Betreff
Fahrradabstellsituation auf dem Bahnhofsvorplatz; Antrag aus der Sitzung des Stadtteilbeirats Innenstadt vom 8.10.2018
Vorlage
33/025/2019
Aktenzeichen
III/33
Art
Beschlussvorlage

I.              Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

II.            Der Antrag aus der 3. Sitzung des Stadtteilbeirats Innenstadt vom 8.10.2018 ist damit
bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Stadtteilbeirat Innenstadt hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2018 folgenden Antrag gestellt (TOP 5 der Niederschrift):

 

„Teilweise blockieren parkende Fahrräder auf dem Bahnhofsvorplatz die Rampen und Auffahrtswege für Rollstühle und Kinderwägen, so dass es nicht mehr möglich ist zu passieren.

 

Wir fordern: Lösungsvorschläge, wie die Zufahrten für Rollstühle und Kinderwägen am Bahnhof effizient freigehalten werden können.

 

Möglichkeiten, die an uns herangetragen wurden, umfassen:

-       Eine klare Markierung der Wege

-       Eine rigidere Verwarnung der Parksünder durch Abschleppen oder Abschließen der Räder (vgl. Parkkrallen), sowie

-       Eine zusätzliche Rampe in der Platzmitte

-       Eine gastronomische Nutzung auf dem Platz.“

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Möglichkeit, sein Fahrrad im Bahnhofsbereich abzustellen, ist für viele Bürgerinnen und Bürger wichtig, die Fahrrad und Nahverkehr miteinander kombinieren wollen. Andererseits empfinden jedoch viele ungeordnet abgestellte Fahrräder als störend. Teilweise blockieren solche Fahrräder auch Rampen für Rollstuhlfahrer, Kinderwägen etc. oder gefährden in sonstiger Weise die Verkehrssicherheit.

 

Die rechtlichen Möglichkeiten, das Abstellen von Fahrrädern in zeitlicher und räumlicher Hin-sicht zu regulieren bzw. zu beschränken, sind je nach Fläche unterschiedlich: Auf den privaten Flächen der Deutschen Bahn, also im Bereich des Bahnhofs selbst, können Schilder fest-legen, wo man sein Rad wie lange abstellen kann. Im Fall von Verstößen hiergegen können die Fahrräder entfernt werden. Anders verhält es sich mit dem Bahnhofsvorplatz: Dieser ist öffentlich gewidmet und somit für die Allgemeinheit nutzbar. Da die Straßenverkehrsordnung das Abstellen von Fahrrädern nicht verbietet, gehört es zum Gemeingebrauch und ist auf öffentlich gewidmeten Flächen grundsätzlich zulässig. Die Grenze zur unzulässigen Sondernutzung wird erst dann überschritten, wenn das abgestellte Fahrrad verkehrswidrig bzw. verkehrsfremd genutzt wird. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn das Fahrrad als Werbeträger dient, wenn es über einen längeren Zeitraum nicht mehr fahrbereit ist oder wenn es verkehrsbehindernd abgestellt wurde, beispielsweise im Bereich der Rampen, die für Rollstühle und Kinderwägen freizuhalten sind.

 

Die Stadt Erlangen hat unterschiedliche Maßnahmen getroffen und plant weitere Maßnahmen, um die Fahrradparksituation am Bahnhof zu verbessern. Damit sollen einerseits mehr Ordnung und Verkehrssicherheit im Bahnhofsbereich erreicht werden. Andererseits soll das Angebot an Abstellmöglichkeiten erweitert werden, um die gemeinsame Nutzung von Fahrrad und Nahverkehr noch attraktiver zu machen.

 

Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes sind seitlich Fahrradabstellanlagen errichtet worden, die dem Radfahrer einen Anreiz geben sollen, sein Fahrrad an geeigneter Stelle abzustellen. Eine verbesserte Beschilderung auf dem Bahnhofsvorplatz soll andererseits unmissverständlich klarmachen, an welchen Stellen Fahrräder nicht abgestellt werden dürfen und entfernt wer-den. Gleichzeitig informieren die Schilder mittels QR-Code über die Abstellmöglichkeiten im Bereich des Bahnhofs. Dort ist das Parken der Fahrräder auf die Dauer von zwei Wochen beschränkt. Unter der Münchner Straße steht außerdem ein Langzeitparkplatz (sechs Wochen) zur Verfügung. Die Höchstparkzeiten werden regelmäßig durch das Anbringen von Banderolen überprüft, unzulässig abgestellte Fahrräder werden entfernt. Auf dem Bahnhofsvorplatz werden behindernd abgestellte Fahrräder sowie „Schrottfahrräder“ entfernt.

 

Zur Erweiterung der Abstellmöglichkeiten ist der Neubau einer Fahrradabstellanlage mit Dop-pelstockparkern für bis zu 850 Fahrräder zwischen Gleis 1 und der historischen Stadtmauer geplant. Die Vorarbeiten für diese Baumaßnahme beginnen im Frühjahr 2019. Gegenüber dieser Abstellanlage in der westlichen Stadtmauerstraße 3 soll eine Servicestation als Be-schäftigungsprojekt durch die GGFA AöR entstehen. Ziel ist es, mehr Teilhabemöglichkeiten für Langzeitarbeitslose zu schaffen und das Profil Erlangens als Fahrradstadt zu schärfen. Die Teilnehmer im Beschäftigungsprojekt sind unter Anleitung eines Zweirad-Mechanikermeisters für Betrieb und Wartung der Fahrradparkanlage zuständig und werden eine Werkstatt für Fahrradwartung sowie weitere Serviceangebote vorhalten. Die Ortsnähe der GGFA-Mitarbeiter wird es außerdem erleichtern, behindernd abgestellte Fahrräder auch kurzfristig zu entfernen. Die Servicestation soll im Sommer 2019 ihren Betrieb aufnehmen.

 

Eine erste Evaluierung der auf dem Bahnhofsvorplatz getroffenen Maßnahmen hat ergeben, dass die dort aufgestellten Fahrradabstellbügel für eine ordentlichere Parksituation sorgen und insbesondere verhindern, dass die Fahrräder umfallen. Die Bügel sind aber bei weitem nicht ausreichend für die üblicherweise auf dem Bahnhofsplatz vorhandene Menge an Fahrrädern. Es sollen deshalb auf jeder Seite des Platzes jeweils zwei weitere Reihen von Abstellbügeln angebracht werden. Außerdem hat sich gezeigt, dass die Zugänge von der Mitte des Bahnhofsplatzes zu den beiden Rampen am Bahnhofsgebäude hin tendenziell durch abgestellte Fahrräder verengt werden. Hier soll durch die Anordnung der Bügel eine klarere Abgrenzung des freizuhaltenden Bereichs erreicht werden. Außerdem soll zusätzlich zur Beschilderung der beiden Rampen deren Funktion auch noch durch ein Behindertenzeichen auf dem Boden verdeutlicht werden. Die geplanten Maßnahmen sind im Einzelnen in der Anlage dargestellt. Die Umsetzung ist bis Mitte 2019 geplant.

 

 

 

Zu den Vorschlägen des Stadtteilbeirats im Übrigen wird wie folgt Stellung genommen:

-       Eine Markierung der Wege wird aus ästhetischen Gründen zunächst abgelehnt. Die oben erläuterten Maßnahmen sollen zu einer besseren Abgrenzung der Zuwegungen zu den Rampen führen und die Funktion als Behindertenrampe besser erkennbar machen. Es muss aber im Weiteren beobachtet werden, ob sich dieser erhoffte Erfolg tatsächlich einstellt. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Verwaltung die Anbringung von Bodenmarkierungen prüfen.

-       Das gewünschte rigide Vorgehen gegen „Parksünder“ ist aus den oben genannten rechtlichen Gründen nur möglich, sofern die Fahrräder im Bereich der Rampen verkehrsbehindernd abgestellt wurden. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit können auch hier nur die Fahrräder kostenpflichtig entfernt werden, die fest angekettet wurden. Andere Fahrräder können von städtischen Mitarbeitern nur versetzt werden.

-       Der Bahnhofsvorplatz verfügt bereits über vier seitliche Rampen. Dieses Angebot ist, sofern diese Rampen nicht blockiert werden, ausreichend. Eine mittige Rampe würde in den Haltebereich für Busse münden, was aus Gründen der Verkehrssicherheit abzulehnen ist.

-       Eine gastronomische Nutzung des Platzes würde zu Lasten der vorhandenen Freiflächen gehen und damit das Problem eventueller Behinderungen durch parkende Fahrräder verschärfen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 9.000 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

X               sind vorhanden auf IvP-Nr.  541.841    

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlage:          Darstellung der geplanten Maßnahmen