Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung der Aufparkregelung in der Engelstraße umzusetzen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans wurde ein Konzept für die Förderung des Fußvekehrs in Erlangen erarbeitet. Hierfür wurden bereits Fußverkehrsnetze für die Innenstadt und Tennenlohe sowie Qualitätsstandards für die im Netz definierten Fußwege 1. und 2. Ordnung entwickelt und beschlossen (vgl. 613/201/2018).

Als wesentliche Einschränkung der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Innenstadt wurde dabei das Aufparken von Kfz auf Gehwegen identifiziert. Die dadurch verbleibenden Restgehwegbreiten sind oftmals so gering, dass ein ungehinderter Verkehr von Fußgängern nicht möglich ist. Dadurch sind der Komfort und die Sicherheit an diesen Abschnitten deutlich eingeschränkt. Besonders für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die auf Gehhilfen wie Rollatoren oder Rollstühle angewiesen sind, sowie für Eltern, die mit Kinderwägen oder radfahrenden Kindern unterwegs sind, stellen schmale Gehwege ein Hindernis dar. Darüber hinaus sind attraktive Wege und eine gute Erschließung für die Lauf-Kundschaft auch für den lokalen Einzelhandel und die Gastronomie wichtig.

Grundsätzlich ist das Parken auf Gehwegen nicht gestattet und kann gemäß der Straßenverkehrsordnung nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. So besagt die Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 315 StVO (Parken auf Gehwegen), dass das Parken auf Gehwegen nur dann zugelassen werden kann, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt. Diese Kriterien zum Schutz der zu Fuß Gehenden werden aber bei den meisten Aufprakregelungen im Erlanger Innenstadtbereich nicht eingehalten. Um den Begegnungsfall von zwei Fußgängern zu ermöglichen, gibt die Richtlinie für Stadtstraßen (RASt 06) für straßenbegleitende Gehwege eine Regelbreite von 2,50 m vor (vgl. Anlage 1).

Die Überprüfung der Aufparkregelungen in der Innenstadt (vgl. 613/118/2017) sowie die Mängelerfassung im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans hat ergeben, dass momentan das Aufparken auf Gehwegen gemäß StVO Zeichen 315 in 25 Straßen in der Innenstadt zugelassen ist. Insgesamt stehen auf diese Weise rund 420 Stellplätze zur Verfügung. Im Großteil der Abschnitte werden durch das Aufparken die Regelbreiten der Gehwege deutlich unterschritten (vgl. Anlage 2). Hinzu kommt, dass die vorhandenen Breiten temporär und punktuell z.B. durch Abfalltonnen, abgestellte Fahrräder, Masten etc. weiter eingeschränkt werden.

Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten sowie zur Aufwertung der Aufenthaltsqualität, soll daher in den Bereichen, wo das Mindestmaß unterschritten wird, eine Aufhebung der Aufparkregelungen für Kfz erfolgen. Aufgrund des zum Teil hohen Parkdrucks in der Innenstadt soll die Aufhebung schrittweise umgesetzt werden. Die Priorisierung richtet sich zum einen nach der Bedeutung der Abschnitte für den Fußverkehr und zum anderen sollen auch im Zuge von anstehenden Aus- und Umbaumaßnahmen Gehwegstellplätze entfallen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zur Abstimmung des weiteren Vorgehens wurden in der Sitzung des Stadtteilbeirats Innenstadt am 14.02.2019 die Regelungen und die Problemlage zum Aufparken in der Innenstadt vorgestellt und diskutiert. Mit oberster Priorität zur Rücknahme des Gehwegparkens wurde vom Stadtteilbeirat Innenstadt die Engelstraße genannt. Als erste Maßnahme soll daher die vorhandene Aufparkregelung in der Engelstraße zwischen der Schiffstraße und dem Theaterplatz zurückgenommen werden.

Im Abschnitt zwischen der Schiffstraße und dem Theaterplatz ist das Aufparken in der Engelstraße auf dem südlichen Gehweg ganztägig erlaubt (Bewohner mit Parkausweis Nr. 2) und auf dem nördlichen Gehweg temporär im Zeitraum von 19:00 – 8:00 Uhr zulässig. Die Gehwegrestbreiten betragen beidseitig unter 1,80 m. Ein ungehinderter Begegnungsfall von Fußgängern ist somit nicht möglich (vgl. Anlage 3). Abends und nachts verschärft sich die Situation, da keine Gehwegausweichflächen zur Verfügung stehen. Die Barrierefreiheit und die Sicherheit für Fußgänger sind somit stark eingeschränkt.

Da die Fahrbahnbreite in diesem Bereich 5,8 m beträgt, ist ein einseitiges Parken auf der Fahrbahn, entsprechend dem westlichen Abschnitt der Engelstraße (Bereich zwischen Schiff- und Hauptstraße), möglich. Die Aufparkregelung soll daher in diesem Bereich beidseitig zurückgenommen werden und stattdessen das Parken auf der Fahrbahn auf der südlichen Seite angeordnet werden (vgl. Anlage 4). Hierdurch würden in der Zeit von 19:00 – 8:00 Uhr ca. 11 Stellplätze entfallen.

Kompensationsstellplätze stehen durch die Wiederinbetriebnahme des Parkplatzes Altstadt Nord (Sperrung 2014 – 2018) in fußläufiger Entfernung sowohl für Bewohner (Bewohnerparkgebiet 2) als auch für Besucher der Altstadt in ausreichender Anzahl (gesamt 66 Stellplätze) zur Verfügung (mit Parkschein werktags 8 – 19 Uhr 3 Std. sowie Tagesparkscheine). Eine Parkraumerhebung hat ergeben, dass der Parkplatz Altstadt Nord derzeit (11.04.2019) nur zur Hälfte ausgelastet ist. Auch auf dem Theaterparkplatz sind ab 18:00 Uhr freie Stellplatzkapazitäten vorhanden (vgl. Parkraumerhebung Innenstadt 2016). Somit stehen ausreichende Kompensationsstellplätze (Anzahl: ca. 60 freie Stellplätze) in diesem Bereich in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.

Ebenfalls mit hoher Priorität zur Rücknahme des Aufparkens ist die Obere Karlstraße (Bereich zwischen Schuhstraße und Bohlenplatz) einzustufen. Diese wurde vom Meinungsträgerkreis Innenstadt als besonders problematischer Standort gewertet und hoher Handlungsbedarf gesehen (vgl. Jahresbericht zur Innenstadtentwicklung 2016/2017 S. 29). Die Obere Karlstraße zeichnet sich durch eine hohe Anzahl an Geschäften aus und bildet einen wichtigen Übergang von der Fußgängerzone „Untere Karlstraße“ in die umgebende Innenstadt. Sie hat daher eine hohe Verbindungs- und Aufenthaltsfunktion und soll für zu Fuß Gehende aufgewertet werden. Das Aufparken in der Oberen Karlstraße ist sowohl im westlichen Abschnitt zwischen Schuh- und Fahrstraße als auch im Bereich zwischen Fahrstraße und Bohlenplatz einseitig erlaubt (vgl. Anlage 5). Die Restgehwegbreiten liegen in diesen Bereichen unter 1,80 m. Daher soll auch die Obere Karlstraße beim weiteren Vorgehen zur schrittweisen Rücknahme des Gehwegparkens bevorzugt berücksichtigt werden.

Die Vorgehensweise zur Rücknahme des Aufparkens an den weiteren Standorten in der Innenstadt soll im Rahmen des Parkraumkonzepts für die Innenstadt festgelegt werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit erfolgtem Beschluss wird die Verwaltung die Aufhebung der Aufparkregelung in der Engelstraße in die Umsetzung bringen. Die betroffenen Anwohner, Einzelhändler und Gastronomen sollen über die geplante Änderung informiert werden (z.B. Flyer).

Die Verwaltung wird weiterhin die Rücknahme des Aufparkens in der Oberen Karlstraße mit Priorität behandeln und im Rahmen des Parkraumkonzepts Innenstadt die Vorgehensweise zur schrittweisen Aufhebung des Gehwegparkens in der Innenstadt konkretisieren.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

 

Anlage 1 Rechtliche und planerische Vorgaben

Anlage 2 Dokumentation Aufparkregelungen im Innenstadtbereich

Anlage 3 Dokumentation Aufparkregelung in der Engelstraße

Anlage 4 Engelstraße Parkstreifen südlicher Fahrbahnrand

Anlage 5 Dokumentation Aufparkregelung in der Oberen Karlstraße