Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Erlangen für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
30/099/2019
Aktenzeichen
V/51 III/30
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erlangen für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Anlage 1, Entwurf vom 11.02.2019) wird beschlossen.

 


Ausnahmsweise wird der HFPA (für das Stadtrecht zuständiger Ausschuss) vor dem JHA mit der Begutachtung befasst, da die Satzungsänderung aufgrund der üblicherweise im März des jeweiligen Jahres durchzuführenden Vergabe der städtischen Kitaplätze im Februar 2019 erforderlich ist.

 

 

1. Ausgangslage

Die Verwaltung der städtischen Kindertageseinrichtungen wurde in den letzten Jahren zunehmend - vor allem seitens der Kita-Leitungen, aber auch betroffener Familien - mit Unzufriedenheit bezüglich der Vergabe der Kitaplätze konfrontiert.

Trotz der großen Ausbaubemühungen des Stadtjugendamtes bei den Betreuungsangeboten ist zumindest temporär eine Unterversorgung mit Kita-Plätzen im Stadtgebiet Erlangen zu erwarten. Dies erhöht zusätzlich bei Platzvergabeentscheidungen den Druck auf die Kitaleitung.

Die Benutzersatzung enthält auch bisher schon Aufnahmekriterien. Jedoch enthält die Satzung keine Regelung über eine klare Rangfolge der Kriterien untereinander, die den KiTa-Leitungen eine gut begründete Entscheidung für oder gegen ein Kind im Falle unterschiedlichster Kriterien-Kombinationen ermöglichen würde.

 

2. Neuregelungen

a)      In § 2 der Satzung wurde die Reihung der verschiedenen Kitas aus logischen Gründen umgestellt und die Begrifflichkeit „altersübergreifende Einrichtung“ neu definiert (statt „konzeptioneller Ausrichtung“ wurde auf die bekannten Altersgruppen verwiesen).

b)      In § 9 wird ein neuer Kriterienkatalog für die Vergabe der Plätze in städtischen Kindertageseinrichtungen aufgestellt. Er erzeugt anhand leicht zu prüfender Kriterien (Sprengelbezug durch „hausnummernscharfe“ Planungsbezirke, Geschwisterkind, Vorschulkind) eine eindeutige Rangliste, die sich schließlich durch das exakte Alter der Kinder noch weiter ausdifferenziert.

 

So werden die Plätze mathematisch und juristisch nachvollziehbar an die als höherrangig ermittelten Kinder vergeben.

Für den Betrieb von „Interims-KiTas“ wurde in der Satzung eine Ausnahme vom Sprengelbezug formuliert. Diese Einrichtungen werden eigens zu dem Zweck geschaffen, Versorgungs-Engpässe im gesamten Stadtgebiet aufzufangen, so dass es hier keine Begünstigung für Familien geben darf, die ihren Wohnsitz in unmittelbarer Nähe der Übergangs-KiTa haben.

Auf die Kriterien „Erwerbstätigkeit“ und „Alleinerziehendenstatus“ wird nunmehr bewusst verzichtet. Das Stadtjugendamt hat als öffentlicher Träger der Jugendhilfe den Anspruch, allen Kindern einen Platz zur Verfügung zu stellen, auf dem sie gefördert und gut betreut werden - auch und gerade z. B. den Kindern, deren Eltern keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

In § 9 Abs. 2 Buchstabe d) gibt es eine „Härtefallregelung“, die es in bestimmten Fällen ermöglicht, von dem Punktesystem ausnahmsweise abzuweichen.

Die neu gestalteten Aufnahmekriterien sorgen für Überprüfbarkeit und Rechtssicherheit. Damit schützen sie auch die Kita-Leitungen vor Kritik an vermeintlich unkorrekten Aufnahmeentscheidungen, da nun die von der Rechtsprechung eingeforderte Transparenz der Kriterien vorliegt.

Bei den Spiel- und Lernstuben sowie dem Jugendlernhaus wird jedoch wie bisher bei der Platzvergabe vorrangig der individuelle Förderbedarf eines Kindes berücksichtigt; nachrangig werden erst die neuen Platzvergabekriterien herangezogen (§ 9 Abs. 4 der Satzung).

 

c)       In § 11 wurde eine redaktionelle Änderung vorgenommen, die der Verständlichkeit dienen soll. Eine Platzkündigung während des laufenden Betreuungsjahres zum 30. Juni oder 31. Juli war bereits bisher aus pädagogischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die neue Formulierung ist klarer und soll dadurch helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

 

In Anlage 2 sind in einer synoptischen Darstellung die bisherige und die neue Fassung der Satzung gegenübergestellt.

 


Anlagen:        1. Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erlangen für die
    städtischen Kindertageseinrichtungen

                        2. Synoptische Darstellung der geplanten Änderungen