Betreff
Jahresbilanz der Leistungen "Bildung und Teilhabe" 2018
Vorlage
50/146/2019
Aktenzeichen
V/50/WM021 T.2442
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zu den Ergebnissen der Leistungen „Bildung und Teilhabe (B+T)“ können für das Kalenderjahr 2018 folgende Feststellungen getroffen werden:

 

Inanspruchnahme der Leistungen

Die Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen bei der Stadt Erlangen ist auch im Jahr 2018 in nahezu allen Teilbereichen sehr hoch. Die Antragszahlen sind im Jahre 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 5 % gestiegen.

Ein Grund für die hohe Inanspruchnahme ist neben der umfassenden und guten Beratung durch die Sachbearbeiterinnen auch die Abrechnung der Leistungen über den ErlangenPass.

Wegen der Einzelheiten wird hierzu auf die beigefügten Anlagen 1 und 2 verwiesen.

 

Entwicklung der Kosten

Die konkrete Entwicklung der Kosten kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Summe der insgesamt ausgezahlten Leistungen ist von 1.546.957 € in 2017 auf 1.596.804,31 € in 2018 gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von ca. 3,1 %.

Bei den einzelnen Leistungsarten können geringfügige Kostenverschiebungen erkannt werden, die allerdings keine generellen Entwicklungstendenzen erkennbar werden lassen.

 

Entwicklungen bezgl. der Rechtskreise

Entgegen den Beobachtungen in den Vorjahren hat sich die Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder aus Familien im SGB XII-Bezug oder im Kinderzuschlagsbezug erhöht: die Ausgaben der B+T-Leistungen nach dem SGB XII sind um ca. 35 % gestiegen und bei den Beziehern von Kinderzuschlag sogar um 150 %. Mögliche Gründe sind eine Vergrößerung des Kreises der Berechtigten sowie eine gute Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.

Dagegen hat sich die Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen durch Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Vergleich zum Vorjahr um 17 % reduziert. Grund hierfür ist die Anerkennung zahlreicher Asylbewerber/innen durch das BAMF und der Wechsel in das SGB II oder auch das Wohngeldgesetz.

 

Entwicklungen der Leistungsarten

Wie bereits festgestellt wurden auch in 2018 alle B+T-Leistungen in einem hohen Maße in Anspruch genommen. Bei folgenden Leistungsarten ist jedoch eine auffällige Entwicklung festzustellen:

 

Klassenfahrten

Obwohl die Zahl der Anträge auf Klassenfahrten in 2018 (im Vergleich zu 2017) um lediglich 7 % gestiegen ist, sind die Ausgaben für Klassenfahrten sind im Kalenderjahr 2018 um 30 % gestiegen. Ursache hierfür ist, dass die Kosten für einzelne Klassenfahrten erheblich gestiegen sind.

 

Mittagessen in Schulen

Trotz gleichbleibender Antragszahlen sind auch die Kosten für das Mittagessen in den Schulen in 2018 um 20% gestiegen. Konkret ist auch hier eine deutliche Kostensteigerung für das einzelne Mittagessen erkennbar.

 

Soziale/kulturelle Teilhabe

Die Ausgaben für soziale und kulturelle Teilhabe sind von 2017 auf 2018 um ca. 23 % gestiegen. Diese Ausgabensteigerung beruht unstreitig auf einer höheren Inanspruchnahme, die als sehr positiv zu bewerten ist.

Neben einer intensiven Beratung auch zu dieser Leistung ist sicherlich die Nutzung des ErlangenPasses ursächlich für diese Entwicklung. Mit dem ErlangenPass konnten auf Seiten der Verwaltung, der Anbieter und auch der berechtigten Kinder etliche Verwaltungsabläufe vereinfacht und unbürokratischer gestaltet werden. So wurde die Beantragung, Inanspruchnahme und Abrechnung von B+T-Leistungen einfacher, selbstverständlicher und weniger diskriminierend.

 

Erstattung der B+T Ausgaben

 

Die Leistungen „Bildung und Teilhabe“ werden eigenverantwortlich von den Kommunen ausgeführt; die Kosten dieser Leistungen werden für die Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch II) und dem BKGG (Bundeskindergeldgesetz) den Kommunen vom Bund erstattet. Aus verfassungsrechtlichen Gründen erfolgt die Erstattung über die KdU (Kosten der Unterkunft) – Beteiligung: die Erstattungsleistungen werden vom Bund an die Länder und von den Ländern an die Kommunen weiterverteilt.

 

Im Jahr 2017 wurden für die BuT-Leistungen in Bayern zunächst 3,7 Prozentpunkte KdU abgeru-fen. Dies ergab für die Stadt Erlangen einen Erstattungsbetrag von 450.818,77 €. Die Ausgaben für das Jahr 2017 betrugen 1.315.592,04 €.

 

Zum 01.01.2018 wurde die Änderung des AGSG beschlossen: demnach wird die Bundesbeteili-gung an den KdU künftig vom Freistaat Bayern interkommunal umverteilt. Ziel dieser neuen Regelung ist, dass die Umverteilung der Bundesmittel einer Spitzabrechnung sehr nahe kommt. Die Umverteilung fand erstmals im November 2018 für das Jahr 2017 statt. Die Stadt Erlangen erhielt eine Nachzahlung in Höhe von 859.559,00 €.

 

Für das Jahr 2017 wurden somit insgesamt 1.310.377,77 € vom Bund erstattet. Dies entspricht einer Erstattungsquote von 99,60 %.

 

Ausblick

 

Folgende Gesetzesänderungen sind durch das Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) zum 01.08.2019 geplant:

 

  • Erhöhung des Schulbedarfs auf 150 € pro Schuljahr (100 € zum Schuljahresanfang und 50 € zum 2. Halbjahr)
  • Wegfall des Eigenanteils beim Mittagessen (1 € pro Essen, bisher freiwillige Übernahme durch die Stadt Erlangen)
  • Wegfall des Eigenanteils bei der Schülerbeförderung (5 € pro Monat)
  • Lernförderung kann auch unabhängig von einer Versetzungsgefährdung gewährt werden

 

 

III.      Zur Aufnahme in die Sitzungsniederschrift

IV.      Zum Vorgang

 

 

 


Anlagen:

Anlage_01_Gesamtübersicht 2018

Anlage_02_VergleichBuT 2011-2018