Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
In der 1. Sitzung
des Bauausschusses / Werkausschusses für den Entwässerungsbetrieb wurde die
Verwaltung gebeten, zu den Ersatzpflanzungen für die Entnahme der zehn
geschützten Bäume Stellung zu nehmen. Des Weiteren sollte das Thema
Ausnahmegenehmigung der Regierung von Mittelfranken als Mitteilung zur Kenntnis
in den UVPA eingebracht und dann nochmals im BWA behandelt werden.
Die Firma Siemens
plant auf dem Gelände an der Frauenauracher Straße 85 durch einen Bebauungsplan
das Baurecht neu zu regeln, um es zu optimieren und eine verbesserte
Erschließungssituation für spätere Optionen zu schaffen. Hierzu wird der
Bebauungsplan F 465 geändert. In diesen Geltungsbereich befinden sich
geschützte Bäume nach der städtischen Baumschutzverordnung. Diese Bäume wurden
von der Firma ANUVA im Rahmen der Gutachtenerstellung ermittelt und finanziell
bewertet.
Am 20.06.2018 wurde
wegen der Spartenräumung die vorzeitige Fällung von 10 geschützten Bäumen
beantragt. Unter der geplanten Bodenplatte verliefen Leitungen, die verlegt
werden mussten. Die Pläne für die neuen Leitungsstandorte wurden vorgelegt. Die
Firma ANUVA ermittelte in ihrem Baumgutachten vom 24.04.2018 den Wert der
Ersatzpflanzungen für die 10 Bäume mit 24.961,18 Euro. Es wurde gefordert, dass
die Ersatzpflanzungen in Form von Hochstammbäumen der I. und II. Wuchsklasse im
Geltungsbereich des Bebauungsplans F 465 zu leisten und daher im
Freiflächengestaltungsplan darzustellen sind.
Mit Bescheid vom
08.6.2018 erteilte die Regierung von Mittelfranken die artenschutzrechtliche
Ausnahmegenehmigung von den Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Eine Ausnahme kann nach § 45 Abs. 7 Satz 1
Nr. 5 und Satz BNatSchG für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und für
wildlebende europäische Vogelarten erteilt werden, wenn zwingende Gründe des
überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen, keine zumutbaren Alternativen
gegeben sind und die Arten trotz der Ausnahme in einem günstigen
Erhaltungszustand verweilen. Grundlage für die Ausnahmegenehmigung waren die
fachlichen Ausführungen in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
des Büros ANUVA vom 18.05.2018.
Nach Ansicht der
Regierung liegen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vor, weil mit dem
Bauvorhaben der Erhalt und Ausbau des technologischen Vorsprunges sowohl des
Hochtechnologiestandortes Deutschland als auch insbesondere der Stadt Erlangen
sichergestellt wird und weiteren hochqualifizierten, extra für das Vorhaben
eingestellten und baldmöglichst noch einzustellenden Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern attraktive Arbeitsplätze in der zukunftssicheren, dynamisch
wachsenden Elektro-Automobilbranche bietet. Zumutbare Alternativen bestanden
nach Aktenlage nicht und mit den vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen kann der Erhaltungszustand
der Populationen der Vögel gewahrt bleiben.
Anlagen: