Betreff
Anfrage von Herrn StR Neidhardt in der 3. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses betr. Information zur Kostenerstattung der Lärmschutzanlage Kosbach entlang der A 3
Vorlage
66/319/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Die Anfrage von Herrn StR Neidhardt gilt hiermit bearbeitet.


Die Verwaltung berichtet über den Stand der Verhandlungen zur Kostenerstattung der Lärmschutz-anlage Kosbach entlang der Bundesautobahn A3 im Zuge des geplanten 6-streifigen Ausbaus.

 

Grundsätzlich beinhaltet die Lärmschutzanlage u.E. sowohl den vorhandenen Erdwall als auch die Lärmschutzwand. Die Erstattung der Kosten für die Errichtung dieser Anlage ist in einer Vereinba-rung vom 20.08.1990 geregelt. Nach dieser Vereinbarung erstattet der Bund der Stadt Erlangen die erstattungsfähigen Kosten.

 

Derzeit vertritt die Autobahndirektion die Auffassung, dass die Mehraufwendungen, die bei der planfestgestellten Erweiterung der Lärmschutzanlage entstehen (z.B. auch der Abbruch der vorhandenen Lärmschutzwand) vom Erstattungsbetrag abgezogen werden.

 

Diese Rechtsauffassung wird von der Verwaltung nicht geteilt. Der Autobahndirektion Nordbayern wurde dies bereits mitgeteilt.

 

Die Verwaltung erwartet ein überarbeitetes Angebot der Autobahndirektion Nordbayern. Sobald ein annehmbares Angebot vorliegt, wird eine Entscheidungsvorlage gefertigt


Anlagen:        Anfrage des Herrn StR Neidhardt