Nachdem sich zunehmend deutlich abzeichnet, dass die
Bundesrepublik die durch internationale Abkommen vereinbarten und auch
selbstgesteckten Ziele zur Minderung von CO2-Emissionen nicht
erreichen wird, stehen Kommunen umso mehr in der Verantwortung in ihrem
direkten Einflussbereich vorbildlich zu agieren und die Stadtgesellschaft zu
klimaschonendem Verhalten zu motivieren, zu fördern und durch Satzungen zu
fordern und zu fördern.
Die Stadtverwaltung wird daher weiterhin alle dafür
geeigneten Dächer städtischer Liegenschaften zur solaren Erzeugung von Strom
oder Wärme nutzen oder Dritten zur Verfügung stellen. Bei städtischen Neubauten
ist solare Nutzung Bestandteil der Planung.
Die Erlanger Klimaallianz wird neue Mitglieder aktivieren
und versuchen, über Vernetzung der Protagonisten Synergieeffekte für Projekte
und Kooperationen zu schaffen.
Das Förderprogramm zur Gewährung von Zuschüssen für
energieeinsparende Maßnahmen am Gebäude wird – sobald die geänderten
Förderrichtlinie beschlossen ist - mit Nachdruck beworben.
Die ESTW stimmen mit der Stadtverwaltung Standorte für
Ladesäulen zur Förderung der Elektromobilität ab. Bei der Erschließung neuer
Baugebiete werden Anschlussmöglichkeiten durch das Stromversorgungsunternehmen
bereits vorbereitet.
Die Stadtverwaltung plant, gemeinsam mit Nürnberg, Fürth und
den Landkreisen, eine Kampagne zur verstärkten Nutzung von Sonnenenergie.
Der Antrag der ÖDP Stadtratsgruppe Nr. 062/2018 vom 02.05.2018 ist damit abschließend behandelt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Auf Grund des fortschreitenden Klimawandels und seiner bereits verstärkt einsetzenden Auswirkungen sollen auf breiter Basis aufgestellte Maßnahmen zur Einsparung von Energie, zur Erzeugung regenerativer Energien und zur effizienten Nutzung von Energie ergriffen werden. Hierzu wird ein Bündel konzertierter Maßnahmen ergriffen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadtverwaltung nimmt ihre Vorbildfunktion für Bürgerschaft, Betriebe und Vereine wahr. Hierzu werden Bestandsgebäude energetisch optimiert, Neubauten weitgehend als Passivbauten errichtet und alle geeigneten Dächer zur Erzeugung solarer Energien genutzt.
Es werden infrastrukturelle Maßnahmen ergriffen und satzungsmäßige Vorgaben geschaffen, die Förderung durch Zuschüsse zur energetischen Sanierung von Gebäuden optimiert. Die Privatwirtschaft wird angeregt, zur Auffindung von Synergismen im Rahmen der Klimaallianzen Netzwerke zu schaffen. Es wird versucht, durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit die Stadtgesellschaft zur Ergreifung klimaschonender Maßnahmen zu motivieren.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Solare Stromerzeugung
auf städtischen Liegenschaften
Grundsätzlich haben die ESTW großes Interesse daran, PV-Anlagen auf den kommunalen Gebäuden zu errichten, wenn bei diesen Objekten kurz- und mittelfristig keine Sanierungen anstehen. Allerdings ist bei jedem Objekt vorher eine Prüfung erforderlich, mit welchem Installationsaufwand der Anschluss der PV-Anlage bzw. die Anpassung der Elektroinstallationsanlage verbunden ist. Falls die ESTW nach Überprüfung des Objektes auf die Errichtung einer PV-Anlage verzichten, können diese Objekte aus Sicht der Stadtwerke gerne Dritten angeboten werden.
Die zu Beginn der 2000er Jahre starke Nachfrage nach geeigneten Dachflächen führte zur Errichtung zahlreicher PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften. Bis 2010 waren alle gut geeigneten Flächen vermietet. Die jüngste Anfrage erfolgte Mitte des Jahres 2018 durch EWERG eG. Die zur Verfügung gestellten Flächen wurden aus Kostengründen und auf Grund technischer Voraussetzungen allerding nicht genutzt. Auf Grund der niedrigen Einspeisevergütung liegt der Planungsschwerpunkt auf kleinen Anlagen mit hoher Eigennutzungsrate.
Die für PV-Analgen geeigneten Flächen sind heute weitgehend genutzt. Im Sanierungsfall oder bei Neubauten ist eine Prüfung der Möglichkeit solarer Nutzung der Dachflächen fester Bestandteil der Planung.
Erlanger Klimaallianz
Die meisten Vereinbarungen zur Erlanger Klimaallianz wurden im Jahr 2009
unterzeichnet. Der nächste Schritt ist eine Aktualisierung der Vereinbarung mit
den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern sowie die Gewinnung neuer Mitglieder.
Der Punkt „Ausbau der Klimaallianz“ wurde bereits als Maßnahme im Integrierten
Klimaschutzkonzept definiert, das am 08.12.2016 einstimmig vom Erlanger
Stadtrat beschlossen wurde. Darin ist festgehalten: „Ziel ist die Verknüpfung
aller Akteure aus Wirtschaft, Verwaltung, Vereinen, Initiativen und Politik.
Über eine flexible Vernetzung können Synergieeffekte für Projekte und
Kooperationen besser genutzt werden und so die Klimaschutzarbeit in allen
Teilbereichen effektiv vorangebracht werden. Notwendig sind dafür eine
Aktivierung neuer Unterzeichner, eine organisatorische Neustrukturierung und
Aufgabenverteilung sowie eine konzeptionelle Überarbeitung von Auftritt und
Darstellung. Elemente sind Vereinfachung der bestehenden Instrumente und eine
Erhöhung des Commitments und der Partizipation.“
Bewerbung des städtischen Förderprogramms
Die Stadtverwaltung plant aktuell
eine Änderung der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für
energieeinsparende Maßnahmen an Gebäuden (siehe Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr. 31/215/2019). Mit Inkrafttreten durch Beschluss des UVPA im März 2019 wird
über ein Faltblatt, den Internetauftritt der Stadt Erlangen, über Facebook und
– soweit möglich – über die Erlanger Nachrichten informiert werden.
Ausbau öffentlicher Ladestationen zur Förderung der Elektromobilität
Die ESTW sind mit der Stadtverwaltung in einem Abstimmungsprozess
zur Festlegung von Standorten für Ladesäulen, siehe hierzu auch die Mitteilung
zur Kenntnis Nr. 613/196/2018 „Ausbau öffentlicher Ladesäulen zur Förderung der
Elektromobilität.
Der Zuwachs an Ladesäulen wird in den nächsten Jahren kontinuierlich erfolgen. Außerdem bieten die ESTW allen Personen, Firmen und sonstigen jur. Personen an, auf deren jeweiligen privaten Grundstücken Ladeinfrastruktur zu errichten.
Eine wesentliche Voraussetzung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist eine entsprechende Elektrifizierung von Stellplatzanlagen. Bei der Erschließung neuer Baugebiete sollten die Anschlussmöglichkeiten durch das Stromversorgungsunternehmen bereits vorbereitet werden. Auch sollte jeder Stellplatz in Gemeinschaftsstellplatzanlagen, die auf eigens dafür ausgewiesenen Grundstücken geplant sind, die erforderliche Ausstattung zum Aufladen eines Elektroautos erhalten.
Beim Ausbau von Ladeinfrastruktur im Bestand wäre neben eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere auch die Kapazität des vorhandenen Stromnetzes zu prüfen.
Auf Privatgrundstücken sind nicht gewerbliche Ladevorrichtungen für Elektroautos (z.B. sog. „Wallboxen“) als untergeordnete Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO in allen Gebietstypen grundsätzlich zulässig, wenn sie nicht den Festsetzungen eines Bebauungsplans widersprechen. Im Einzelfall wäre zu klären, ob der in Verbindung mit einer Ladevorrichtung erforderliche Stellplatz am geplanten Standort zulässig ist.
Gewerblich genutzte Ladesäulen auf Privatgrundstücken oder im öffentlichen Raum sind Vorhaben nach § 29 BauGB, da sie fest mit dem Erdboden verbunden sind und aufgrund der möglichen Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. An- und Abfahrtsverkehr) eine bodenrechtliche Relevanz haben können. Ihre Zulässigkeit hängt von der planungsrechtlichen Situation im jeweiligen Gebiet ab und muss im Einzelfall geprüft werden.
Solarkampagne
Die Stadtverwaltung Erlangen
erarbeitet gemeinsam mit den Städten Nürnberg und Fürth sowie den Landkreisen
Nürnberg, Fürth und Erlangen-Höchstadt eine Kampagne zum Ausbau der solaren
Stromerzeugung. Zu diesem Zwecke findet bereits im März und April eine
Vortragsreihe statt zu den Themen Solarthermie, solare Stromerzeugung im
privaten Bereich, Erzeugung solaren Stroms zum 100%igen Eigenverbrauch durch
Plug-In Solaranlagen (auch als Balkon-Solaranlagen bezeichnet) und solare
Stromerzeugung und Eigenverbrauch für Gewerbebetriebe und Vereine. Auf einen
Vortrag zum Thema Mieterstrom wird aufgrund der aktuellen gesetzlichen
Rahmenbedingungen bewusst verzichtet. Über diese Veranstaltungen sind sowohl
die IHK als auch der Haus- und Grundbesitzerverein Erlangen informiert.
Bereits im Februar dieses Jahres fand im Stadtteil Sieglitzhof eine
Veranstaltung zu den Themen energetische Förderprogramme, Gebäudesanierung und
Gebäudebrüter und Artenschutz am Gebäude statt. Die Veranstaltung hatte 45
Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 20.000.- |
bei Sachkonto: 527 141 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 310090 / 56110010 / 527 141
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr..62/2018 der ÖDP Stadtratsgruppe „Erlanger Solarer Aktionsplan“