Die Stadt Erlangen beteiligt sich freiwillig an der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
In Europa gilt derzeit die Luftqualitätsrichtlinie über Luftqualität und saubere Luft, die verbindliche Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe festlegt. Diese wurde in Deutschland durch die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) umgesetzt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bei Überschreitung der Grenzwerte Luftreinhaltepläne zu erstellen. Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat die Aufgabe, dem Ministerium unter Auswertung der vorhandenen lufthygienischen Daten die Gebiete zu benennen, in denen Grenzwerte überschritten sind.
Im Jahr 2004 wurde der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Nürnberg – Fürth – Erlangen erstellt. Hierin sind Straßen genannt, an denen rechnerisch oder durch Messung Überschreitungen festgestellt worden sind.
Als „Orte der Überschreitung“ wurden ausschließlich der Nürnberger Bahnhof und in Fürth die Theresienstraße genannt, da nur hier alle gesetzlichen Vorgaben für einen Messstandort erfüllt wurden.
Im Folgenden traten Überschreitungen nur noch an LÜB-Stationen (Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern) in Nürnberg auf. Daher erfolgte die erste und zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans nur für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg. Die Stadt Fürth und die Stadt Erlangen waren und sind nicht zur Fortschreibung verpflichtet und hatten sich auch nicht an den Fortschreibungen beteiligt.
Die 3. Fortschreibung ist erforderlich, da an der LÜB Messstation in der Von-der-Tann-Straße, Nürnberg Überschreitungen des NO2 Jahresmittelwertes ermittelt werden. Die Fortschreibung ist daher nur für das Stadtgebiet Nürnberg verpflichtend.
Im Stadtgebiet Erlangen gibt es zur Zeit keinen Ort, der einen Messstandort gemäß 39. BImSchV (LÜB-Station) begründet.
Die Regierung von Mittelfranken fragt nun an, ob sich die Stadt Erlangen in einer kommenden Fortschreibung einbringen möchte. Die Stadt Fürth hat sich bereits mit Stadtratsbeschluss zur freiwilligen Teilnahme an der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans verpflichtet.
Durch die freiwillige Teilnahme an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans zeigt die Stadt Erlangen die Bereitschaft sich über das gesetzliche Maß hinaus für die Verbesserung der Erlanger Luft zu engagieren.
Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch erforderliche Maßnahmen in der Zukunft auch für die Stadt Erlangen verpflichtend werden können.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In der
Fortschreibung des Luftreinhalteplans werden Maßnahmen festgesetzt, die die
lufthygienische Situation in der Stadt Erlangen verbessern.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Sachkosten,
Personalkosten und weitere Folgekosten können entstehen, sind aber noch nicht
zu beziffern.
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Luftreinhalteplan Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen