Betreff
Umgestaltung Kurt-Eisner-Platz;
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Grüne Liste 118/2018 vom 19.09.2018
Vorlage
13/308/2019
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

1.    Das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung wird beauftragt, die Planung der Umgestaltung des Kurt-Eisner-Platzes unter Einbeziehung des Vorschlags der Kunstkommission ins Arbeitsprogramm mitaufzunehmen.

2.    Der Antrag Nr. 118/2018 der SPD-Fraktion und der Fraktion Grüne Liste ist abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung hat sich mit der bestehenden Situation und den Rahmenbedingungen zur Umgestaltung des Platzes auseinander gesetzt.

Der Platz wird als ungestaltete Freifläche wahrgenommen. Es dominieren verkehrliche Nutzungen (An- und Abfahrtsverkehr des Parkhauses, öffentliche Stellplätze, E-Tankstelle der ESTW, Zufahrten zu Rathaus und Heinrich-Lades-Halle, Fahrrad-Abstellplätze etc.).

Die Gebäude und die Überdachung der ehem. Tankstelle im Norden, die Nebenanlagen für Müll im Süden sowie die auf dem Platz aufgestellten Möblierungselemente (Litfaßsäule, Pflanztröge, Betonpoller o.ä.) führen nach Einschätzung des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung insgesamt zu einem desolaten Erscheinungsbild.

Der Platz wird zudem von der ungeordneten Baustruktur negativ beeinflusst. Vor- und rückspringende Gebäudeteile sowie die stark differenzierte Höhenentwicklung der umgebenden Baukörper verhindern den Eindruck eines geschlossenen Platzes.

Verschiedene Rahmenbedingungen schränken die Möglichkeiten zur Umgestaltung des Kurt-Eisner-Platzes ein.

Das Parkhaus inklusive der Zufahrt sowie die ehemaligen Tankstellengebäude befinden sich zwar im Eigentum der Stadt Erlangen, wurden jedoch 1969 für 99 Jahre in Erbbaurecht vergeben. Das Grundstück ist somit bis zum Jahr 2068 gebunden. Gestaltungsmöglichkeiten oder bauliche Maßnahmen sind für den nördlichen Platzbereich dadurch bislang stark eingeschränkt. Die Ausfahrt aus dem Parkhaus liegt jedoch nicht auf dem Erbbaurechtsgrundstück, sondern südlich davon, auf städtischem Grund.

 

 

Neben der Zufahrt zum Parkhaus sind weitere Flächen für Rettungswege, Feuerwehraufstellflächen, Anlieferungen o.ä. freizuhalten. Notwendige Nebenanlagen für Müll, Fahrräder etc. müssen ebenfalls untergebracht werden.

Diese Rahmenbedingungen beschränken die Größe der Freifläche, die für eine Platzgestaltung verfügbar ist. Ohne bauliche Maßnahmen wäre praktisch nur die bislang ungestaltete Freifläche südlich der Parkhausausfahrt verfügbar.

Genau in dieser Platzfläche liegen jedoch im Untergrund zahlreiche Leitungen, die bei der Gestaltung zu berücksichtigen sind. Größere Bäume können über den Leitungen nicht gepflanzt werden. Leitungsverlegungen sind nur mit umfangreichem Aufwand möglich.

Um eine signifikante Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Gestaltung zu erreichen, müssen mit dem Erbbaurechtsnehmer Gespräche geführt werden, inwieweit der nördliche Bereich in eine Gestaltung einbezogen werden kann (z. B. durch Zusammenlegung der verkehrlichen Nutzungen, durch geringfügige bauliche Maßnahmen).

Die Kunstkommission hat sich in ihrer Sitzung am 06.02.2019 mit dem Vorschlag eines Kunstwerks auf dem Kurt-Eisner-Platz befasst. Die Kommission schlägt die Installation eines Lichtkunstwerkes an der hinteren Fassade des Rathauses vor. Näheres ist der Anlage zu entnehmen.

Eine kurzfristige graduelle Verbesserung der Aufenthaltsqualität ist aufgrund der Rahmenbedingungen schwierig. Das Bürgermeister- und Presseamt hat in Abstimmung mit dem Stadtarchiv im Rahmen der Einweihung bis Ende Februar 2019 durch einen temporär aufgestellten Kubus auf den Namensgeber hingewiesen. Es ist zusätzlich eine Aktion zum Tag der offenen Tür im September geplant.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung wird beauftragt, die Planung in das Arbeitsprogramm aufzunehmen und nach einer detaillierten Bestandsaufnahme incl. aller Rahmenbedingungen (insb. Feuerwehraufstellflächen etc.) Gespräche mit dem Erbbaurechtsnehmer aufzunehmen. Dabei soll geklärt werden, ob die Ausfahrt aus dem Parkhaus verlegt werden kann, ob weitere verkehrliche Nutzungen im nördlichen Bereich zusammengelegt werden können und ob das Erbbaurechtsgrundstück in eine Platzgestaltung einbezogen werden kann.

Der Vorschlag der Kunstkommission wird im Planungsprozess einbezogen. Es wird auch geprüft, ob und wie durch eine Informationstafel der Hintergrund der Namensgebung vermittelt werden kann.

Im Rahmen des Planungsprozesses werden die zuständigen Stadtratsgremien entscheiden, welche Funktionen (verkehrliche Nutzung, Aufenthaltsfunktion) künftig auf der Platzfläche untergebracht werden sollen sowie ob die Umgestaltung unter Beteiligung der Bürgerschaft passieren soll.

Im Anschluss soll ein Realisierungswettbewerb ausgeschrieben werden. Dabei ist zu untersuchen, inwieweit die Gestaltung des Kurt-Eisner-Platzes mit der Neugestaltung des vorderen Rathausplatzes in den Umgriff des Wettbewerbs einbezogen werden sollte. Notwendige Haushaltsmittel sind zur gegebenen Zeit zu beantragen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung wird beauftragt, - abhängig von Ressourcen- die Umgestaltung des Eisner-Platzes in das Arbeitsprogramm aufzunehmen.


 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Stellungnahme der Kunstkommission vom 18.02.2019

                        Antrag 118/2018 der SPD-Fraktion und der Fraktion Grüne Liste