Der Bildungsausschuss stellt den
Bedarf für eine Sanierung des Hartplatzes am Gymnasium Fridericianum fest. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen
gemäß Vorentwurf weiterzuführen und die notwendigen Mittel für die Umsetzung
des Konzepts zum Haushalt 2020 anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Hartplatz des Gymnasium Fridericianum weist flächig schadhafte Stellen auf und wurde seit vielen Jahren durch von EB 77 beauftragte Fachfirmen notdürftig repariert. Eine weitere Reparatur ist nach fachlicher Beurteilung nicht mehr sinnvoll, zumal zwischenzeitlich auch eine Reinigung des Platzes nicht mehr möglich ist, da reparierte Stellen wieder aufreißen.
Ferner weist die Fläche durch
die zahlreichen Reparaturen zahlreiche Unebenheiten mit starker Pfützenbildung
auf. Selbst in trockenem Zustand ist der Belag rutschig, so dass eine
sportliche Nutzung nicht mehr gefahrlos möglich ist.
Da der Platz als Sport- und Aufenthaltsfläche für die Schule dringend benötigt wird, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Sanierung des Platzes erforderlich.
Das Gymnasium Fridericianum ist
ü
Stützpunktschule für Volleyball und Handball,
ü
bietet ein umfangreiches Sportangebot im Rahmen der
Initiative „Sport nach 1“.
ü
Die Schule bietet seit Jahren regelmäßig über die
Belegung eines Additums Sport die Möglichkeit im Fach Sport Abitur zu machen.
ü
Außerhalb der sportlichen Nutzung wird die Fläche zum
Aufenthalt in der Pause genutzt und auch im Rahmen der Offenen Ganztagsschule
als Aufenthalts- und Spielfläche benötigt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In Zusammenarbeit mit der Schulleitung hat EB 77 folgende Grobplanung mit Kostenschätzung erarbeitet, mit dem Ziel, einen sportlich nutzbaren Allwetterplatz (wieder)herzustellen.
Der Hartplatz soll folgende Funktionen bieten:
1 x Handballfeld 40 x 20 m einschließlich 1 m Sicherheitsabstand an der Seitenlinie und 2 m an der Torauslinie.
1 x Fußball Kleinfeld 22,50 m x 13,50 m
2 x Basketball 28 m x 15 m mit 4 fest verankerten Körben.
2 x Volleyball 18 x 9 m mit 3 m umlaufenden Sicherheitsbereich
2 x Tennis für Einzel bzw. Doppel mit den Maßen 10,97 m x 23,47 m (Netze schulseitig vorhanden)
1 x Slackline
Es ist eine komplette Sanierung der gesamten Fläche geplant, da diese nachhaltiger und wirtschaftlicher realisierbar ist.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
ü Normgerechter
Aufbau der Bestandsfläche, d.h. 30 cm Schotter, 8 cm gebundene Tragschicht, 3
cm Kunststoffbelag.
ü Der
Allwetterplatz ist grundsätzlich nicht befahrbar.
Im Rahmen der Planung soll eine Anpassung der Fläche erreicht werden, so dass
künftig eine Umfahrt für den Unterhalt möglich wird.
ü Es sind 20 m
Sitzmöglichkeiten (Betonquader mit Sitzauflagen) vorgesehen.
ü Der Platz wird
mit einem leichten Dachgefälle (bis 1%) geplant. Die Entwässerung nach Norden
erfolgt über eine oberflächige Mulde. Im Süden wir eine Rinne eingebaut. Diese
versickert in einer unterirdischen Sickerpackung.
ü Der Hartplatz
wird allwettertauglich.
ü Zusätzlich
wünscht sich die Schule eine Slacklineanlage im Randbereich mit 3 Pfosten.
Die Gesamtkosten beziffern sich
in der Grobplanung mit rd. 400.000 EUR,
darin enthalten sind der Rückbau der Bestandsfläche einschl. Entsorgung mit rd.
55.000 EUR (Zuschläge für Belastungen Z 1.1 und 1.2. eingeplant) und ein Architektenhonorar i. H. v. rd. 61.000
EUR (Leistungsphase 1-9) bei Honorarzone III, das anfallen würde, wenn bei EB77
eine Eigenplanung aus zeitlichen und personellen Gründen nicht möglich ist.
Die Förderfähigkeit nach FAG wird derzeit mit der Regierung von Mittelfranken geklärt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Seitens der Verwaltung (EB77) wird nach Mittelbereitstellung in 2020 ein Architekturbüro mit der weiteren Planung beauftragt. Dieses wird dann auch die Ausschreibungen für die Ausführungsplanung durchführen und diese begleiten. Es wird ein Baubeginn in 2020 angestrebt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: ca. 400.000 |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden und sollen im Haushalt 2020 bereitgestellt werden. Sie müssen bereits vor Ausschreibung zur Verfügung stehen.
Anlage:
Übersichtsplan