Betreff
Neubau Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum (BBGZ) an der Hartmannstraße; Entwurfsplanung der Freiflächen nach DABau 5.5.3; Beantwortung Fraktionsantrag Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2018
Vorlage
242/324/2019
Aktenzeichen
VI/24
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

  1. Der vorliegenden Entwurfsplanung für den Freiflächenanteil um die Vierfachsporthalle (gemäß Bürgerbeteiligung im Juli 2018) für den Neubau des Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum in der Hartmannstraße wird zugestimmt. Sie soll der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu Grunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.

  2. Die Kostenkonkretisierung zum Entwurfsbeschluss (Beschluss 242/290/2018 am 09.10.2018 im BWA) in Höhe von 0,77 Mio. € ist in die Haushaltsberatungen einzubringen.

  3. Der Fraktionsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen Nr. 19/2018 vom 06.02.2018 ist hiermit abschließend bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Schaffung von bürgernahen und attraktiven Freiflächen unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Bürgerworkshops am 19.07.2018 – mit dem Ziel, die drei Themenschwerpunkte („Begegnung, Kommunikation und Verweilen“, „Bewegung, Spielen und Erfahren“, „Aktivität, Sport und Fitness“) in einem Gesamtkonzept als gesamtes BBGZ umzusetzen.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Neubau einer Freiflächenanlage im Süden, Westen und Norden der geplanten Vierfachschulsporthalle an der Hartmannstraße, unter Berücksichtigung der Schwerpunkte aus dem Bürgerworkshop vom 19.07.2018.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ausgangslage

Die Entwurfsplanung (ohne Freiflächenanteil aus dem Bürgerworkshop) nach DABau 5.5.3 wurde am 09.10.2018 (Vorlage 242/290/2018) vom BWA beschlossen. Im SportA am 30.04.2019 wurde über den aktuellen Stand der Planung berichtet.

Das Ergebnis des Bürgerworkshops stand zum Zeitpunkt des Entwurfsbeschluss über das Gebäude am 09.10.2018 fest, jedoch ohne eine planerische Umsetzung. Die detaillierte Ausarbeitung zu einer Entwurfsplanung ist Grundlage für die nun vorliegende Beschlussfassung.

 

 

Planung

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung im „ Soziale Stadt“-Gebiet Erlangen Südost fand am 19.07.2019 ein Bürgerworkshop statt. Ziel war es, interessierte Bürger/innen aktiv in den Planungsprozess miteinzubeziehen und deren Ideen, Wünsche und Vorstellungen für die Gestaltung der Freiflächen rund um das Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum zu sammeln.

 

Folgende drei Themenfelder wurden als Schwerpunkt vorgegeben:

1. Begegnung, Kommunikation und Verweilen

2. Bewegung, Spielen und Erfahren

3. Aktivität, Sport, Fitness

 

An drei Stationen wurden diese Schwerpunkte allen Beteiligten des Workshops vorgestellt und im weiteren Verlauf bearbeitet. Nach einer abschließenden Präsentation wurden die erarbeiteten Vorschläge bepunktet.

 

Das bewertete Ergebnis sah folgendermaßen aus:


1. Begegnung, Kommunikation und Verweilen
Trinkwasserbrunnen, Außendusche (11 Punkte)
Schattenspendende Bäume (6 Punkte)
Beleuchtung (3 Punkte)

 

2. Bewegung, Spielen und Erfahren
Balancierparcours (7 Punkte)
Wasserspiel (6 Punkte)
Geräte für alle Generationen; z.B. Fitness (4 Punkte)
Boccia (3 Punkte)

 

3. Aktivität, Sport, Fitness

Fitnessgeräte, Fitnesspark (für alle Generationen)  (9 Punkte)
Bodyweight-Anlage mit Sonnenschutz (8 Punkte)
Pumptrack (7 Punkte)
Finnenbahn (4 Punkte)
Laufbahn (100m, 200m, 400m) (3 Punkte)

 

In einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie wurden die verschiedenen Vorschläge auf deren Umsetzbarkeit in einem sinnvollen und attraktiven Gesamtzusammenhang geprüft. Hierbei stellte sich heraus, dass für eine Pumptrackanlage (spezielle „Wellenstrecke“ als Rundkurs, um ohne zu treten mit dem Rad hohe Geschwindigkeiten aufzubauen) und für eine Finnenbahn (speziell angelegte Strecke für Crosslauftraining, mit einem ca. 10 cm dicken Bodenbelag aus Sägemehl, Sägespänen, Holzschnitzeln, Baumrinden oder Rindenmulch) nicht die notwendigen Flächen vorhanden sind. Das Thema Wasser wurde aufgrund der schwierigen und kostspieligen Umsetzbarkeit soweit reduziert, dass ein Trinkwasserbrunnen realisiert wird.

 

Alle geplanten Einrichtungen sind grundsätzlich barrierefrei zu erreichen.

 

Weitere Anmerkungen aus dem Workshop flossen in die Planungen mit ein:
- frei zugängliche (öffentliche, barrierefreie) Toilette (wurde in die Hallenplanung integriert),
- Basketballkorb,
- Sitzbänke, Sitzmöglichkeiten

Diese Ergebnisse waren die Vorgabe für den Freianlagenplaner, ein stimmiges und für die Öffentlichkeit attraktives Gesamtkonzept zu erarbeiten, welches nun als Entwurf zum Beschluss vorliegt

 

Konzept der Freiflächen unter Vorgabe des Bürgerworkshops vom 19.07.2018

Auf Basis der Ideensammlung aus dem Bürgerworkshop wurde das Konzept einer Trendsportanlage erarbeitet, welche nicht nur die Funktion eines Erschließungsraums erfüllen, sondern einen Platz bieten soll mit besonderer Anziehungskraft für Jugendliche und ältere Menschen.

 

Der Entwurfsgedanke der Freianlagen nimmt einerseits den Gedanken der Sportnutzung des Gebäudes auf und andererseits das Ziel, ein Forum für eine breite Bevölkerungsgruppe zu sein. Die gruppierten Themenbereiche sollen die Sporthalle aufnehmen und einrahmen und mit der großzügigen Befensterung der Halle mit dem Wechselspiel von innen außen eine Einheit herstellen. Im Zuge der weiteren Planung wird diese Zielsetzung v.a. auch im Vorbereich des Haupteingangs weiter detailliert und vertieft, damit das Thema Bewegung/Sport auch gestalterisch im Freibereich das Erscheinungsbild prägt.

 

Die Sportanlagen erstrecken sich von der Nordseite über die West- bis hin zur Südseite der Halle. Die Bereiche sind unterschiedlichen sportlichen Betätigungen gewidmet und haben verschiedene Nutzergruppen im Blick.

Im Norden – auf dem Vorplatz zwischen der Halle und der Erschließungsstraße – befindet sich das Herzstück der Anlage. Auf einer 60 x 14 m großen, rechteckigen Fläche sind ein Calisthenics-Park, ein Balancierparcours sowie eine Outdoor-Fitnessanlage vorgesehen. Der Sportbereich ist leicht abgesenkt und mit einer Sitzstufe umgeben. Die unterschiedlichen Geräte und Aktivitäten sind gestalterisch voneinander abgegrenzt. Es gibt definierte Zugänge über behindertengerechte Rampen und Stufen. Zwischen den abgesenkten Sportflächen sind Aufenthaltsorte mit Sitzbänken, Bäumen und einem Trinkwasserbrunnen geplant.

Der schmale Streifen zwischen der Hallenwestseite und dem Grünstreifen an der Hartmannstrasse bietet Angebote für ältere Menschen. Hier sind eine klassische Boulebahn sowie mehrere Geräte vorgesehen, die insbesondere Ausdauertraining und Motorik-Koordination ermöglichen. Auch hier gibt es Sitzbänke, die die Aufenthaltsflächen zur Hartmannstrasse abschirmen. Die spezielle Eignung für Senioren zeigt sich sowohl in der Gestaltung der Sitzbänke (z.B. erhöhte Sitzflächen, Rückenlehnen), wie auch beim barrierefreien Zugang zur Boulebahn, deren Einfassung teilweise ebenerdig ausgebildet wird.

 

An der Südseite befindet sich die Zufahrt sowie Bewegungs- und Wendeflächen für die Feuerwehr. Diese funktional notwendigen Flächen werden für eine sportliche Nutzung aktiviert. Durch Asphaltbeschichtung und Bodenmarkierungen entstehen eine Laufbahn und ein Streetballfeld. Durch die Nähe zum Familienzentrum und die vorgesehenen Sitzmöglichkeiten könnte dieser Ort zu einem beliebten Treffpunkt für Jugendliche werden.

In die Belagsfläche des Vorplatzes sind Blindenleitlinien integriert. Sie führen vom Gehweg bei der Parkplatzzufahrt bis zum Halleneingang sowie an die Hallenfassade. Entlang der Fassade werden die Sehbehinderten und Blinden ohne Leitlinien zum Familienzentrum geführt.

 

Zeitplan

Oktober 2018

Einreichung FAG-Antrag (erfolgt)

Januar 2019

Entwurfsplanung und Einreichung Bauantrag (erfolgt)

Anfang 2019

Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergaben

Mitte 2019

Vergabe Rohbauarbeiten

Ende 2019

Vorbereitende Maßnahmen, Baufeldräumung

Anfang 2020

Baubeginn

Ende 2021 / Anfang 2022

Fertigstellung

 

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Kostenberechnung

Im Beschluss des Entwurfs am 09.10.2018 wurden als erste Grobkosten für die Gestaltung der Freiflächen 300.000 bis 500.000 € genannt. Mit der vorliegenden Umsetzung der Planungsvorgaben für die Freiflächen sind nach der Kostenberechnung 0,84 Mio € (0,77 Mio €, Vorsteuerabzug berücksichtigt) zu veranschlagen. Damit  ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 18,93 Mio € (brutto, einschl. Ausstattung Schulsporthalle, mit Einrichtungskosten, Vorsteuerabzug berücksichtigt – s. Gesamtübersicht). Gegenüber den bisherigen Haushaltsaufstellungen (18,16 Mio € gemäß DA-Baubeschluss vom 09.10.2018, Vorlagen-Nr. 242/290/2018) ergeben sich dadurch  Mehrkosten von 0,77 Mio €.

 

Gesamtübersicht Kostenberechnung

Kostengruppen nach DIN 276

Gesamtkosten

100

Grundstück

 

200

Herrichten und Erschließen

269.916 €

300

Bauwerk – Baukonstruktion

feste Einbauten Amt 52

9.972.006 €

695.628 €

400

Bauwerk – Technische Anlagen

3.559.157 €

500

Außenanlagen

2.634.163 €

600

Ausstattung und Kunstwerke

Einrichtung Amt 52

115.430 €

138.040 €

700

Baunebenkosten

3.362.672 €

 

Gesamtkosten einschl. Ausstattung

Gesamtkosten Ausstattung Amt 52

Gesamtkosten ohne Ausstattung

 

Gesamtkosten einschl. Ausstattung, Vorsteuerabzug berücksichtigt

 

Gesamtkosten ohne Ausstattung, Vorsteuerabzug berücksichtigt

20.747.012 €

833.668 €

19.913.344 €

 

18.925.110 €

 

 

18.164.651 €

 

Diese Kosten entsprechen den veranschlagten Gesamtkosten, welche im BWA am 09.10.2018 (Vorlage 242/290/2018) kommuniziert wurden (16,3 bis 19,9 Mio €, einschl. Ausstattung, Vorsteuerabzug berücksichtigt).

 

Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10% ermittelt werden. Bei berechneten Gesamtkosten in Höhe von
18,93 Mio € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 17,0 Mio € und 20,8 Mio € liegen (einschl. Ausstattung, Vorsteuerabzug berücksichtigt).

 

Vorsteuerabzug

Die neue Sporthalle ist dem Unternehmensbereich der Stadt Erlangen zugeordnet. Die Stadt als Bauherr ist daher berechtigt, den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen wahrzunehmen, soweit die Halle unternehmerisch, also für steuerpflichtige Vermietung, verwendet wird. Eine Verwendung der Halle für hoheitliche Zwecke, also für Schulsport, ggf. auch im Rahmen der Amtshilfe, schließt den Vorsteuerabzug aus. Nach der vorliegenden Prognose der Nutzungsbelegung liegt der Anteil der unternehmerischen Nutzung der Sporthalle bei 55%, 45% entfallen auf Schul- und andere nicht steuerbare Nutzungen. Das bedeutet, dass bei der Schulsporthalle die Vorsteuer in Höhe von 19% mit einer Quote von 55% abzugsfähig ist.

 

Der Mittelabfluss über die Haushaltsjahre würde sich wie folgt darstellen:

      * Einrichtung ohne Vorsteuerabzug 833.668 €

 

Förderung – Sachstand
Über die Förderung wurde im Entwurfsbeschluss (Vorlage 242/290/2018) am 09.10.2018 berichtet. Durch die zusätzlichen Kosten der Freiflächen wird sich der Förderanteil grob geschätzt um ca. 200.000 € erhöhen. Die genaue Höhe wird aktuell mit dem Zuschussgeber verhandelt.

 

Finanzierungsübersicht

 

Kosten

Art des „Zuschusses“

Bemerkung

18,93 Mio €

 

Gesamt-Baukosten gem. Kostenberechung (einschl. Ausstattung, Vorsteuerabzug berücksichtigt)

-3,9 Mio €

FAG

FAG-Mittel für die Schulsportflächen der 4-fach-Halle

-0,25 Mio €

KfW

als Tilgungszuschuss

-3,0 Mio €

Städtebauförderung „Soziale Stadt“

detaillierte Abklärung erfolgt noch

 -7,15 Mio €

 

Zuschusshöhe

11,78 Mio €

 

Eigenmittel der Stadt Erlangen

 

 

 

 

Investitionskosten:

18.164.651 €

bei IPNr.: 424F.400

Sachkosten (52) (Vorsteuerabzug berücksichtigt):

760.459 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten (s. Beschluss 242/290/2018)
Freianlagen


1.091.193 €
8.450 € pro Jahr

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen
(s. Aufstellungen)

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind zum Teil vorhanden auf IvP-Nr. 424F.400      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden

 

 

 

Beantwortung Fraktionsantrag Bündnis 90/Die Grünen Nr. 19/2018 vom 06.02.2018:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Punkte im weiteren Planungsverlauf zu berücksichtigen:

 

-          Weitgehende Belassung des Untergrundes des jetzigen Festplatzes und nicht weiter als vorhanden befestigen oder versiegeln, so dass jederzeit dort wieder ein großes Zelt aufgebaut werden kann

Antwort: Die Planung sieht das Aufstellen eines Zirkuszeltes mit 2 Masten (Durchmesser ca. 40 m) vor. Eine entsprechende Abstimmung ist mit dem Liegenschaftsamt erfolgt. Der Untergrund bleibt weitgehend belassen.


-          Während der Bauzeit und für die Ertüchtigung von Schotterflächen keinen Kalkschotter verwenden, sondern Sandmagerrasen-verträgliches Material

Antwort: Es wird kein Kalkschotter verwendet. Dies wird in den Ausschreibungen berücksichtigt.

 

-          Vorhandene Bäume erhalten und während der Bauzeit nachhaltig schützen, alle nicht zu vermeidenden Fällungen zu 100% gebietsnah nachpflanzen

Antwort: Dies wird in den Planungen berücksichtigt. Baumnachpflanzungen werden nicht in der unmittelbaren Nähe des Naturschutzgebietes erfolgen (Bäume haben für einige bodenbrütende Vogelarten (hier: Heidelerche) eine vergrämende Wirkung (Beutegreifer können sich darin verstecken)) - die Zielarten des Naturschutzgebietes sind auf offene Strukturen angewiesen.

-          Begrünung aller Dächer

Antwort: In den aktuellen Kosten ist eine komplette Begrünung des zweigeschossigen Bereichs mit ca. 3.000 m² berücksichtigt (Gründach als Sandmagerrasenvegetation und nicht mit Kalkschutt-Sukkulenten-Vegetation). Das weitgespannte Hallendach über den Sportflächen mit ca. 2.000 m² zu begrünen ist statisch äußerst aufwändig. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Bereich über den Sportflächen statisch nicht weiter zu belasten, um eine wirtschaftliche Lösung zu erlangen.


-          Ökologische Fassadengestaltung durch Begrünung und/oder Photovoltaikelemente

Antwort: Durch die grenznahe Bebauung im Süden und den dort befindlichen Bäumen sowie dem vorgesehenen Dachüberstand ist eine Gestaltung mittels Photovoltaikelementen nicht realisierbar. Die Ostseite ist der Anbaubereich für den 2.BA (Ideenteil), die Nordseite dient der Belichtung der Halle. Zur Kompensation sind 230 m² Photovoltaikelemente auf dem Flachdach realisiert (s. Dachflächenplan). Auch eine Fassadenbegrünung ist wegen der entwurfsbedingten großzügigen Verglasung und der großen für die Verschattung vorgesehenen Dachüberstände nicht sinnvoll.

 

-          Den Zugang zum Naturschutzgebiet zu erschweren

Antwort: Der jetzige Strauch- und Buschbestand sollte dieser Anforderung genügen und kann auch ergänzt werden.

-          Grünflächen als ökologische Insektenwiesen ausführen, die Versiegelung und Pflasterung von Zuwegen auf das Notwendigste beschränken

Antwort: Durch die weiterhin bestehende Nutzung als Festplatz und den nachzuweisenden Stellplätzen werden keine größeren und zusammenhängende Grünflächen bestehen bleiben. Am Übergang zum Naturschutzgebiet werden großzügige Abstände eingehalten, auch um die vorhandenen Büsche und Sträucher zu erhalten. Diese Flächen werden dahingehend untersucht. Die neu geschaffenen ca. 130 Stellplätze werden so ausgeführt, dass die Fahrspuren asphaltiert und die Parkflächen mit Rasengittersteinen belegt werden. Die Tiefe der neuen Stellplätze wird reduziert, um den Grünstreifen zwischen den Stellplätzen breiter auszuführen. Eine „Durchgrünung“ der Parkflächen ist mit diesen Maßnahmen, sowie den zwischen den Stellplatzreihen angeordneten Baumpflanzungen maximal ausgeschöpft worden.

 

-          Erstellung eines Verkehrskonzept, insbesondere
> Gute ÖPNV-Anbindung
> Parkraumbewirtschaftung der Parkplätze von Schwimmbad, Festplatz, Uni, Sporthalle
> Anwohnendeparkplätze optimieren und ausweiten
> Parksituation kontrollieren und ggf. anpassen

 

Antwort:
> Gute ÖPNV-Anbindung:
Die Hartmannstraße bzw. die nahe des BBGZ gelegene Haltestelle Röthelheimbad Ost wird aktuell von einer Buslinie bedient. Es handelt sich dabei um eine Erlanger Stadtbuslinie (Linie 293). Die Linie 293 verkehrt unter der Woche (Mo-Fr) zu den Hauptverkehrszeiten in beiden Fahrtrichtungen in einem 20-Minuten-Takt. Samstags verkehrt die stadtgrenzübergreifende Linie tagsüber in einem 40-Minuten-Takt.

Die Stadtbuslinie gewährleistet am Wochenende von 07:00 bis 01:00 Uhr eine Anbindung des BBGZ beispielsweise an die Erlanger Innenstadt im 30- bzw. 60-Minuten-Takt.

Eine gute ÖPNV-Anbindung des BBGZ ist somit bereits gegeben, darüber hinaus kann ein Shuttle-Bus-Verkehr individuell für Großveranstaltungen jederzeit eingerichtet werden.


> Parkraumbewirtschaftung der Parkplätze von Schwimmbad, Festplatz, Uni, Sporthalle:

Federführend durch die Abteilung Verkehrsplanung sollte mit Inbetriebnahme des BBGZ  für das operative Geschäft der Parkraumbewirtschaftung eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung, Eigentümern der Parkflächen sowie der Veranstaltung, eingerichtet werden.

 

> Anwohnendeparkplätze optimieren und ausweiten:

Unabhängig von den Planungen zum BBGZ soll die Ausweitung der umliegenden Bewohnerparkgebiete zeitnah überprüft werden.

Dabei wird jedoch auf den normalerweise vorherrschenden Parkdruck abgestellt, sporadisch stattfindende Großveranstaltungen können hierbei nicht berücksichtigt werden.

Schließlich ist die Ausweisung eines Bewohnerparkgebietes laut StVO „nur dort zulässig, wo […] die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.“

Es sollte daher, wie z.B. in Nürnberg und Fürth bei Großveranstaltungen üblich, temporäre Sperrungen von Wohnstraßen bei Großveranstaltungen erwogen werden.

 

> Parksituation kontrollieren und ggf. anpassen:

Für die konkrete Überprüfung der Einhaltung der Parkregelungen im öffentlichen Raum ist die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) zuständig. Diese ist bei der Entwicklung der Verkehrskonzepte einzubeziehen.

Sollte im Realbetrieb festgestellt werden, dass die Verkehrskonzepte nicht wie gewünscht greifen, kann jederzeit nachgesteuert werden.

 

Mit der Bearbeitung dieses Fraktionsantrages ist der Fraktionsantrag von Bündnis 90/Die Grünen 127/2015 vom 21.07.2015 ebenso abschließend bearbeitet.

 

 

 

 

 

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen über die Freiflächen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                                 nicht veranlasst

                                 veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                                                              15.04.2019, gez. Deuerling

                                                                                                                              Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:            
Anlage 1 Freiflächenplan
Anlage 2 Erläuterungsbericht Freianlagen
Anlage 3 Fraktionsantrag 19/2018