Die seit 2002 bestehende Förderrichtlinie zur Gewährung von
Zuschüssen für energieeinsparende Maßnahmen an Gebäuden wird geändert. Antragsberechtigt sind künftig neben
natürlichen Personen und Eigentümergemeinschaften auch gemeinnützige Vereine
mit eigenen oder langfristig gepachteten Immobilien.
Der Zuschuss bei der Durchführung konzertierter Maßnahmen am Gebäude und dem Erreichen eines Effizienzhausniveaus wird deutlich erhöht, um dadurch zu umfassenden energetischen Modernisierungen zu motivieren.
Den seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Ergänzungen und Änderungen der Förderrichtlinie zur Gewährung eines Zuschusses für Energiesparmaßnahmen wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Nach wie vor ist die energetische Sanierung von Gebäuden einer der Schwerpunkte einer erfolgreichen Energiewende. Rund ein Drittel des bundesdeutschen Energieverbrauchs geht zu Lasten von Privathaushalten, davon wiederum drei Viertel für die Raumwärme. Neben dem motorisierten Individualverkehr liegen hier die größten Einsparpotentiale.
Die Stadt Erlangen zieht damit auch Konsequenzen aus den Ergebnissen und Empfehlungen des Integrierten Klimaschutzkonzepts. Ziel ist die Senkung von CO2-Emissionen durch Steigerung der Sanierungsrate von Wohngebäuden und Ausbau der aktiven Sonnennutzung durch solarthermische Anlagen bei Gebäuden im Bestand.
Durch die Anhebung der Fördersätze für konzertierte Maßnahmen soll eine ganzheitliche energetische Betrachtung des Gebäudes erzielt und bauliche Fehler durch Wärmebrücken vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Obwohl diese Maßnahmen bereits durch den Bund und teilweise auch durch die bayerische Staatsregierung gefördert werden, besteht auf Grund der hohen und in den letzten Jahren weiterhin gestiegenen Kosten, verbunden mit langen Amortisationszeiten, nach wie vor nur ein geringer Anreiz. Durch die Kumulierung der Zuschüsse des Bundes, des Landes und der Stadt Erlangen soll mehr Anreiz geschaffen werden. Die Kumulierung ist auf maximal 20% der Investitionskosten begrenzt.
Die Änderung der Richtlinien zielt darauf hin, Eigentümer zu motivieren, das gesamte Gebäude auf ein, dem Neubau entsprechendes Niveau zu heben. Durch konzertierte Maßnahmen, besonders durch ineinandergreifendes Dämmen von Fassade und Dach, können gravierende Wärmebrücken vermieden werden. Dies ist durch die verpflichtende Beratung und Begleitung einer/s durch die KfW anerkannten Energieberater*in gewährleistet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die bislang bestehende Förderung von Einzelmaßnahmen bleibt unverändert. Neu ist die Möglichkeit, durch die Realisierung konzertierter Maßnahmen höhere Zuschüsse zu erwirken.
Der maximale Förderbetrag für die Gebäudehülle ist begrenzt auf 6.000 €, für die Solaranlage auf 600 €. Der Gesamtförderbetrag ist begrenzt auf 6.600 €
Förderfähige
Maßnahme |
Umfang der
Förderung |
Dämmung der Außenwand |
10 %, max. 2.000 € |
Dämmung des Daches |
10 %, max. 2.000 € |
Bonus für KfW Effizienzhaus 115 |
. 1.000 € |
Bonus für KfW Effizienzhaus 100 oder besser |
2.000 € |
Gesamtförderbetrag Gebäudehülle |
6.000 € |
Solarthermische Anlage |
50 €/m², max. 600 € |
Gesamtförderbetrag |
max. 6.600 € |
Weitere Änderungen:
Es kann pro Antragsteller und Gebäude nur ein Zuschuss
gewährt werden. Die Antragstellung wird erweitert auf natürliche Personen,
Eigentümergemeinschaften und gemeinnützige Vereine (ausgenommen sind
Sportvereine, die seitens des Sportamts und des BLSV gefördert werden).
Gefördert werden Wohngebäude bis maximal 6 Wohneinheiten sowie Vereinsgebäude,
die entweder im Eigentum des Vereines sind oder langfristig gepachtet sind.
Die technischen Mindestanforderungen an Dämmung der Fassade und des Daches
lehnen sich ebenso wie die Anforderungen an die Effizienzhausstandards an die
der KfW an. Die Anforderungen sind hoch. Durch die Bezuschussung soll nicht nur
motiviert werden, dämmende Maßnahmen zu ergreifen, sondern diese Maßnahmen auch
zukunftsorientiert und qualitativ hochwertig auszuführen. Das Gebäude soll in
seiner Komplexität erfasst werden und die Maßnahmen ineinandergreifen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 80.000 |
bei IPNr.: 561.K 880 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.K 880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage: Förderrichtlinie