Die Besetzung erfolgt gemäß dem Vorschlag zur Rotation aus
der Sitzung des Ältestenrates
vom 02. März 2016. Im Jahr 2019 werden jeweils ein Vertreter der Grüne
Liste-Fraktion und ein Vertreter aus Erlanger Linke, FWG und ödp teilnehmen. Im
Vorfeld haben sich Erlanger Linke, FWG und ödp auf einen Teilnehmer und einen
Vertreter geeinigt. Ein Losverfahren konnte dadurch vermieden werden. Eine
namentliche Benennung der Teilnehmer ist notwendig.
Für die Grüne Liste: Dr. Birgit Marenbach
Für die Erlanger Linke, FWG und ödp: Anette Wirth-Hücking (Vertreter: Anton Salzbrunn)
Oberbürgermeister Dr. Florian Janik nimmt den dritten Sitz der Stadt Erlangen in Anspruch.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadt Erlangen nimmt ihr
Vertretungsrecht in der Vollversammlung des Bayerischen
Städtetages in Anspruch. Die Verteilung der Sitze erfolgt in Rotation, wie in
der Sitzung des
Ältestenrates am 02. März 2016 einstimmig empfohlen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen verfügt in
der Vollversammlung des Bayerischen Städtetages über insgesamt drei Stimmen.
Die Vertreter der Stadt Erlangen müssen zur Vorbereitung der Jahrestagung am
10. und 11. Juli 2019 in Augsburg spätestens bis zum 08. April 2019 benannt
werden.
Dies macht eine Beschlussfassung in der Sitzung des Erlanger Stadtrates am 28.
März 2019 erforderlich.
Nach der Satzung des Bayerischen Städtetages hat die Stadt Erlangen mit 110.998 Einwohnern in der Vollversammlung drei Stimmen (1 Stimme pro angefangene 50.000 Einwohner, Stichtag: 31.12.2017).
In der Sitzung des Ältestenrates am 02. März 2016 wurde für die Vertretung der Stadt Erlangen eine Rotation gemäß der Stärke der Fraktionen und Parteien empfohlen. Diese Rotation erfolgt nach dem Verfahren Hare-Niemeyer.
Ein Sitz wird weiterhin von Oberbürgermeister Dr. Florian Janik in Anspruch genommen und steht daher für die Berechnung nicht zur Verfügung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der beschlossene
Stadtratsbeschluss wird umgesetzt. Die Meldung an den Bayerischen
Städtetag erfolgt bis zum 08. April 2019 durch das Bürgermeisteramt der Stadt
Erlangen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: