Der Ausländer- und
Integrationsbeirat der Stadt Erlangen bittet AGABY, sich auf landespolitischer
Ebene wieder vermehrt für die Gewährung des kommunalen Wahlrechts für Bürger
aus Nicht-EU-Staaten einzusetzen und die Aktion „Kommunales Wahlrecht“ mit den dazugehörenden
Wahlen wie vor drei Jahren umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Als Zeichen der politischen Integration sollen gleichwertige
Partizipationschancen für Menschen mit Migrationshintergrund geschaffen werden
und das Recht zur Mitbestimmung und Mitgestaltung zumindest auf kommunaler
Ebene auch für Bürger aus Drittstaaten eingeräumt werden. 4,6 Millionen
Einwohner*innen mit einem Pass aus Nicht-EU-Ländern, sogenannte
Drittstaatsangehörige, sind von dem demokratischen Recht der politischen Mitgestaltung
ausgeschlossen.
Gleichzeitig soll damit ein wichtiges Signal der politischen Integration
durch die Ermöglichung der Beteiligung an demokratischen Strukturen auf
kommunaler Ebene gesetzt werden, in dem alle Bürger gleichberechtigt bei der
Gestaltung ihrer Lebensbedingungen mitwirken können.
Der Ausländer- und Integrationsbeirat erachtet es als relevant,
rechtzeitig auf das Thema aufmerksam zu machen, bevor die Wahlprogramme der
politischen Parteien im Hinblick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen im Jahr
2020 feststehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
(Siehe Antragstext)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: