Betreff
Wohnungsnot in Erlangen
Vorlage
50/150/2019
Aktenzeichen
V/50/WM0021 -T2442
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Nachfrage nach Wohnraum

Bei der Abteilung Wohnungswesen – Wohnungsvermittlung – laufen derzeit rund 1.800 - 2.000 Anträge auf eine öffentlich geförderte Wohnung (= „klassische Sozialwohnung“).

 

Zu diesen Antragstellern zählen auch diejenigen Personen, welche im Rahmen des Obdachlosenrechts von der Abteilung Wohnungswesen – Fachdienststelle Wohnungslosenhilfe – untergebracht worden sind. Viele dieser Personen haben wenig bis gar keine Aussichten auf öffentlich geförderten Wohnraum, da sie in Anbetracht ihrer jeweiligen Persönlichkeitsstruktur und des individuellen Wohnverhaltens nur schwer im regulären Wohnungsmarkt integriert werden können.

 

Zudem gibt es eine nicht unerhebliche Zahl an sog. „Fehlbelegern“ in den Flüchtlingsunterkünften. Dies sind anerkannte Flüchtlinge, die grundsätzlich einen Anspruch auf eine eigene Wohnung haben, aber mangels vorhandenen Wohnraums noch in den Unterkünften leben müssen.

Weiterhin kommt eine nicht konkret bezifferbare Zahl an Familiennachzügen hinzu, welche spontan von der Verwaltung mit Wohnraum versorgt werden müssen

Die Zahlen für diese Gruppe von Wohnungssuchenden der letzten beiden Jahre stellen sich wie folgt dar:

Jahr

Fehlbeleger

Familiennachzüge

2018

 

85 sog. Fehlbeleger waren in 2018 noch in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.

 

118 Personen mit Fluchtkontext wurden bis zum 31.12.2018 im Zuge des Obdachlosenrechts untergebracht.

2019

 

Die Datenbank über die Fehlbeleger wird derzeit aktualisiert. Es ist jedoch zu erwarten, dass auch diese noch verbliebenen Personen 2019 ihre Familien nachholen.

 

Bis zum 14.03.2019 wurden alleine 17 Personen, davon 11 Kinder, im Zuge des Familiennachzugs in Obdachlosenunterkünften untergebracht. Der nächste Familiennachzug wurde am 22.03 zum 01.04 angekündigt.

 

Unterbringungssituation

Derzeit sind im Rahmen des Obdachlosenrechts insgesamt 408 Personen untergebracht (Stand: 22.03.2019). Hierbei handelt es sich um 200 Männer, 106 Frauen und 102 Kinder, welche in aktuell 32 Objekten, in sieben Stadtteilen, untergebracht sind.

 

Aktuell sind alle Objekte restlos belegt; es gibt keine Vakanzen mehr.

 

Dies bedeutet, dass auch die Doppelstockbett-Verfügungszimmer zur sehr kurzfristigen Unterbringung von Obdachlosen mit Personen belegt sind, welche darauf warten eine andere/größere Obdachlosenunterkunft zugewiesen zu bekommen.

Alle weiteren Personen sind im Zuge des Obdachlosenrechts in Pensionen/Gasthäusern unterzubringen und werden – sobald und soweit überhaupt möglich – verlegt.

Für die Unterbringung einer obdachlosen Person in einem Gasthaus werden kraft Satzung von den Eingewiesenen 30,00 € Gebühren pro Nacht erhoben.

Die Anmietung dieser Gasthauszimmer kostet die Stadt pro Person und Nacht zwischen 35,00€ und 120,00 € (günstigster „Messepreis“). Bei einem Preis von 120,00 €/ Tag und Person belaufen sich die Kosten für die Unterbringung einer 4 –köpfigen Familie auf 14.400 € pro Monat.

Insbesondere bei Familien(-nachzügen), welche unterzubringen sind, erscheint dies problematisch, da die Gebührenschuld sehr schnell auf solche hohe Summen steigt. Unabhängig davon ist selbstverständlich auch die Einweisung von alleinstehenden Personen schwierig, da die Verwaltung auf die tagesaktuelle Marktsituation der Gasthäuser angewiesen ist. Die Gasthäuser sind zu keiner Zeit verpflichtet, einen einzuweisenden Obdachlosen aufzunehmen. Bei einer weiteren Zuspitzung der Situation müssen gemeindliche Einrichtungen wie Turnhallen, genutzt werden.

 

Mögliche Maßnahmen

 

Eine Fluktuation findet in den Obdachlosenunterkünften kaum mehr statt.

Den Bewohner/innen von Verfügungswohnungen kann nur in sehr seltenen Fällen eine Mietwohnung angeboten werden: Verfügungswohnungen werden nur durch Haftantritt, Tod, Einweisung in psychiatrische Anstalten oder Verschwinden der zugewiesenen Personen frei.

Eine höhere Fluktuation ließe sich nur durch konsequente Sanktionen seitens der Obdachlosenbehörde erreichen. Hierzu müssen auch Maßnahmen vollzogen werden, bei welchen eingewiesene Obdachlose, bei bestimmten Verhaltensweisen, aus städtischen Obdachlosenunterkünften verwiesen und nicht wieder aufgenommen werden. Inwieweit dieses Instrument geeignet ist und – auch in Anbetracht erforderlicher personeller Kapazitäten – greift, bleibt dahingestellt.

 

Entscheidend an dieser Stelle ist die Arbeit des sozialpädagogischen Dienstes für Wohnungsnotfälle. Sowohl die präventive Arbeit der Sozialpädagoginnen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit wie auch die Begleitung von Menschen, die in Verfügungswohnungen leben, sind eminent wichtig um dieser schwierigen Situation zu begegnen. .

 

Auch alle anderen möglichen Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit müssen genutzt werden: so werden Hilfen nach den §§ 67 ff. SGB XII von der Diakonie erbracht, um besondere Schwierigkeiten im Kontext von Obdachlosigkeit zu überwinden.

Ebenso kümmert sich das Jugendamt auch intensiv darum, dass die zahlreichen Kinder nicht in Obdachlosigkeit aufwachsen.

Nicht zuletzt ist ebenso eine leistungsstarke Wohnungsvermittlung nötig, um nach Möglichkeit auch bereits obdachlosen Personen wieder eine öffentlich geförderte Wohnung vermitteln zu können. Derzeit werden der Wohnungsvermittlung pro Woche im Schnitt 2 - 3 Wohnungen von Wohnungsbaugesellschaften zur Verfügung gestellt, welche vermittelt werden können. Daher kommt es häufig zu Antragslaufzeiten bzw. Wartezeiten von bis zu drei Jahren, wobei im Rahmen der Vergabe die Dringlichkeiten der einzelnen Fälle und die individuellen Angaben berücksichtigt werden.

Faktisch ist das Angebot an gefördertem Wohnraum zu gering, so dass Obdachlosenunterkünfte inzwischen immer öfter als „Auffangbecken für sozialen Wohnraum“ fungieren.


Anlagen: