Die Behandlung der städtischen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung durch den Stadtrat Herzogenaurach wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Stellungnahme abzugeben:
- Die Stadt Erlangen hält an Ihrer Stellungnahme vom 22. November 2018 fest.
- Zum besseren Verständnis der Planunterlagen wird zudem angeregt, den geplanten Verlauf der Umgehung Niederndorf / Neuses in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Negative städtebauliche und verkehrliche Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Es soll eine Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Bauleitplanung der Stadt Herzogenaurach abgegeben werden. Die Planung der Stadt Herzogenaurach umfasst:
· Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 44 „Bahnlinie" und
· Flächennutzungsplan Änderung im Abschnitt 18 „Bahntrasse im Stadtgebiet"
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
3.1 Anlass und Ziel der Planung
Die Stadt Herzogenaurach plant aktuell die Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses. In der Vorzugsvariante muss im Bereich der Galgenhofer Straße die Bahnlinie Erlangen-Bruck – Herzogenaurach gekreuzt werden. Die Stadt Herzogenaurach hat sich dafür entschieden, auf die Errichtung eines Kreuzungsbauwerks vorerst zu verzichten, so dass die derzeit stillgelegte Bahntrasse im Überlagerungsbereich aufgehoben werden muss.
Die Freistellung dieses Bereichs von Bahnbetriebszwecken wurde am 20. Dezember 2017 vom Eisenbahnbundesamt erteilt. Für die ordnungsgemäße Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumfahrung dürfen ferner keine konkurrierenden Plandarstellungen bzw. -festsetzungen entgegenstehen. Die Zulässigkeit der Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses wird planungsrechtlich über ein gesondertes Planfeststellungsverfahren gesichert und ist nicht Bestandteil des aktuellen Beteiligungsverfahrens.
3.2 Inhalte der Planung
Im Flächennutzungsplan (siehe Anlage 2) soll der Überlagerungsbereich als Straßenverkehrsfläche dargestellt werden. Östlich davon werden Bahnanlagen als nachrichtliche Übernahme eingetragen. Westlich des Überlagerungsbereichs soll der ehemalige Trassenverlauf als „Gewerbegebiet“ dargestellt werden. Die daran anschließend dargestellte „Bahnanlage - geplant“ entfällt ebenfalls.
Der Bebauungsplan Nr. 44 „Bahnlinie“ (siehe Anlage 3) soll aufgehoben werden. Durch den zwischenzeitlich erfolgten Flächenerwerb ist der Bebauungsplan nach Angaben der Stadt Herzogenaurach nicht mehr erforderlich. Eine Teil-Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 44 „Bahnlinie“ nur im Überlagerungsbereich wird seitens der Stadt Herzogenaurach als nicht zielführend angesehen.
3.3 Verfahren
Die Stadt Erlangen hat im frühzeitigen Beteiligungsverfahren mit Schreiben vom 22. November 2018 zu den Planungen der Stadt Herzogenaurach bereits Stellung genommen. Diese Stellungnahme sowie der enthaltene Hinweis der Stadt Erlangen wurden am 28. Februar 2019 im Stadtrat Herzogenaurach wie folgt behandelt und die Planung beibehalten.
Mit Schreiben vom 9. April 2019 hat die Stadt Herzogenaurach um Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bis zum der 17. Mai gebeten.
Die Stadt Erlangen hat mit Schreiben vom 25. April um Fristverlängerung bis 3. Juni ersucht, die telefonisch in Aussicht gestellt wurde. Eine endgültige Antwort der Stadt Herzogenaurach steht zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus.
3.4 Stellungnahme der Verwaltung
Die Stadt Erlangen hält an der o.g. Stellungnahme zum Vorentwurf fest.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Flächennutzungsplan – Änderung im Abschnitt 18
Anlage 3: Aufhebungssatzung Bebauungsplan Nr. 44