Betreff
Konzeptvorstellung und Umsetzung der gemeinsamen Jugendberufsagentur Erlangen
Vorlage
55/040/2019
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Beschlussvorlage
  1. Das Konzept der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Bedarf zur Einrichtung einer Jugendberufsagentur laut Konzeptentwurf wird anerkannt.
  3. Die Verwaltung - Amt 55/GGFA AöR, Amt 51, und das Strategische Übergangsmanagement (in beratender Funktion) - wird beauftragt einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. Hierzu wird ein entsprechender Projektauftrag erteilt.
  4. Nach der Einrichtung der Projektgruppe und der Besetzung der Koordinationsstelle (abhängig vom Stellenplan) ist dem Stadtrat ein Zeitplan zur Umsetzung vorzulegen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ziel ist es, durch die Einrichtung einer Jugendberufsagentur ein integriertes Gesamtkonzept zu schaffen, dass als zentrale Anlaufstelle und Entwicklungsplattform die partiell bestehenden Unterstützungsstrukturen bündelt und im Sinne eines One-Stop-Governments die Rechtskreise SGB II, III und VIII sowie weitere Akteure am Übergang Schule–Beruf unter einem Dach zusammenführt.

 

Mit der Schaffung der Jugendberufsagentur können die Übergänge für junge Menschen effizient gestaltet und diese zielgerichtet in ihrer Lebensplanung, beruflichen Sozialisation und gesellschaftlichen Teilhabe unterstützt werden.

 

Erklärung Grundlagen Jugendberufsagentur:

Die Verwaltung (Amt 55/GGFA AöR, Amt 51 und das Strategische Übergangsmanagement) wurden beauftragt ein Konzept zur Einrichtung und Umsetzung einer gemeinsamen Jugendberufsagentur in Kooperation mit der Agentur für Arbeit in Erlangen zu entwickeln.

 


Hintergrund:

Seit Inkrafttreten des SGB II im Januar 2005 sind – neben den Arbeitsagenturen SGB III und den Trägern der Jugendhilfe (SGB VIII) – auch die Jobcenter (SGB II) für die berufliche Eingliederung von sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen zuständig. Jeder dieser Akteure hat seine eigenen Budgets und Angebote. Da Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeit sowohl dem Anwendungsbereich des SGB II und III als auch des SGB VIII unterliegen können, haben sie in der Regel mehrere Ansprechpartner in unterschiedlichen Anlaufstellen. Aufgrund aufwendiger und oftmals defizitärer Abstimmungsprozesse zwischen den drei genannten Rechtskreisen kommt es in der Praxis häufig zu Brüchen im Integrationsprozess.

Zudem sind die Angebote der jeweiligen Rechtskreise derzeit weitgehend unverbunden und werden nebeneinander geführt, eine Abstimmung findet kaum statt. Für Jugendliche sind die Angebote/Rechtskreise am Übergang Schule-Beruf nicht transparent und die Ansprechpartner*innen nicht auf kurzem Weg erreichbar. Folglich führt dies in der Praxis dazu, dass Jugendliche seltener Hilfe in Anspruch nehmen, in Warteschleifen landen oder aus dem Leistungsspektrum rausfallen. Ein rechtskreisübergreifendes Fallmanagement, zur schnellen und situativen Betreuung der Jugendlichen, findet bislang nicht statt

 

Das nahm die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2010 zum Anlass, das „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ zu initiieren, das eine stärkere Verzahnung der vorhandenen Angebote und die Beratung „unter einem Dach“ zum Ziel hat.

Der Wille zum Ausbau von Jugendberufsagenturen wurde im Dezember 2013 im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben. Bis März 2014 gab es bereits 147 Standorte, an denen sich Arbeitsbündnisse in unterschiedlichsten Ausprägungen und unter verschiedenen Bezeichnungen bildeten.

Wie die konkrete Umsetzung vor Ort aussehen soll, wird nicht vorgegeben. Der Deutsche Verein hat im Januar 2016 10 Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen definiert.

 

Aufbauend auf bereits vorhandenen Grundlagen, welche in Erlangen in den letzten Jahren geschaffen wurden (BVK, Ampelkonzept, Übergangsmanagement, Arbeitskreis Berufsorientierung, Plattform „Qualifiziertes Praktikum“…) haben die Beteiligten in 12 Arbeitssitzungen die hiermit vorgelegte Konzeption erarbeitet. Außerdem wurden am 21.11.2018 in der Arbeitsmarktkonferenz des Sozialreferats der Stadt in einem partizipativen Prozess die Grundideen in einer öffentlichen Veranstaltung mit Fachleuten, Kommunalpolitik und eingeladenen Schulen und Jugendlichen vorgestellt und deren Anregungen in die Konzeption eingearbeitet

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Jugendberufsagentur Erlangen ist ein integriertes Angebot im Übergang Schule–Beruf in der Stadt Erlangen. Sie wird im Sinne eines One-Stop-Governments die Rechtskreise SGB II, III und VIII und weitere Akteure des Übergangs buchstäblich unter einem gemeinsamen Dach zusammenführen.

 

Die Jugendberufsagentur wird zur zentralen Anlaufstelle und Entwicklungsplattform und bündelt damit die bisher partiell bestehenden Unterstützungsstrukturen in ein integriertes Gesamtkonzept.

 

Daraus ergibt sich für die Stadt Erlangen folgender Mehrwert:

·         Durch die Zusammenführung der Rechtskreise wird eine zielgerichtete und klare Unterstützungsstruktur aufgebaut, die bisher getrennt agierende Bereiche in einer zentralen Anlaufstelle vereint

·         Es entsteht ein integriertes Angebot, mit schnelleren Austauschprozessen und direkten Übergaben zwischen den Rechtskreisen in einem Haus

·         Prozessabbrüche in der Begleitung können verhindert werden, da bisherige Einzelangebote an verschiedenen Stellen in der Stadt nun räumlich integriert werden

·         Plattform zur bedarfsgerechten Koordination und Vernetzung aller am Übergang Schule–Beruf beteiligten Akteure und deren Kompetenzen

·         Abstimmung und Steuerung vorhandener Angebote am Übergang Schule-Beruf, was zu einer Bündelung von Ressourcen der Netzwerkpartner führt

·         Durch verschiedene Angebotsformate, wie z.B. Fachveranstaltungen oder der Vorstellung von Good-Practice-Beispielen können zudem Themen des Übergangs Schule-Beruf, wie Entwicklungsmöglichkeiten mit der dualen Ausbildung, in die Stadtgesellschaft transportiert werden

·         Durchführung von Fachveranstaltungen, um Themen des Übergangs in die Stadtgesellschaft zu transportieren

 

Mehrwerte für die Zielgruppen:
Schüler*innen
:

·         Für junge Menschen vereinfacht sich der Weg in den Berufsorientierungsprozess, durch eine zielgerichtete, klare und zeitnahe Unterstützungsstruktur (eine Anlaufstelle für eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote)

·         Ausschöpfung des Integrationspotentials zugewanderter Jugendlicher, indem verstärkt auf deren Bedürfnisse, unter Heranziehung der Kompetenzen von Fachstellen, eingegangen werden kann

·         Langfristige Begleitung in ihrem Bildungs- und Berufsverlauf, beginnend mit der Berufsorientierung in der Schule über Ausbildung und Berufseinstieg oder Studium

·         Frühzeitige Identifizierung von Unterstützungsbedarf und darauf aufbauende Vermittlung in passgenaue Angebote sichergestellt

 

Eltern:

·         Eine Anlauf- und Beratungsstelle für alle Fragen und Themen des Übergangs Schule–Beruf sowie der Berufsorientierung

 

Schulen, Lehr- und Fachkräfte:

·         Kooperationspartner und Dienstleister für Berufsorientierungs- und Bewerbungsprozesse (u.a. Berufsberatung, Unterstützung durch Jugendhilfeangebote und ALGII-Angebote an einem Ort). Plattform zur Weiterentwicklung der Angebote in der Berufsorientierung mit gemeinsamen Qualitätskriterien

·         Hinsichtlich bestehender Angebote in der Berufsorientierung kann die Jugendberufsagentur mit ihren beteiligten Akteuren als Ort des Austauschs dienen, um Angebote weiterzuentwickeln, Synergien zu nutzen, Doppelstrukturen zu vermeiden und gemeinsame Qualitätskriterien anzuwenden

 

Betriebe:

·         Anlaufstelle zur Ausbildungsakquise, Fachkräftegewinnung und Unterstützung im Falle drohender Ausbildungsabbrüche

·         Gemeinsame (Weiter-) Entwicklung von Qualitätsstandards z.B. „Qualifiziertes Praktikum“

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Fahrplan zur Umsetzung der Jugendberufsagentur gestaltet sich folgendermaßen:

1.      Zeitplan

a) Positive Entscheidung der Gremien SGA, JHA, BA, HFPA, Stadtrat (bis August 2019)
c) Einrichtung einer Projektgruppe Jugendberufsagentur bestehend aus den bisherigen Akteuren des Arbeitskreises und weiteren Beteiligten (ab September 2019)
d) Erstellung eines Kosten – und Finanzierungsplans (ab September 2019)
e) Start der Koordinationstätigkeit.(ab Juli 2020)
f) Geplanter Start der Jugendberufsagentur unter einem Dach ist das 1.Quartal 2021

2.      Ressourcen

Zur Umsetzung der in der Konzeption beschriebenen Handlungsfelder ist eine gemeinsame räumliche Unterbringung der Jugendberufsagentur in einem Gebäude unabdingbar.

Eine detaillierte Ressourcenplanung und Kostenaufstellung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich und wird nach Zustimmung zum Konzept, im Rahmen des laut Antrag Ziffer 3 zu erteilenden Projektauftrags, erstellt und vorgelegt.

3.      Ergebnisse/ Wirkungen:

Diese effektive Kooperation der Rechtskreise stellt sicher, dass an den Schnittstellen die Übergänge für junge Menschen ohne Friktionen gelingen und sie zielgerichteter in ihrer Lebensplanung, beruflichen Sozialisation und gesellschaftlichen Teilhabe unterstützt werden. Damit werden aktuelle Dynamiken wie Fachkräftemangel, brüchige Bildungsbiografien, Ausbildungsabbrüche und kommunale Folgelasten durch Langzeitarbeitslosigkeit präventiv und wirksam verbessert.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      x                sind nicht vorhanden; entsprechender Bedarf wird im September 2019 ermittelt
                        und zum Haushalt 2020 angemeldet.


Anlagen:        Konzept Jugendberufsagentur Stadt Erlangen