Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
In einer Protokollnotiz zur Sitzung des Sozial- und
Gesundheitsausschusses vom 10.10.2018 wurde festgestellt, dass das Jobcenter
Erlangen bei Sanktionen gegen SGB II-Leistungsbezieher eine relativ hohe Quote
aufweist. Das Verfahren bei Sanktionen und Überlegungen zur Reduzierung der
Quote sollen in einer Vorlage dargestellt werden.
Das Jobcenter Erlangen vollzieht den gesetzlichen Auftrag des SGB II auch im Hinblick auf unvermeidbare und gesetzlich vorgesehene Sanktionen mit Blick auf die Menschenwürde der Betroffenen. In einem im Laufe des Jahres 2019 zu erarbeitenden Leitbild wird die bereits in § 1 Abs. 1 SGB II getroffene Festlegung, es den „Leistungsberechtigten zu ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht“, in ihrer Auswirkung auf die tägliche Arbeit der Mitarbeitenden von Arbeit Erlangen analysiert und dokumentiert werden. Auf die als Anlage beiliegende, vielschichtige Aufbereitung des Themas Sanktionen wird Bezug genommen.
Anlagen: Vorgehen bei Sanktionen des JC Stadt Erlangen