Betreff
Bezuschussung der Mittagsbetreuung an Erlanger Grundschulen im Schuljahr 2019/2020
Vorlage
40/193/2019
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen bezuschusst im Schuljahr 2019/2020 die an den staatlichen Erlanger Grundschulen bestehenden Mittagsbetreuungen in Höhe des vom Freistaat Bayern gewährten Zuschusses mit insgesamt 334.721 €. 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das bestehende und umfangreiche Betreuungsangebot für Grundschulkinder ist ein wichtiger Bestandteil der "Schulstadt Erlangen" und zudem ein wesentlicher Beitrag zum Projekt "kind- und familienfreundliche Kommune".

Zur Sicherstellung dieser Betreuungsform werden die Mittagsbetreuungen an den staatlichen Erlanger Grundschulen im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses durch die Stadt Erlangen gefördert.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Mittagsbetreuungen ermöglichen an Grundschulen eine Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern vom Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts bis mindestens 14:00 Uhr und je nach Schule längstens bis 17:00 Uhr.

Sie unterstützen die Erziehungsarbeit des Elternhauses und der Schule. Das Gelingen erfordert eine enge Zusammenarbeit aller an der Mittagsbetreuung Beteiligten (Träger, Schulleitungen, Lehrkräfte, Betreuungspersonal, Hausmeister, Eltern).

 

In Erlangen wird die Mittagsbetreuung von Elternbeiräten, Förderkreisen, gemeinnützigen

Einrichtungen und Kirchengemeinden wahrgenommen.

 

Die Finanzierung erfolgt je zu einem Drittel über

- monatliche Teilnehmerbeiträge der Eltern,

- Zuschüsse der Kommune und

- Zuschüsse des Freistaates Bayern für die Mittagsbetreuung an staatlichen Grundschulen.

 

Die Höhe der Zuschüsse durch die Stadt Erlangen beträgt für das Schuljahr 2019/2020 unverändert 3.323 € je regulärer Mittagsbetreuungsgruppe und 7.000 € je verlängerter Mittagsbetreuungsgruppe. Die Zuschüsse des Freistaates Bayern werden den Trägern direkt ausbezahlt.

 

Mittagsbetreuungen im Schuljahr 2019/2020
(Anzahl der voraussichtlichen Gruppen sowie Fördersummen)

 

Schule

 

verlängerte

 

verlängerte

Förderung

MiBe

MiBe

MiBe

MiBe

2018/2019

2018/2019

2019/2020

2019/2020

GS Adalbert-Stifter

6*

1

6*

1

23.615,00 €

GS Max-und-Justine-Elsner

1

0

1

0

3.323,00 €

GS Brucker Lache

2

0

3

0

9.969,00 €

GS Büchenbach

2

2

2

3

27.646,00 €

GS Heinrich-Kirchner

5

4

5

3

37.615,00 €

GS Hermann-Hedenus

6

1

 

 

 

GS Loschgeschule

0

8

0

8

56.000,00 €

GS Michael-Poeschke

2

4

2

5

41.646,00 €

GS Pestalozzi

0

5

0

5

35.000,00 €

GS Dechsendorf

3

4

3

5

44.969,00 €

GS Frauenaurach

7

0

6

1

26.938,00 €

GS Friedrich-Rückert

0

4

0

4

28.000,00 €

Summe

34

33

28

35

334.721,00 €

*nur 5 Gruppen werden berechnet

 

 

An der Adalbert-Stifter-Grundschule wird eine reguläre Gruppe von der Gemeinde Buckenhof finanziert.

Im kommenden Schuljahr 2019/2020 rechnen die Michael-Poeschke-Grundschule, die Grundschule Dechsendorf, die Grundschule Büchenbach und die Grundschule Frauenaurach mit jeweils einer zusätzlichen verlängerten Gruppe. Des Weiteren wird es voraussichtlich an der Grundschule Brucker Lache eine zusätzliche reguläre Gruppe geben. Im Gegenzug verringert sich die Zahl der regulären Gruppen an der Grundschule Frauenaurach. Die Hermann-Hedenus-Grundschule wird keine Mittagsbetreuung mehr anbieten (stattdessen gibt es einen offenen Ganztag), daher verringert sich die voraussichtliche Gesamtanzahl der Mittagsbetreuungsgruppen von 67 auf 63. Die konkreten Zahlen können allerdings erst nach dem Meldetermin an die Regierung von Mittelfranken (01.07.2019) ermittelt werden.

 

Mibe Entwicklung Gesamtgruppenzahl

 

 

Bedingt durch die Veränderung der Gruppenanzahl sinken die Kosten für das Schuljahr 2019/2020 um 5.938 € im Vergleich zum Schuljahr 2018/2019.

 

 

Mibe Entwicklung Ausgaben

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Auszahlung der städtischen Zuschüsse erfolgt in zwei Teilzahlungen, die 1. Rate im Herbst 2019, die 2. Rate im Frühjahr 2020.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

334.721 €

bei Sachkonto: 545801

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden: 352.000 € sind im Budget vorhanden (SKO: 545801/KSt: 400090/KTr: 21112140).

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: