Antrag der Erlanger Linken 018/2019
1. Über das Verfahren zur Benennung von
öffentlichen Gebäuden und Sporthallen entscheidet der Stadtrat jeweils im
Einzelfall.
- Der Antrag der Erlanger Linken 018/2019 vom 12.02.2019 ist erledigt
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Öffentliche Gebäude und Sporthallen werden in geeigneter Form benannt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen
zu erzielen?)
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt fallbezogen. Mit der Beteiligung wurden in den letzten Jahren mehrfach gute Erfahrungen gemacht, z.B. bei der Benennung des Jugendclubs im E-Werk.
In geeigneten Fällen wird der Stadtrat die Benennung eines Gebäudes oder einer Sporthalle nutzen, um eine herausragende Persönlichkeit der Stadtgeschichte zu ehren. Auch aus anderen wichtigen Gründen wird der Stadtrat Gebäude ohne Bürgerbeteiligung benennen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der Erlanger Linken 018/2019