Betreff
Fortschreibung der Beträge in der Kindertagespflege
Vorlage
51/192/2019
Aktenzeichen
IV/51/RR006
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Referenzbetrag in der Tagespflege für eine Betreuung von 40 Wochenstunden wird ab
    01.05.2019 von 774,00 Euro auf 861,00 Euro erhöht.

 

  1. Tagespflegepersonen, die länger als drei Jahre tätig sind und die Tätigkeit weiter ausüben, erhalten alle drei Jahre einen Betrag i.H.v. 400,00 Euro, um die Grundausstattung ihrer Betreuungsräumlichkeiten zu erneuern.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung von Tagespflegeplätzen im Rahmen der Betreuung von Kindern insbesondere
im Alter von unter 3 Jahren.

 

Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Anpassung der Beträge

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Tagespflege (derzeit ca. 180 Plätze in 45 Tagespflegestellen) ist ein wichtiger Teil des Angebots an Kinderbetreuungsplätzen insbesondere im Bereich der unter Dreijährigen (U3). Zur Sicherstellung dieses Angebots ist es ist deshalb notwendig neben einer qualifizierten Betreuung durch den Fachdienst Kindertagesbetreuung, die Beträge in der Tagespflege angemessen zu erhöhen.

 

Bisher bauten die Beträge in der Tagespflege auf einem Stundensatz auf, der entsprechend der täglichen Betreuungszeit hochgerechnet wurde.

 

Derzeit beträgt das Entgelt für die qualifizierte Tagespflege einschließlich des 20 % Qualifizierungszuschlags 4,50 Euro/Stunde (Gutachten des JHA vom 18.05.2017 und Beschluss des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 24.05.2017).

Dieser Betrag unterteilt sich in einen Anteil für Sachkosten (1,55 Euro/Stunde) und einen Anteil für den Betreuungsaufwand (2,95 Euro/Stunde). Hieraus ergibt sich folgende Vergütung (incl. 20 % Qualifizierungsaufschlag):

 

Buchungs-zeit

Sach-aufwand

Basisbetreuungs-leistung (Grundbetrag)

Gesamtsumme Sachaufwand + Betreuungs-leistung

Gesamtsumme Sachaufwand + Betreuungs-leistung mit 10 % Qualifizierungszuschlag

Gesamtsumme Sachaufwand + Betreuungs-leistung mit 20 % Qualifizierungszuschlag

 

 

 

bis 2   Std

66,65 €

105,71 €

173,00 €

183,00 €

194,00 €

bis 3   Std

99,98 €

158,56 €

259,00 €

275,00 €

291,00 €

bis 4   Std

133,30 €

211,42 €

345,00 €

366,00 €

387,00 €

bis 5   Std

166,63 €

264,27 €

431,00 €

458,00 €

484,00 €

bis 6   Std

199,95 €

317,13 €

518,00 €

549,00 €

581,00 €

bis 7   Std

233,28 €

369,98 €

604,00 €

641,00 €

678,00 €

bis 8   Std

266,60 €

422,83 €

690,00 €

732,00 €

774,00 €

bis 9   Std

299,93 €

 475,69 €

776,00 €

824,00 €

871,00 €

bis 10 Std

333,25 €

528,54 €

862,00 €

915,00 €

968,00 €

 

Zusätzlich gibt es gem. § 23 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB VIII Zuschüsse zu Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu einer angemessenen Alterssicherung, die aber nicht Gegenstand dieser Vorlage sind.

Mit Beschluss vom 20.11.2014 wurde die Verwaltung des Jugendamts ermächtigt, die Vergütung im Rahmen der Grundstruktur, an den gesteigerten Lebenshaltungskosten und möglichen Modifizierungen der gesetzlichen Grundlagen fort zu schreiben

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses hatte die Verwaltung des Jugendamts vorgeschlagen, als künftige Berechnung die Beträge in der Zeile „bis 8 Std.“ der obigen Tabelle als Grundlage für Erhöhungen zu nehmen und entsprechend hoch oder niedrig zu rechnen. Der Referenzbetrag ist in der obigen sowie in der folgenden Tabelle grau unterlegt.

 

Fortschreibung:

 

Der Bayerische Städtetag hat mit Rundschreiben vom 20.03.2019 - abgestimmt mit dem Bayerischen Landkreistag Empfehlungen für die Kindertagespflege nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG abgegeben. Der Bayerische Städtetag empfiehlt in diesem Zusammenhang bei einer 8-stündigen Betreuung den Sachaufwand auf 310,00 Euro und den Anerkennungsbetrag für die Betreuungsleistung von 350,00 Euro auf 400,00 Euro anzuheben.

Mit dem Sachaufwand sind flächenabhängige (z.B. Raumkosten, Nebenkosten, Strom, Reinigungskosten) und flächenunabhängige Kosten (z.B. Hygienebedarf, Wäschereinigung, Spielmaterialien, Einrichtungsgegenstände, Erhaltungsaufwendungen, Büro/Verwaltung und Essensgeld) abgegolten. Die Verwaltung des Stadtjugendamtes empfiehlt die Erhöhung des Sachkostenbetrages zu übernehmen.

 

Die Stadt Erlangen bezahlt bereits jetzt einen Basis-Anerkennungsbetrag von 422,83 Euro. Daher wird dieser Betrag prozentual nicht ganz so stark angehoben, sondern nur auf 458,67 Euro. Das Entgelt für die qualifizierte Tagespflege einschließlich des 20 % Qualifizierungszuschlags erhöht sich dann von derzeit 4,50 Euro/Stunde auf 5,00 Euro/Stunde. Dieser Betrag unterteilt sich in einen Anteil für Sachkosten (1,80 Euro/Stunde) und einen Anteil für den Betreuungsaufwand (3,20 Euro/Stunde). Hieraus ergibt sich folgende Vergütung (incl. 20 % Qualifizierungsaufschlag):

 

Buchungs-zeit

Sachaufwand

Basisbetreuungsleistung (Grundbetrag)

Gesamtsumme Sachaufwand + Betreuungsleistung

Gesamtsumme Sachaufwand + Betreuungsleistung mit 10 % Qualifizierungszuschlag

Gesamtsumme Sachaufwand + Betreuungsleistung mit 20 % Qualifizierungszuschlag

bis 2   Std.

77,50 €

114,67 €

193,00 €

204,00 €

216,00 €

bis 3   Std.

116,25 €

172,00 €

289,00 €

306,00 €

323,00 €

bis 4   Std.

155,00 €

229,34 €

385,00 €

408,00 €

431,00 €

bis 5   Std.

193,75 €

286,67 €

481,00 €

510,00 €

538,00 €

bis 6   Std.

232,50 €

344,00 €

577,00 €

611,00 €

646,00 €

bis 7   Std.

271,25 €

401,34 €

673,00 €

713,00 €

753,00 €

bis 8   Std.

310,00 €

458,67 €

769,00 €

815,00 €

861,00 €

bis 9   Std.

348,75 €

516,00 €

865,00 €

917,00 €

968,00 €

bis 10 Std.

387,50 €

573,34 €

961,00 €

1.019,00 €

1.076,00 €

 

Der Regelfall ist die Betreuung durch Tagespflegepersonen, die Anspruch auf einen 20%igen Qualifizierungszuschlag haben, so dass sich der Referenzbetrag von 774,00 Euro um 87,00 Euro auf 861,00 Euro erhöht.

Die Beträge für eine inclusive Betreuung sowie die Beträge der Randzeitenregelungen werden entsprechend angepasst.

Hinsichtlich der Erstausstattungspauschale von 400,00 Euro hat sich in der Praxis herausgestellt, dass die damit angeschafften Sachen nach drei Jahren intensiver Nutzung durch die Kinder so abgenutzt sind, dass sie erneuert werden müssen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Erstausstattungspauschale von 400,00 € alle drei Jahre zu gewähren, sofern die Tagespflegeperson weiterhin für die Stadt Erlangen tätig ist. Nachdem die erstmalige Erstausstattungspauschale im Jahr 2017 gewährt wurde, verursacht diese Entscheidung erst in den Haushaltsjahren 2020 ff haushaltsrelevante Kosten.

Ausgehend von einem Rechnungsergebnis 2018 i.H.v. 1.350.000 Euro (Ausgaben) ergeben sich so für 2019 Mehrausgaben i.H.v.ca. 99.000,00 Euro. Für 2020 ff. ergeben sich Mehrausgaben i.H.v. ca. 150.000,00 Euro, die zum Haushalt anzumelden sind.

 

Einnahmen:

 

Für die Inanspruchnahme von Tagespflege erhebt das Jugendamt von den Eltern einen Kostenbeitrag, der sich nach der jeweiligen Höhe des Basiswertes in der staatl. Förderung der Kindertagespflege bemisst.

 

In der Praxis wird dieser Betrag bei den Jugendämtern in der Regel nicht ausgeschöpft. Derzeit beträgt der Stundenwert in Erlangen 1,73 Euro. Bei einer 5-6 stündigen Betreuung werden so 224,00 Euro/Monat fällig. Der Betrag für die Betreuung von unter Dreijährigen (also der Hauptzielgruppe der Tagespflege) in städt. Krippen beträgt im Vergleich 219,00 Euro. Insoweit ist eine Erhöhung der Elternbeiträge nicht angezeigt.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 18.02.2019 mitgeteilt, dass ab dem Jahr 2020 eine weitere Beitragsentlastung auch für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Übergang in den Beitragszuschuss für die Kindergartenzeit geplant ist und bis zu 100 Euro pro Monat und Kind betragen soll, begrenzt auf die tatsächlich anfallenden Betreuungskosten. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung für diese Leistung wird derzeit ausgearbeitet.

 

Die Frage einer Erhöhung der Elternbeiträge wird bei der absehbaren Satzungsänderung für die Krippengebühren geprüft werden.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

 

 

Sachkosten 2019:

  90.000 €

 

Sachkosten 2020 ff:

150.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

                    sind vorhanden bzw. werden beantragt.


Anlagen: