alle Bäume erhalten werden, die nicht im Zuge von Umbaumaßnahmen gefällt werden müssen (wie z.B. im Februar am Henninger Keller geschehen und vom BWA beschlossen).  Wenn sich durch die Zugversuche herausgestellt hat, dass die Standsicherheit im Wurzelraum nicht gegeben ist und auch nicht durch Kronenrückschnitte wiederhergestellt werden kann, muss gefällt werden.
Während der Baumaßnahmen am Erich-Keller wurde, trotz mehrfacher Ermahnungen durch das Tiefbauamt, durch das beauftragte Ingenieurbüro und durch die Abteilung Stadtgrün, der Wurzelbestand eines Baumes durch eine Baufirma so stark beschädigt, dass er nicht mehr standsicher war.

 

Zu 9.: Welche der Bäume stehen nicht auf städtischen Grundstücken?

Alle untersuchten Bäume stehen auf städtischen Grundstücken, der Zustand privater Bäume ist der Stadtverwaltung nicht bekannt. In einem Schreiben des Liegenschaftsamtes an die Festwirte vom 23.04.19, wurde darauf hingewiesen, dass Bäume auf Privatgrund auch auf Ihre Standsicherheit überprüft werden müssen.

 

Zu 10.: Wann und wo werden Ersatzpflanzungen vorgenommen? Welche Größe und Baumart werden dann angepflanzt?

Ersatzpflanzungen für die jetzigen Fällungen werden im Herbst 2019 ausgeführt. Dann sollen auch fünf bis acht Großbäume mit einem Stammumfang von ca. 30 cm gepflanzt werden. Dies ist dann möglich, wenn ausreichend Wurzelraum zur Verfügung gestellt werden kann (mindestens 12 m³ FLL-Baumsubstrat). Alle anderen Ersatzpflanzungen werden mit Jungbäumen, mit einem Stammdurchmesser von 16-18 cm, ausgeführt, weil diese sich schneller an die teilweise schwierige Umgebung anpassen können und langfristig einen nachhaltigeren Baumbestand bilden. Die Nachpflanzung für den durch die Baumassnahme beschädigten Baum wurde bereits am 30.04.2019 durchgeführt.

 

Zu 11.: In welchem Maß ist Totholz im Baumbestand am Berg ökologisch wertvoll und auch unter Sicherheitsaspekten möglich?

Totholz ist immer ökologisch wertvoll, jedoch problematisch, wenn darunter der Verkehr eröffnet wird. Auf der Bergkirchweih ist der Verbleib von Totholz aus Gründen der Verkehrssicherung nicht sinnvoll.

 

 

Zu 12.: Wie lautete der genaue Auftrag der Gutachter 2016 und 2018?

2015: Freihändiges Vergabeverfahren; Auftragnehmer: Büro Dengler, Lauf

Titel: Baumgutachten Bergkirchweih 2015

Leistungsbeschreibung: genaue Begutachtung von insgesamt 116 Bäumen auf dem Gelände der Bergkirchweih

 

2018: beschränkte Ausschreibung; Auftragnehmer: Büro Wenisch, Konnersreuth

Titel: Baumgutachten 2018

Leistungsbeschreibung: intensive, visuelle und gerätetechnische Untersuchung von insgesamt 97 Bäumen (davon 82 Bäume auf dem Gelände der Erlanger Bergkirchweih) gemäß FLL- Baumuntersuchungsrichtlinie („Eingehende Untersuchung“ Ausg. 2013)

 

 

Zu 13.: Sind Zug-/Rütteltests an den Bäumen zwingend vorgeschrieben?

Die Zugversuche wurden im Gutachtenentwurf des Büros Wenisch im Dezember 2018 empfohlen. Die endgültige Fassung Gutachten vom Februar 2019 hat dies bestätigt, um die Standsicherheit zu verifizieren. Das Gutachterbüro Wenisch hat alle überirdisch überprüfbaren Faktoren bewertet und kam zu dem Ergebnis, dass 43 Bäume durch Zugversuche untersucht werden sollen.
Während der Untersuchungen wurden von städtischer Seite noch fünf Bäume nachgemeldet.

 

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Zugversuche sind ein Mittel um die Standsicherheit und damit die Verkehrssicherung einzelner Bäume
einschätzen und nachweisen zu können.

 

 

Zu 14.: Welchen Wert hat das Holz der gefällten/nach Gutachten zu fällenden Bäume und wie wird das Holz verwertet?

Der Wert des Holzes ist als Brennholz zu bemessen und beträgt unaufbereitet ca. 15 € pro Ster. Werden die Transportkosten noch hinzugerechnet, ist kein Gewinn zu erwarten.

 

Zu 15.: Haben jetzt beauftragtes Gutachterbüro und Baumfällunternehmen die gleichen Gesellschafter?

Das Gutachterbüro und das Baumpflegeunternehmen haben den gleichen Gesellschafter. Die Anfrage ob das Baumpflegeunternehmen aufgrund der hohen Dringlichkeit die Arbeiten ausführen kann, wurde nach Bekanntgabe des Ergebnisses, am 15. April gestellt.
Die Baumpflegefirma wurde direkt beauftragt, weil dort Spezialfahrzeuge (Fällkran, LKW mit Forstgreifer um Stammholztransportgestell, Hubsteiger mit weiter Ausladung) und Spezialkräfte (Baumkletterer mit SKT Schulung die Erfahrungen mit der Zusammenarbeit eines 200t Autokranes haben) vorhanden sind.

 

Zu 16. Wie wurden diese Aufträge ausgeschrieben/vergeben?

Der Auftrag für die Fällarbeiten wurde direkt vergeben. Ein förmliches Vergabeverfahren wäre aufgrund der Dringlichkeit (Gefahr im Verzug) nicht realisierbar gewesen.

 

Zu. 17. Warum wurde der Stadtrat vom Ergebnis des Gutachtens Oktober 2018 nicht ausführlich unterrichtet und beteiligt?

Das Ergebnis des Gutachtens vom Februar 2019 war, wie oben beschrieben, noch nicht konkret. Erst nach Durchführung der vorgeschlagenen eingehenden Untersuchungen in Form der Zugversuche lagen aussagekräftige Ergebnisse vor.

 


Zu 18. Auf welche Windstärken sind die Baumpflegemaßnahmen am Bergkirchweihgelände ausgerichtet? Der Deutsche Wetterdienst beschreibt Windstärke 10 als „schweren Sturm“ mit 90 bis 100 km/h und beschreibt die Auswirkungen des Windes im Binnenland: „Wind bricht Bäume, größere Schäden an Häusern“ http://www.wettergefahren.de/warnungen/windwarnskala.html

 

Antwort des Gutachterbüros:

„Der Ausdruck Windgeschwindigkeit ist etwas irreführend und wird von uns hauptsächlich zur Verdeutlichung verwendet um sich die (Last-)Annahmen besser vorstellen zu können.

Im eigentlichen Sinne ermitteln wir die zu erwartenden Winddrücke und daraus dann die Windlast. Basis der Windlastermittlung an Bäumen ist eine Adaption der DIN 1055-4 [1] vor allem nach Wessolly [2]. Die Windskala des Links, angegeben in der Frage 18, gibt mittlere Windgeschwindigkeiten, gemittelt über 10 min an. Für die Fragen der Bau- bzw. Baumstatik muss im ersten Schritt geklärt werden, wie hoch die möglichen Böen einer aus einer 10min gemittelten Windgeschwindigkeit werden können.

In der Bau- und Baumstatik als auch in unserem Gutachten folgen wir hier den Vorgaben der DIN 1055-4.

Hat man nun im ersten Schritt die max. Böengeschwindigkeiten ermittelt werden anschließend Windlast verstärkende bzw. schwächende Faktoren begutachtet. Neben dem Schwingungsverhalten des zu betrachtenden Baumes sind vor allem Düseneffekte die maßgeblichen Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt. Muss z.B. der Wind durch einen verengten Querschnitt, so muss er um den Massestrom beizubehalten die Geschwindigkeit in diesem Bereich lokal erhöhen.

Die dann anzunehmenden Winddrücke wurden in unserem Gutachten verwendet und entsprechen einer äquivalenten Windgeschwindigkeit von Beaufort 12. Dieser Wert gibt aber keine Auskunft über Windstärken z.B. aus dem Wetterbericht, sondern ist eine Lastannahme streng den Normen und dem Stand der Technik folgend.

Nichtsdestotrotz haben die Bäume einen gravierenden Vorteil: Sie können über die Dehnung verursacht durch Windbelastung der Rand- bzw. Holzfasern ihre spezifische Windlast messen. Je größer die Windlast ist, desto mehr kann der Baum dann an diesen überdehnten Stellen Holz- bzw. Wurzelmasse zubauen um die geeignete Sicherheit herzustellen.

Stellen wir im Rahmen von Untersuchungen fest, dass z.B. alle untersuchten Bäume ggü. der Lastannahme unsicher sind und zusätzlich keine visuellen Schadsymptome aufweisen, so können wir darauf schließen, dass die Lastannahme zu hoch ist.

Im Fall der zu fällenden Bäume am Burgberg finden wir aber sehr wohl Bäume (die Hälfte der untersuchten) die eine deutliche Sicherheit ggü. der Windlast unserer Lastannahme aufweisen (teilweise über 300%). Das ist ein klares Zeichen, dass die Lastannahmen korrekt gewählt sind. Es ist auf Basis der Literatur als auch unserer Erfahrung nach auszuschließen, dass Bäume Standsicherheiten von über 300% entwickeln ohne vorhandene Notwendigkeit.

Auch aus diesem Grund kann ein Zweitgutachten wenig Aufschluss bringen, da dieses die umgebenden Bäume nicht untersucht hat (n=47) und damit eine Plausibilisierung der Windlasten dort nicht stattfinden kann.

 

Weitergehende Anmerkung:

Bäume werden im Rahmen der Windlastermittlung in Abh. der Baumart mit einem cW Wert berücksichtigt. Je höher der cW Wert desto höher ist der Winddruck (bekannt vom Auto). Der Baum zeigt ähnlich wie ein Segelboot einen abnehmenden cW Wert mit steigender Windgeschwindigkeit. Neigt sich das Segelboot und verringert damit seine Segelfläche so entsteht dieser Effekt bei Bäumen hauptsächlich durch das Wegbiegen der Äste sowie das Anstellen der Blätter in Windrichtung. So hat eine Stieleiche bei Windstärke 12 einen cW Wert von 0,25. Ein stark zurückgeschnittener Baum, wie die fallgegenständlichen am Burgberg, haben jedoch einen deutlich geringeren Anteil an flexiblen Ästen, die sich dem Wind „beugen“ können. Dadurch ist hier auch eher von einem cw > 0,25 auszugehen. Dies konnte auch bereits in Windkanaluntersuchungen von SIEGERT / SIEGERT / RINN nachgewiesen werden. Dies ist unter anderem der Grund, neben der fachlichen Einschätzung, weshalb neben der Verkehrserwartung die Mindestsicherheiten auf 200 % gesetzt wurden.“

 


Anlagen:             Antrag Nr. 64/2019 der CSU-Fraktion