Betreff
Sanierung des Hartplatzes am Gymnasium Fridericianum - Bedarfsnachweis nach DA Bau
Vorlage
40/186/2019
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

Der Bildungsausschuss stellt den Bedarf für eine Sanierung des Hartplatzes am Gymnasium Fridericianum fest.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen gemäß Vorentwurf weiterzuführen und die notwendigen Mittel für die Umsetzung des Konzepts zum Haushalt 2020 anzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Hartplatz des Gymnasium Fridericianum weist flächig schadhafte Stellen auf und wurde seit vielen Jahren durch von EB 77 beauftragte Fachfirmen notdürftig repariert. Eine weitere Reparatur ist nach fachlicher Beurteilung nicht mehr sinnvoll, zumal zwischenzeitlich auch eine Reinigung des Platzes nicht mehr möglich ist, da reparierte Stellen wieder aufreißen.

Ferner weist die Fläche durch die zahlreichen Reparaturen zahlreiche Unebenheiten mit starker Pfützenbildung auf. Selbst in trockenem Zustand ist der Belag rutschig, so dass eine sportliche Nutzung nicht mehr gefahrlos möglich ist.

Da der Platz als Sport- und Aufenthaltsfläche für die Schule dringend benötigt wird, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Sanierung des Platzes erforderlich.

 

Das Gymnasium Fridericianum ist

ü  Stützpunktschule für Volleyball und Handball,

ü  bietet ein umfangreiches Sportangebot im Rahmen der Initiative „Sport nach 1“.

ü  Die Schule bietet seit Jahren regelmäßig über die Belegung eines Additums Sport die Möglichkeit im Fach Sport Abitur zu machen.

ü  Außerhalb der sportlichen Nutzung wird die Fläche zum Aufenthalt in der Pause genutzt und auch im Rahmen der Offenen Ganztagsschule als Aufenthalts- und Spielfläche benötigt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In Zusammenarbeit mit der Schulleitung hat EB 77 folgende Grobplanung mit Kostenschätzung erarbeitet, mit dem Ziel, einen sportlich nutzbaren Allwetterplatz (wieder)herzustellen.

Der Hartplatz soll folgende Funktionen bieten:

 

 

 

1 x Handballfeld 40 x 20 m einschließlich 1 m Sicherheitsabstand an der Seitenlinie und 2 m an der Torauslinie.

1 x Fußball Kleinfeld 22,50 m x 13,50 m

2 x Basketball 28 m x 15 m mit 4 fest verankerten Körben.

2 x Volleyball 18 x 9 m mit 3 m umlaufenden Sicherheitsbereich

2 x Tennis für Einzel bzw. Doppel mit den Maßen 10,97 m x 23,47 m (Netze schulseitig vorhanden)

1 x Slackline

 

Es ist eine komplette Sanierung der gesamten Fläche geplant, da diese nachhaltiger und wirtschaftlicher realisierbar ist.

 

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

 

ü  Normgerechter Aufbau der Bestandsfläche, d.h. 30 cm Schotter, 8 cm gebundene Tragschicht, 3 cm Kunststoffbelag.

ü  Der Allwetterplatz ist grundsätzlich nicht befahrbar.
Im Rahmen der Planung soll eine Anpassung der Fläche erreicht werden, so dass künftig eine Umfahrt für den Unterhalt möglich wird.

ü  Es sind 20 m Sitzmöglichkeiten (Betonquader mit Sitzauflagen) vorgesehen.

ü  Der Platz wird mit einem leichten Dachgefälle (bis 1%) geplant. Die Entwässerung nach Norden erfolgt über eine oberflächige Mulde. Im Süden wir eine Rinne eingebaut. Diese versickert in einer unterirdischen Sickerpackung.

ü  Der Hartplatz wird allwettertauglich.

ü  Zusätzlich wünscht sich die Schule eine Slacklineanlage im Randbereich mit 3 Pfosten.

 

Die Gesamtkosten beziffern sich in der Grobplanung mit rd. 400.000 EUR,
darin enthalten sind der Rückbau der Bestandsfläche einschl. Entsorgung mit rd. 55.000 EUR (Zuschläge für Belastungen Z 1.1 und 1.2. eingeplant) und  ein Architektenhonorar i. H. v. rd. 61.000 EUR (Leistungsphase 1-9) bei Honorarzone III, das anfallen würde, wenn bei EB77 eine Eigenplanung aus zeitlichen und personellen Gründen nicht möglich ist.

 

Die Förderfähigkeit nach FAG wird derzeit mit der Regierung von Mittelfranken geklärt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Seitens der Verwaltung (EB77) wird nach Mittelbereitstellung in 2020 ein Architekturbüro mit der weiteren Planung beauftragt. Dieses wird dann auch die Ausschreibungen für die Ausführungsplanung durchführen und diese begleiten. Es wird ein Baubeginn in 2020 angestrebt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten: ca. 400.000

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden und sollen im Haushalt 2020 bereitgestellt werden. Sie müssen bereits vor Ausschreibung zur Verfügung stehen. 


 

Anlage:

Übersichtsplan