Betreff
Konkrete Maßnahmen der Erlanger Stadt- und Grünplanung zur Einhaltung der UN-Klimaziele zur Begrenzung der Erderwärmung – Antrag Nr. 116/2014 der SPD und Grünen Liste
Mehr Grün in der Stadt – Antrag Nr. 142/2015 der SPD und Grüne Liste
Förderprogramme für mehr Stadtgrün nutzen – Antrag Nr. 066/2018 der SPD
Umweltgerechtigkeit und Bürgerbeteiligung bei Grünplanungen – Antrag Nr. 067/2018 der SPD
Vorlage
773/049/2019
Aktenzeichen
III/EB 77
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.   

    Entsiegelten Flächen, der Begrünung sowie dem Erhalt und der Pflanzung von Bäumen im
    Bereich von Straßen und Plätzen wird bei Neu- und Umplanungen ein wesentlicher Stellenwert
    eingeräumt.

    Im Rahmen der Kampagne Herzensbäume und Entsiegelungsmaßnahmen werden ohne
    Festlegung einer jährlichen Erhöhungsquote zusätzliche Baumpflanzungen im öffentlichen 
    Raum (Straßen und Plätze) sowie die Möglichkeit eines Sponsoring (z.B. durch die Sparkasse) 

    geprüft.

    Die Begrünung von Flachdächern und die Fassadenbegrünung (z.B. von Parkhäusern und
    fensterlosen Bereichen von Gebäuden) soll unter Beachtung des Abwägungsgebotes in
    Bebauungsplänen festgesetzt werden.

    Bei der Planung von Neubaugebieten wird auf die Integration städtebaulicher, grünordnerischer und energetischer Belange geachtet. Dem Erhalt von Baumbestand ist eine vorrangige Bedeu­tung einzuräumen. Die Pflanzung von Bäumen hat einen wesentlichen Stellenwert.
Die Erhöhung der Anzahl der Bäume bezogen auf die Stellplatzanzahl per Satzung wird von der Verwaltung geprüft.

 

 

2. Die Fraktionsanträge Nr. 116/2014 und 142/2015 der SPD und der Grünen Liste und die
Anträge Nr. 066/2018 und 067/2018 der SPD-Fraktion sind damit bearbeitet.
Der Antrag Nr. 177/2018 der ÖDP wurde zum Haushalt 2019 berücksichtigt und ist damit
bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In Erlangen werden weiterhin Maßnahmen zur Begrünung der Stadt durchgeführt, um auch in Zeiten des Klimawandels die ökologischen Qualitäten in der Stadt weiterzuentwickeln und die Lebens- und Aufenthaltsqualität für die Erlanger Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft zu gewährleisten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es wurden bereits zahlreiche Maßnahmen in die Wege geleitet, um den Grünbestand zu sichern und langfristig wirksame Ziele und Maßnahmen für das öffentliche und private Grün festzulegen.

 

 

Grünkonzept „Grün in Erlangen 2018 – Ein Zukunftskonzept“

Wesentliche Grundlage für das öffentliche Grün ist das gemeinsam mit den Erlanger Bürgerinnen und Bürgern sowie Naturschutzverbänden ämterübergreifend erarbeitete Grünkonzept „Grün in Erlangen 2018 – Ein Zukunftskonzept“. Der Aktionsplan beinhaltet die Maßnahmen, die von den Beteiligten als besonders wichtig bewertet wurden (beschlossen am 04.12.2018 im UVPA/WA EB77).

 

Entsiegelung und Begrünung städtischer Plätze, Straßen, Stellplätze

Eine der prioritären Maßnahmen des Grünkonzeptes ist es, Stadtplätze und Straßenräume aufzuwerten und grüner zu gestalten.

 

Im Rahmen der Kampagne „Erlanger Herzenssache – Gemeinsam für unsere Bäume“ erfolgten bereits im Jahr 2018 ca. 240 Baumpflanzungen an Straßen, in Grünanlagen, Spielplätzen und Freizeitflächen. Hinzu kamen ca. 100 Ersatzpflanzungen für entnommene Bäume. Die Kampagne wird 2019 fortgesetzt. Auch die bereits begonnenen Maßnahmen zur Entsiegelung von bestehenden Baumstandorten werden fortgesetzt (beschlossen am 13.11.2018 im UVPA/WA EB77).

 

Die Erhöhung der Anzahl der Stadtbäume unter Berücksichtigung des nötigen Personal- und Finanzbedarfs ist eine erstrebenswerte Selbstverpflichtung. Auf die Festlegung eines festen prozentualen Wertes pro Jahr sollte verzichtet werden. Die Pflanzung zusätzlicher Bäume unterliegt Schwankungen. So können z.B. bei der erstmaligen Herstellung der (Verkehrs-) Grünflächen in einem Neubaugebiet sehr viele Bäume innerhalb eines Jahres gepflanzt werden. Im Bestand unterliegt die Pflanzung zusätzlicher Bäume jedoch stärkeren Einschränkungen.

 

Bei der Planung neuer Plätze soll auf die Begrünung und Baumpflanzungen ein besonders großer Wert gelegt werden.

 

Die Erhöhung der Anzahl der Bäume bezogen auf die Stellplatzanzahl per Satzung ist erstrebenswert und von der Verwaltung zu prüfen.

 

Pflanzkübel werden in der Innenstadt punktuell in Abstimmung mit Amt 61 aufgestellt. Nachteilig ist jedoch der hohe Aufwand für die Unterhaltungspflege bei geringer Nachhaltigkeit. Der bodengebundenen Pflanzung von Bäumen wird daher aus ökologischen und stadtgestalterischen Gründen der Vorrang vor Pflanzkübeln gegeben.

 

Silbersommerflächen wurden in den vergangenen Jahren an ausgewählten Standorten insbesondere an stark befahrenen Straßen angelegt. Der Bestand umfasst ca. 1.380 m². Auch zukünftig sind Silbersommerpflanzungen vorgesehen. Hinsichtlich des Schutzes und Schaffung von Lebensräumen für Insekten werden in den letzten Jahren verstärkt Blumenwiesen mit heimischen Arten angelegt. Der derzeitige Bestand umfasst ca. 110.000 m².

 

Schulhöfe, Kindergärten und Spielplätze

Die Aufwertung von Schulhöfen und deren Öffnung nach Schulschluss ist eine der vorrangigen Maßnahmen des Aktionsplans des Grünkonzepts. Im Bildungsausschuss vom 04.05.2017 wurde beschlossen, Schulhöfe kinder-/bewegungsfreundlicher und schöner zu gestalten. Die Verbesserung der Grünstruktur und die Pflanzung von Bäumen ist hierbei ein wichtiger Punkt.

 

Herzensbäume werden auch auf Spielplätzen und Freizeitanlagen gepflanzt. Auch in Kindergärten wird großer Wert auf eine gute Begrünung und den Erhalt bzw. die Pflanzung von Bäumen gelegt.

 

Bauwerksbegrünung, Kombination mit Photovoltaik- und Solarthermieanlagen

Das GME beachtet bei städtischen Neubauten bereits jetzt den Grundsatz möglichst viele Flächen an Gebäudewänden und -dächern zu begrünen, um einen positiven Beitrag zum Stadtklima zu leisten. Bei Neubauten und großen Umbauten/Sanierungen ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen, ausgelegt zumindest auf den Eigenverbrauch, grundsätzlich Standard. Solarthermieanlagen werden dort errichtet, wo ein wirtschaftlicher Nutzen nachgewiesen werden kann.

 

Die Begrünung von Flachdächern und die Fassadenbegrünung (z.B. von Parkhäusern und fensterlosen Bereichen von Gebäuden) werden in Bebauungsplänen, die standardmäßig integrierte Grünordnungspläne umfassen, üblicherweise festgesetzt.

Bei Amt 63 stehen für flächendeckende Kontrollen keine Kapazitäten zur Verfügung.

 

Koordinierung von Begrünung und regenerativen Energien

Bei der Planung von Neubaugebieten wird im Rahmen der Bauleitplanung auf die Integration städtebaulicher, grünordnerischer und energetischer Belange geachtet. Bei der Beplanung vorhandener Gebäude und Plätze ist dem Erhalt von Baumbestand eine vorrangige Bedeutung einzuräumen. Die Pflanzung von Bäumen hat stets einen wesentlichen Stellenwert.

 

Förderprogramme

Beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen ist ein Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung im Bestand, Flächenentsiegelung und insektenfreundliche Grünflächengestaltung im Stadtgebiet Erlangen in Vorbereitung. Im Rahmen dessen sollen Kosten für die Planung und Prüfung durch Fachkräfte anteilig förderfähig sein. Die Förderung über die Städtebauförderung in der Stadt Nürnberg hat zur Folge, dass dort Zuschüsse nur für Gebäude in Stadterneuerungsgebieten gewährt werden. Diese räumliche Beschränkung ist in Erlangen nicht vorgesehen. Das Umweltamt wird Interessierten und Antragstellern auch beratend zur Seite stehen.

Nach Auskunft von Amt 61 sind Kosten für den laufenden Unterhalt von Grünflächen nicht durch die Städtebauförderung förderfähig.

 

Umweltgerechtigkeit und Bürgerbeteiligung bei Grünplanungen

Bürgerinnen und Bürger werden in verschiedener Weise in Grünplanungen einbezogen, z.B. beim Konzept „Grün in Erlangen 2018 – Ein Zukunftskonzept“ oder bei der Planung von Spielplätzen.

In Erlangen gibt es Urban Gardening, einen Nachbarschaftsgarten, einen interkulturellen Garten und Grünpflegepatenschaften. Darüberhinausgehende Beteiligungsverfahren, wie sie die Deutsche Umwelthilfe speziell im Hinblick auf sozial benachteiligte Schichten beschreibt („Umweltgerechtigkeit durch Partizipation auf Augenhöhe“ der Deutschen Umwelthilfe, Mai 2014), sind aufgrund eines höheren Organisationsaufwands und höheren Personalbedarfs nicht leistbar.

 

Planungsvorschläge für private Grundstücke und Beratung privater Bauherren

Beratungen oder Planungsvorschläge für private Freiflächen gehören nicht zum Aufgabenbereich der Abt. Stadtgrün und sind mangels personeller Ressourcen auch nicht möglich.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Maßnahmen werden umgesetzt, soweit es die personellen und finanziellen Kapazitäten ermöglichen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Für die Maßnahmen sind zusätzliche Finanzmittel und Stellen bei EB 773-1 nötig.

 

Auf folgende Beschlüsse wird verwiesen:

-       Grün in Erlangen 2018 – Ein Zukunftskonzept, UVPA/WA EB 77 v. 04.12.2018

-       Räume für Bäume, Erlanger Entsiegelungsmaßnahmen, Erlanger Pflanz- und Ökologieprojekt, Naturnahe Grünpflege, UVPA/WA EB77 v. 13.11.2018

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 116/2014 der SPD und Grünen Liste

                       Antrag Nr. 142/2015 der SPD und Grünen Liste

                       Antrag Nr. 066/2018 der SPD

                       Antrag Nr. 067/2018 der SPD

                       Antrag Nr. 177/2018 der ÖDP