Betreff
Verbesserung der Beleuchtungsanlagen sowie die Anschaffung weiterer Mülleimer und Pfandringe an der Lewin-Poeschke-Anlage
Antrag des Jugendparlamentes vom 06.05.2018
Vorlage
773/050/2019
Aktenzeichen
III/EB 77
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Beleuchtungssituation an der Lewin-Poeschke-Anlage bleibt unverändert.
  2. Da die Reinigungsintervalle in den Sommermonaten deutlich erhöht wurden, werden keine zusätzlichen Mülleimer aufgestellt.
  3. Im Bereich des Elektrogrills wird ein Pfosten mit drei Pfandringen installiert.
  4. Der Antrag des Jugendparlamentes vom 06.05.2018 ist damit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Lewin-Poeschke-Anlage ist eine beliebte Freizeitanlage, die neben Spiel- und Sportmöglichkeiten seit 2016 von April bis Oktober bis 22.00 Uhr abends auch das Grillen an einer Elektrogrillstation möglich macht. Diese V-förmige Freizeitanlage befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Schwabachtal, direkt westlich des geschützten Landschaftsbestandteils „Sandmagerrasen an der Riviera“ (siehe Anlage 2). Die intensive Nutzung durch Jugendliche als Ort für Grillpartys führte in der Vergangenheit häufig zu Beschwerden.

 

Eine Beleuchtung von Freizeitanlagen ist in Erlangen bislang unüblich. Lediglich einige Sportanlagen werden beleuchtet, um den Sportbetrieb insbesondere im Winterhalbjahr bis 22 Uhr zu ermöglichen. An der Lewin-Poeschke-Anlage werden sowohl der westliche als auch der östliche Zuweg mit insgesamt 13 Straßenlampen beleuchtet. Die beleuchteten Sportanlagen des Tennisclub Rot-Weiß und des Turnerbundes befinden sich außerhalb des Landschaftsschutzgebietes.

Insgesamt wird die Anlage soweit ausgeleuchtet, dass es kaum dunkle Ecken gibt. Zudem haben Beleuchtungsanlagen neben dem Energieaufwand auch gravierende Nachteile auf die Insektenwelt (sog. Staubsaugereffekt).

Die Notwendigkeit, die Beleuchtungsanlagen zu erweitern, wird folglich nicht gesehen. Auch der Naturschutzbeirat hat den Antrag des Jugendparlamentes in seiner Sitzung vom 26.02.19 abgelehnt (siehe Anlage 3).

 

Ein vermülltes Erscheinungsbild entsteht meist durch herumliegenden Unrat und überfüllte Mülleimer. Auf die verstärkte Nutzung der Freizeitanlage in den letzten Jahren und die daraus resultierende stärkere Verschmutzung wurde mit einer deutlichen Erhöhung der Reinigungsgänge (durch einen externen Dienstleister) in den Sommermonaten (Mai – Oktober) und an den Wochenenden reagiert. Da bereits ein weiträumiges Angebot an Mülleimern in der Lewin-Poeschke-Anlage besteht und die letzten Jahre gezeigt haben, dass die Gesamtkapazität an Mülleimern ausreicht, wird eine weitere Verdichtung der Entsorgungsmöglichkeiten als nicht notwendig angesehen.

Zu einzelnen überfüllten Mülleimern kommt es meist nur dort, wo Grillfeiern stattgefunden haben. Da durch diese oft auch Verunreinigungen in der Fläche entstehen, wird durch eine Erhöhung der Reinigungsgänge insgesamt ein besseres Ergebnis erzielt.

 

Ein Pfosten mit drei Pfandringen wird im Bereich des Elektrogrills installiert. Die dafür erforderlichen Finanzmittel in Höhe von ca. 500 € sind im Fachbereich vorhanden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.: xxx

Sachkosten:

500 €

bei Sachkonto: EB 77

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden bei EB 77/Stadtgrün.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Antrag des Jugendparlamentes vom 06.05.2018

Anlage 2: Karte des Landschaftsschutzgebietes neben der Lewin-Poeschke-Anlage

            Anlage 3: Niederschrift über die 1. Sitzung des Naturschutzbeirates vom 26.02.19