Betreff
Sanktionen im Jobcenter Stadt Erlangen
Vorlage
55/035/2019
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In einer Protokollnotiz zur Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 10.10.2018 wurde festgestellt, dass das Jobcenter Erlangen bei Sanktionen gegen SGB II-Leistungsbezieher eine relativ hohe Quote aufweist. Das Verfahren bei Sanktionen und Überlegungen zur Reduzierung der Quote sollen in einer Vorlage dargestellt werden.

 

Das Jobcenter Erlangen vollzieht den gesetzlichen Auftrag des SGB II auch im Hinblick auf unvermeidbare und gesetzlich vorgesehene Sanktionen mit Blick auf die Menschenwürde der Betroffenen. In einem im Laufe des Jahres 2019 zu erarbeitenden Leitbild wird die bereits in § 1 Abs. 1 SGB II getroffene Festlegung, es den „Leistungsberechtigten zu ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht“, in ihrer Auswirkung auf die tägliche Arbeit der Mitarbeitenden von Arbeit Erlangen analysiert und dokumentiert werden. Auf die als Anlage beiliegende, vielschichtige Aufbereitung des Themas Sanktionen wird Bezug genommen.


Anlagen:        Vorgehen bei Sanktionen des JC Stadt Erlangen