Betreff
Vertretung der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH
Vorlage
30/109/2019
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

Zur Vertretung der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH im Rahmen der am 15.11.2018 erteilten Vollmacht an die Stadt Erlangen zur Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH durch die Erlanger Stadtwerke AG wird Herr Konrad Beugel, Referent für Wirtschaft und Finanzen, bestellt. Er wird im Verhinderungsfall von Herrn Thomas Ternes, Referent für Recht, Sicherheit und Personal, vertreten.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH im Rahmen der durch die Erlanger Stadtwerke AG erteilten Vollmacht an die Stadt Erlangen zur Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH muss ein Vertreter bestellt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Voraussetzung für eine Direktvergabe ist unter anderem die Erfüllung der Vorgaben der VO 1370/2007 durch die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH. Sie muss daher insbesondere als interner Betreiber die Voraussetzungen des Kontrollkriteriums (d.h.: Kontrolle des internen Betreibers durch die Behörde wie über eine eigene Dienststelle) erfüllen. Um dies zu gewährleisten, wurde mit Vollmacht vom 15.11.2018 die Stadt Erlangen zur Ausübung der Gesellschafterrechte in der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH durch die Gesellschafterin bevollmächtigt.

     

Die vom Vertreter der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung abzugebenden Stimmen in den in § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH genannten Angelegenheiten bedürfen der vorherigen Einholung eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses durch den bestellten Vertreter.

 

 

 

 

 

Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH:

 

§ 11 Aufgaben der Gesellschafterversammlung

 

Die Gesellschaftsversammlung beschließt, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, über

-       die Ergebnisverwendung,

-       die Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung,

-       die Bestellung des Abschlussprüfers,

-       Änderungen des Gesellschaftsvertrages,

-       Auskunfts- und Einsichtsverweigerungen,

-       Einforderung von Nachschüssen,

-       Umwandlung jeder Art,

-       Unternehmensverträge,

-       Bestellung und Abberufung der Liquidatoren,

-       Auflösung der Gesellschaft und

-       Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen.

 

Die Gesellschafterversammlung kann weitere Angelegenheiten ihrer vorherigen Zustimmung unterwerfen.