Betreff
Neubau eines Motorenprüfstandes mit Lagerhalle und Büro; Frauenauracher Straße 85; Fl.-Nr. 450 der Gemarkung Frauenaurach
Vorlage
31/212/2019
Aktenzeichen
I/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In der 1. Sitzung des Bauausschusses / Werkausschusses für den Entwässerungsbetrieb wurde die Verwaltung gebeten, zu den Ersatzpflanzungen für die Entnahme der zehn geschützten Bäume Stellung zu nehmen. Des Weiteren sollte das Thema Ausnahmegenehmigung der Regierung von Mittelfranken als Mitteilung zur Kenntnis in den UVPA eingebracht und dann nochmals im BWA behandelt werden.

 

Die Firma Siemens plant auf dem Gelände an der Frauenauracher Straße 85 durch einen Bebauungsplan das Baurecht neu zu regeln, um es zu optimieren und eine verbesserte Erschließungssituation für spätere Optionen zu schaffen. Hierzu wird der Bebauungsplan F 465 geändert. In diesen Geltungsbereich befinden sich geschützte Bäume nach der städtischen Baumschutzverordnung. Diese Bäume wurden von der Firma ANUVA im Rahmen der Gutachtenerstellung ermittelt und finanziell bewertet.

 

Am 20.06.2018 wurde wegen der Spartenräumung die vorzeitige Fällung von 10 geschützten Bäumen beantragt. Unter der geplanten Bodenplatte verliefen Leitungen, die verlegt werden mussten. Die Pläne für die neuen Leitungsstandorte wurden vorgelegt. Die Firma ANUVA ermittelte in ihrem Baumgutachten vom 24.04.2018 den Wert der Ersatzpflanzungen für die 10 Bäume mit 24.961,18 Euro. Es wurde gefordert, dass die Ersatzpflanzungen in Form von Hochstammbäumen der I. und II. Wuchsklasse im Geltungsbereich des Bebauungsplans F 465 zu leisten und daher im Freiflächengestaltungsplan darzustellen sind.

 

Mit Bescheid vom 08.6.2018 erteilte die Regierung von Mittelfranken die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung von den Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Eine Ausnahme kann nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 und Satz BNatSchG für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und für wildlebende europäische Vogelarten erteilt werden, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen, keine zumutbaren Alternativen gegeben sind und die Arten trotz der Ausnahme in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen. Grundlage für die Ausnahmegenehmigung waren die fachlichen Ausführungen in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Büros ANUVA vom 18.05.2018.

Nach Ansicht der Regierung liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor, weil mit dem Bauvorhaben der Erhalt und Ausbau des technologischen Vorsprunges sowohl des Hochtechnologiestandortes Deutschland als auch insbesondere der Stadt Erlangen sichergestellt wird und weiteren hochqualifizierten, extra für das Vorhaben eingestellten und baldmöglichst noch einzustellenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktive Arbeitsplätze in der zukunftssicheren, dynamisch wachsenden Elektro-Automobilbranche bietet. Zumutbare Alternativen bestanden nach Aktenlage nicht und mit den vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen kann der Erhaltungszustand der Populationen der Vögel gewahrt bleiben.

 


Anlagen: