Betreff
Verkehrsentwicklungsplan Meilenstein F2 - Aktualisierung Plannetz Radverkehr
Vorlage
613/249/2019
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes Erlangen 2030 wurden im Oktober 2018 Plannetze für den Radverkehr für die Gesamt- und Innenstadt beschlossen (vgl. 613/200/2018).

Die Verwaltung erreichten nachträglich hierzu bezüglich der Hierarchieeinteilung des Radverkehrsnetzes Nachfragen in Bezug auf die Verknüpfung mit dem östlichen Landkreis Erlangen-Höchstadt und die Führung der Radschnellverbindung durch Tennenlohe. Diese Radschnellverbindung bietet Konfliktpotential zwischen Fußgängern und Radfahrern (der Branderweg ist gleichzeitig auch ein Fußweg 1. Ordnung gemäß Plannetz für den Fußverkehr aus dem VEP für Tennenlohe). Gemäß Protokollvermerk zur Beschlussvorlage 613/200/2018 bestand bereits Einvernehmen im UVPA, dass die präferierte Radwegführung der Radschnellverbindung entlang der B4 führen soll, sofern dies mit den Planungen für die Stadt-Umland-Bahn in Einklang zu bringen ist.

Zum anderen wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, den bisher als städtische Nebenroute ausgewiesenen Radweg in Richtung Uttenreuth entlang des Sebalder Reichswaldes als städtische Hauptroute aufzuwerten und die bisherige Hauptroute durch Buckenhof über den Brucker Weg dafür als Nebenroute aufzuführen. Dieser Wunsch wurde aufgrund der starken Nutzung des Waldweges, der von vielen Pendlern aus den Gemeinden Weiher, Uttenreuth und Neunkirchen als bevorzugte Verbindung nach Erlangen genutzt wird, geäußert.

Die Verwaltung hat daraufhin die Hierarchiezuordnung der beschriebenen Plannetz-Abschnitte gründlich überprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

1.    Die bisherige Radschnellverbindung über den Reutleser Weg, Leitensteig und Branderweg wird als alternative Radschnellverbindung geführt. Die bisherige alternative Radschnellverbindung entlang der B4 ist als bevorzugte Radschnellverbindung im aktualisierten Plannetz vermerkt (siehe Anlage). Somit wird die parallel zur B4 laufende Radschnellverbindung im Bereich Tennenlohe in der weiteren Planung mit Priorität verfolgt.

2.    Ein Tausch der Hierarchieebenen für die Routenführung in Richtung Uttenreuth wird nicht befürwortet, da eine Verkehrszählung gezeigt hat, dass die bisherige Hauptroute über den Brucker Weg in Richtung Buckenhof, Spardorf und Uttenreuth stärker frequentiert ist als die bisherige städtische Nebenroute. Um der Netzfunktion der viel befahrenen Route durch den Sebalder Reichswald gerecht zu werden, wird diese als alternative Radschnellverbindung in das Plannetz aufgenommen (siehe Anlage). Die bisherige städtische Hauptroute in Richtung Uttenreuth wird beibehalten. Damit wird eine neue zusätzliche, schnelle und Kfz-freie Alternative zur bereits im Plannetz vorhandenen Radschnellverbindung entlang der Staatsstraße 2240 zur Verknüpfung mit dem Landkreis weiter verfolgt.

  1. Im Plannetz ist es vorgesehen, eine Radschnellverbindung über den Regnitzgrund parallel zur StUB-Trasse zu führen. Nachdem die Vorzugstrasse der StUB für das Raumordnungsverfahren vom Hauptbahnhof parallel zur Wöhrmühlbrücke geführt wird (vgl. VI/188/2019), ist die Radschnellverbindung im Plannetz entsprechend dieser Trassenführung angepasst.

 

 


Anlagen:

Plannetz Radverkehr Gesamtstadt aus dem Verkehrsentwicklungsplan (Stand 05/2019)