- Das
Konzept der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Der Bedarf zur Einrichtung einer Jugendberufsagentur laut Konzeptentwurf wird anerkannt.
- Die Verwaltung - Amt 55/GGFA AöR, Amt 51, und das Strategische Übergangsmanagement (in beratender Funktion) - wird beauftragt einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. Hierzu wird ein entsprechender Projektauftrag erteilt.
- Nach der Einrichtung der Projektgruppe und der Besetzung der Koordinationsstelle (abhängig vom Stellenplan) ist dem Stadtrat ein Zeitplan zur Umsetzung vorzulegen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ziel ist es, durch die Einrichtung einer Jugendberufsagentur ein
integriertes Gesamtkonzept zu schaffen, dass als zentrale Anlaufstelle und
Entwicklungsplattform die partiell bestehenden Unterstützungsstrukturen bündelt
und im Sinne eines One-Stop-Governments die Rechtskreise SGB II, III und VIII
sowie weitere Akteure am Übergang Schule–Beruf unter einem Dach zusammenführt.
Mit der Schaffung
der Jugendberufsagentur können die Übergänge für junge Menschen effizient
gestaltet und diese zielgerichtet in ihrer Lebensplanung, beruflichen
Sozialisation und gesellschaftlichen Teilhabe unterstützt werden.
Erklärung Grundlagen Jugendberufsagentur:
Die
Verwaltung (Amt 55/GGFA AöR, Amt 51 und das Strategische Übergangsmanagement)
wurden beauftragt ein Konzept zur Einrichtung und Umsetzung einer gemeinsamen
Jugendberufsagentur in Kooperation mit der Agentur für Arbeit in Erlangen zu
entwickeln.
Hintergrund:
Seit
Inkrafttreten des SGB II im Januar 2005 sind – neben den Arbeitsagenturen SGB
III und den Trägern der Jugendhilfe (SGB VIII) – auch die Jobcenter (SGB II)
für die berufliche Eingliederung von sozial benachteiligten oder individuell
beeinträchtigten jungen Menschen zuständig. Jeder dieser Akteure hat seine
eigenen Budgets und Angebote. Da Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeit sowohl
dem Anwendungsbereich des SGB II und III als auch des SGB VIII unterliegen
können, haben sie in der Regel mehrere Ansprechpartner in unterschiedlichen
Anlaufstellen. Aufgrund aufwendiger und oftmals defizitärer Abstimmungsprozesse
zwischen den drei genannten Rechtskreisen kommt es in der Praxis häufig zu
Brüchen im Integrationsprozess.
Zudem
sind die Angebote der jeweiligen Rechtskreise derzeit weitgehend unverbunden
und werden nebeneinander geführt, eine Abstimmung findet kaum statt. Für
Jugendliche sind die Angebote/Rechtskreise am Übergang Schule-Beruf nicht
transparent und die Ansprechpartner*innen nicht auf kurzem Weg erreichbar.
Folglich führt dies in der Praxis dazu, dass Jugendliche seltener Hilfe in
Anspruch nehmen, in Warteschleifen landen oder aus dem Leistungsspektrum
rausfallen. Ein rechtskreisübergreifendes Fallmanagement, zur schnellen und
situativen Betreuung der Jugendlichen, findet bislang nicht statt
Das
nahm die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam mit dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2010 zum Anlass, das „Arbeitsbündnis Jugend
und Beruf“ zu initiieren, das eine stärkere Verzahnung der vorhandenen Angebote
und die Beratung „unter einem Dach“ zum Ziel hat.
Der
Wille zum Ausbau von Jugendberufsagenturen wurde im Dezember 2013 im
Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben. Bis März 2014 gab es
bereits 147 Standorte, an denen sich Arbeitsbündnisse in unterschiedlichsten
Ausprägungen und unter verschiedenen Bezeichnungen bildeten.
Wie
die konkrete Umsetzung vor Ort aussehen soll, wird nicht vorgegeben. Der
Deutsche Verein hat im Januar 2016 10 Erfolgsmerkmale guter
Jugendberufsagenturen definiert.
Aufbauend auf bereits
vorhandenen Grundlagen, welche in Erlangen in den letzten Jahren geschaffen
wurden (BVK, Ampelkonzept, Übergangsmanagement, Arbeitskreis
Berufsorientierung, Plattform „Qualifiziertes Praktikum“…) haben die
Beteiligten in 12 Arbeitssitzungen die hiermit vorgelegte Konzeption
erarbeitet. Außerdem wurden am 21.11.2018 in der Arbeitsmarktkonferenz des
Sozialreferats der Stadt in einem partizipativen Prozess die Grundideen in
einer öffentlichen Veranstaltung mit Fachleuten, Kommunalpolitik und
eingeladenen Schulen und Jugendlichen vorgestellt und deren Anregungen in die Konzeption
eingearbeitet
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die
Jugendberufsagentur Erlangen ist ein integriertes Angebot im Übergang
Schule–Beruf in der Stadt Erlangen. Sie wird im Sinne eines
One-Stop-Governments die Rechtskreise SGB II, III und VIII und weitere Akteure
des Übergangs buchstäblich unter einem gemeinsamen Dach zusammenführen.
Die
Jugendberufsagentur wird zur zentralen Anlaufstelle und Entwicklungsplattform und
bündelt damit die bisher partiell bestehenden Unterstützungsstrukturen in ein
integriertes Gesamtkonzept.
Daraus ergibt sich für die Stadt
Erlangen folgender Mehrwert:
·
Durch die
Zusammenführung der Rechtskreise wird eine zielgerichtete und klare Unterstützungsstruktur
aufgebaut, die bisher getrennt agierende Bereiche in einer zentralen
Anlaufstelle vereint
·
Es entsteht ein
integriertes Angebot, mit schnelleren Austauschprozessen und direkten Übergaben
zwischen den Rechtskreisen in einem Haus
·
Prozessabbrüche
in der Begleitung können verhindert werden, da bisherige Einzelangebote an
verschiedenen Stellen in der Stadt nun räumlich integriert werden
·
Plattform zur
bedarfsgerechten Koordination und Vernetzung aller am Übergang Schule–Beruf
beteiligten Akteure und deren Kompetenzen
·
Abstimmung und
Steuerung vorhandener Angebote am Übergang Schule-Beruf, was zu einer Bündelung
von Ressourcen der Netzwerkpartner führt
·
Durch
verschiedene Angebotsformate, wie z.B. Fachveranstaltungen oder der Vorstellung
von Good-Practice-Beispielen können zudem Themen des Übergangs Schule-Beruf,
wie Entwicklungsmöglichkeiten mit der dualen Ausbildung, in die
Stadtgesellschaft transportiert werden
·
Durchführung von
Fachveranstaltungen, um Themen des Übergangs in die Stadtgesellschaft zu
transportieren
Mehrwerte für die Zielgruppen:
Schüler*innen:
·
Für junge
Menschen vereinfacht sich der Weg in den Berufsorientierungsprozess, durch eine
zielgerichtete, klare und zeitnahe Unterstützungsstruktur (eine Anlaufstelle
für eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote)
· Ausschöpfung des Integrationspotentials zugewanderter Jugendlicher, indem verstärkt auf deren Bedürfnisse, unter Heranziehung der Kompetenzen von Fachstellen, eingegangen werden kann
·
Langfristige
Begleitung in ihrem Bildungs- und Berufsverlauf, beginnend mit der
Berufsorientierung in der Schule über Ausbildung und Berufseinstieg oder
Studium
·
Frühzeitige
Identifizierung von Unterstützungsbedarf und darauf aufbauende Vermittlung in
passgenaue Angebote sichergestellt
Eltern:
·
Eine Anlauf- und Beratungsstelle für alle
Fragen und Themen des Übergangs Schule–Beruf sowie der Berufsorientierung
Schulen, Lehr- und Fachkräfte:
·
Kooperationspartner
und Dienstleister für Berufsorientierungs- und Bewerbungsprozesse (u.a.
Berufsberatung, Unterstützung durch Jugendhilfeangebote und ALGII-Angebote an
einem Ort). Plattform zur Weiterentwicklung der Angebote in der
Berufsorientierung mit gemeinsamen Qualitätskriterien
·
Hinsichtlich
bestehender Angebote in der Berufsorientierung kann die Jugendberufsagentur mit
ihren beteiligten Akteuren als Ort des Austauschs dienen, um Angebote
weiterzuentwickeln, Synergien zu nutzen, Doppelstrukturen zu vermeiden und
gemeinsame Qualitätskriterien anzuwenden
Betriebe:
·
Anlaufstelle zur
Ausbildungsakquise, Fachkräftegewinnung und Unterstützung im Falle drohender
Ausbildungsabbrüche
·
Gemeinsame
(Weiter-) Entwicklung von Qualitätsstandards z.B. „Qualifiziertes Praktikum“
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der
Fahrplan zur Umsetzung der Jugendberufsagentur gestaltet sich folgendermaßen:
1. Zeitplan
a) Positive Entscheidung der Gremien SGA, JHA, BA, HFPA, Stadtrat (bis
August 2019)
c) Einrichtung einer Projektgruppe Jugendberufsagentur bestehend aus den
bisherigen Akteuren des Arbeitskreises und weiteren Beteiligten (ab September
2019)
d) Erstellung eines Kosten – und Finanzierungsplans (ab September 2019)
e) Start der Koordinationstätigkeit.(ab Juli 2020)
f) Geplanter Start der Jugendberufsagentur unter einem Dach ist das 1.Quartal
2021
2. Ressourcen
Zur Umsetzung
der in der Konzeption beschriebenen Handlungsfelder ist eine gemeinsame
räumliche Unterbringung der Jugendberufsagentur in einem Gebäude unabdingbar.
Eine detaillierte Ressourcenplanung und
Kostenaufstellung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich und wird
nach Zustimmung zum Konzept, im Rahmen des laut Antrag Ziffer 3 zu erteilenden
Projektauftrags, erstellt und vorgelegt.
3. Ergebnisse/ Wirkungen:
Diese effektive Kooperation der Rechtskreise stellt sicher, dass an den Schnittstellen die Übergänge für junge Menschen ohne Friktionen gelingen und sie zielgerichteter in ihrer Lebensplanung, beruflichen Sozialisation und gesellschaftlichen Teilhabe unterstützt werden. Damit werden aktuelle Dynamiken wie Fachkräftemangel, brüchige Bildungsbiografien, Ausbildungsabbrüche und kommunale Folgelasten durch Langzeitarbeitslosigkeit präventiv und wirksam verbessert.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
x sind nicht vorhanden;
entsprechender Bedarf wird im September 2019 ermittelt
und zum Haushalt
2020 angemeldet.
Anlagen: Konzept Jugendberufsagentur Stadt Erlangen