Betreff
StUB-Vorzugstrasse im Stadtgebiet Erlangen zum Raumordnungsverfahren
Vorlage
VI/188/2019
Aktenzeichen
Referat VI
Art
Beschlussvorlage

 

1.    Der Stadtrat Erlangen nimmt die vom ZV StUB in der Sitzung dargestellte beabsichtigte Führung der Gesamt-Vorzugstrasse zur Kenntnis. Diese Führung kann im Gebiet der anderen Verbandsmitglieder durch entsprechende Empfehlungen des jeweils örtlich zuständigen Stadtratsgremiums abgeändert werden. Voraussetzung ist, dass die endgültige Vorzugstrasse von der Geschäftsstelle des ZV StUB als förderwürdig eingeschätzt wird.

 

2.    Der Stadtrat Erlangen nimmt zur Kenntnis, dass der ZV StUB nach Beschluss des Verbandsausschusses die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren der Stadt-Umland-Bahn nach Maßgabe von 1. bei der Regierung von Mittelfranken einreichen wird.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zu 1.:

 

In der Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens für die Stadt-Umland-Bahn hat der ZV StUB Alternativen und Varianten zur 1993 bzw. 2012 erarbeiteten Planung erarbeitet und bewertet. Die 2012 in der Zuschuss-Rahmenanmeldung dem Bund und dem Freistaat Bayern vorgestellte Trassenführung dient dabei als Ausgangs- und Vergleichsbasis.

 

Die Entwürfe der Bewertungen wurden im Rahmen des StUB-Dialogkonzepts in öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt und diskutiert, zuletzt im 6. Dialogforum am 7. Mai 2019 im Vereinshaus Herzogenaurach.

 

Hierzu sind in den voran gegangenen Beschlüssen Entscheidungen getroffen worden, welche in die Gesamt-Vorzugstrasse einfließen sollen.

 

Der ZV StUB hat im Dialogforum am 7. Mai 2019 die von Seiten der Geschäftsstelle vorgesehene Führung der Vorzugstrasse in allen drei Stadtgebieten vorgestellt und diskutiert. Die Vorstellung der beabsichtigten Vorzugstrasse der Gesamtstrecke erfolgt daher mündlich in der Sitzung des UVPA.

 

Zwischen den Mitgliedern des Verbandsausschusses des ZV StUB ist verabredet, dass die drei beteiligten Stadtratsgremien Empfehlungen über die Berücksichtigung von Varianten jeweils für ihr Gebiet aussprechen sollen. Aus den einzelnen Empfehlungen wird sich die Trasse zusammensetzen, welche der Regierung von Mittelfranken in den Unterlagen des Raumordnungsverfahrens als beabsichtigte Vorzugstrasse benannt wird. Bedingung ist, dass die endgültige Vorzugstrasse vom ZV StUB als förderwürdig i.S.d. GVFG eingeschätzt wird. Der Verbandsausschuss des ZV StUB wird erst im Nachgang der geplanten Stadtratssitzungen am 7. Juni 2019 über die Gesamttrasse entscheiden.

 

Somit stellt die dargestellte Trasse den Stand der Beschlussvorlagen für die beteiligten Gremien dar.

 

Beschlussfassungen sind über folgende Bereiche vorgesehen:

 

·         Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss Erlangen am 09. April 2019 und Stadtrat Erlangen am 11. April 2019:

o   StUB-Trassenvarianten Regnitzquerung

è Ergebnis: Variante „Wöhrmühlquerung“ als Vorzugstrasse

 

·         Verkehrsausschuss Nürnberg am 09. Mai 2019:

o   StUB-Vorzugstrasse im Stadtgebiet Nürnberg

 

·         Umwelt-, Verkehrs- und Planungsauschuss Erlangen am 14. Mai 2019 und Stadtrat Erlangen am 29. Mai 2019:

o   StUB-Trassenvarianten in Tennenlohe

o   StUB-Trassenvariante Friedrich-Bauer-Straße

o   StUB-Trassenvariante Sieboldstraße

o   StUB-Trassenvariante Nahversorgungszentrum Büchenbach

 

·         Planungs- und Umweltausschuss Herzogenaurach am 15. Mai 2019 und Stadtrat Herzogenaurach am 29. Mai 2019:

o   StUB-Vorzugstrasse im Stadtgebiet Herzogenaurach

 

 

Zu 2.:

 

Auf Basis der vorgenannten Ausschuss-, Stadtrats- und Verbandsausschussbeschlüsse wird der ZV StUB die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren einreichen. Der Stadtrat Erlangen nimmt hiervon Kenntnis.

 


Anlagen:        Kartendarstellung der Trassenführung nach 1.

 

Die Trassenführung der Gesamtstrecke wird in der Ausschusssitzung durch die Geschäftsstelle des ZV StUB präsentiert. Die Präsentationsfolien werden der Niederschrift beigefügt, liegen aufgrund der Abhängigkeit zum Dialogforum am 7. Mai jedoch zur Ladungsfrist noch nicht vor.