Der Bericht des Revisionsamtes vom 15.05.2019 über die Prüfung in Amt 30 – Versicherungs-wesen - (Nr. 24/2018) wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Amtes 30 vom 17.05.2019 wurde zur Kenntnis gebracht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Beratung und
Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die im Prüfungsbericht
enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind von
Amt 30 umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes 30.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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