Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung) (Entwurf vom 27.02.2019, Anlage) wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Anpassung des örtlichen Taxitarifs an die Kostenentwicklung.
Annähernd einheitlicher Metropoltarif im Bereich der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Fahrpreis für den ersten gefahrenen Kilometer wird von 3,50 Euro auf 3,60 Euro angehoben, der Preis für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer wird von 1,80 Euro auf 1,85 Euro erhöht.
Für Wartezeiten während der Dauer eines Beförderungsvertrages werden künftig 0,20 Euro je 27,69 Sekunden, d.h. je Stunde 26 Euro berechnet (bislang 0,20 Euro je 30 Sekunden, d.h. je Stunde 24 Euro).
Bei Störungen der Taxameteruhr wird der Berechnungspreis von 1,50 Euro auf 1,55 Euro angehoben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit Schreiben vom 04.12.2018 beantragt die Taxi Erlangen e. G. die
vorgenannten Änderungen des örtlichen Taxitarifs zum Januar 2019.
Im Rahmen dieses Antrags wurden die Industrie- und Handelskammer Nürnberg, die Städte Nürnberg und Fürth sowie das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht angehört und um Stellungnahme gebeten. Alle beteiligten Stellen stimmten der Preisänderung zu.
Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg hat zudem ausgeführt, dass die vorgeschlagene Preiserhöhung um 2,78 % gegenüber dem seit Juni 2018 geltenden Taxitarif die durchschnittliche Kostenerhöhung eines Taxiunternehmens annähernd abbilde. Mit dem Durchschnittspreis von 16,03 Euro liege die Stadt Erlangen im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten zwar mit an oberster Stelle. Dennoch werde die moderate Anpassung für angemessen erachtet.
Die Verwaltung schlägt dem Antrag der Taxigenossenschaft zu
entsprechen, da die beantragte Erhöhung im Hinblick auf die eingetretene
Kostensteigerung als angemessen einzustufen ist und mit der Erhöhung ein nahezu
einheitlicher Taxitarif in Großraum Nürnberg/Fürth/
Erlangen bestehen bleibt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage: Entwurf
(vom 27.02.2019) der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförder-
ungsentgelte und
Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erl-
angen