Betreff
Antrag an die Stadtratsgremien aus der Bürgerversammlung Bruck vom 19.04.2018: Verbesserung der Verkehrsverhältnisse Schule/Kinderhaus Sandbergstraße
Vorlage
613/231/2019
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

In der Felix-Klein-Straße im Umfeld der Sandbergstraße wird kein temporärer Tempo-30-Abschnitt eingerichtet.

 

An der Lichtsignalanlage (LSA) Fürther Straße / Felix-Klein-Straße wird die Grünzeit der Fußgängerfurt über die Felix-Klein-Straße entsprechend der bereits am 17.07.2018 vollzogenen Änderung beibehalten.

 

Die Anträge aus der Bürgerversammlung Bruck (Auszug siehe Anlage 1) sind damit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

1) Einrichtung temporärer Tempo-30-Abschnitt

 

Die Eltern der Max-und-Justine-Elsner-Schule fordern erneut die Einrichtung eines temporären Tempo-30-Abschnittes[1] in der Felix-Klein-Straße. Dies wurde bereits 2014 geprüft und abgelehnt (UVPA-Beschluss 331/124/2014).

 

Zwischenzeitlich hat sich die Gesetzgebung dahingehend geändert, dass die Ausweisung von Tempo-30-Abschnitten vor sensiblen Bereichen erleichtert wurde. Im Zuge dessen wurde die Felix-Klein-Straße im Bereich der Sandbergstraße erneut überprüft (UVPA-Beschluss 32-1/050/2016). Hier kam die Verwaltung zu folgendem Ergebnis: „In der Felix-Klein-Straße kann kein Tempo 30 ausgewiesen werden, da der Gesetzgeber fordert, dass die Schule unmittelbar an der betreffenden Straße liegen muss. Dies ist bei der Max-und-Justine-Elsner-Schule nicht der Fall, weil nicht einmal das Grundstück an der Felix-Klein-Straße liegt.“ An den Gegebenheiten hat sich bis dato nichts verändert. Die rechtliche Voraussetzung für eine Ausweisung von Tempo-30 ist also weiterhin nicht gegeben.

 

Um der Bürgerschaft entgegenzukommen und somit trotzdem auf die abseits der Felix-Klein-Straße gelegenen Einrichtungen hinzuweisen wurde in einer Ortsbegehung (Niederschrift siehe Anlage 2) festgelegt, den Bereich mit den Gefahrzeichen „Kinder / Zusatzzeichen Schule" zu beschildern. Dazu wird nach Beschluss die verkehrsrechtliche Anordnung erstellt.

 

Ausblick: Gemäß Verkehrsentwicklungsplan soll zukünftig an Stelle der Tennenloher Straße die Felix-Klein-Straße als Hauptverkehrsstraße 2. Ordnung eingestuft werden (UVPA-Beschluss 613/124/2017). Danach kann eine erneute Beurteilung erfolgen.

 

2) Änderungen an der Lichtsignalanlage Fürther Straße / Felix-Klein-Straße

 

Die Eltern der Max-und-Justine-Elsner-Schule fordern an der der LSA Fürther Straße / Felix-Klein-Straße die komplette Trennung der Freigabe der Fußgänger vom Kfz-Verkehr.

 

Derzeit treten zwischen rechtsabbiegenden Kfz und den querenden Fußgängern vereinzelt Konflikte auf, v.a. wenn die Rechtsabbieger mit nicht angemessener Geschwindigkeit in die Felix-Klein-Straße fahren. Verschärfen kann sich die Situation dann, wenn ein Bus an der stadteinwärtigen Haltestelle steht.

 

Die geforderte komplette Trennung der Freigabe von Fußgängern und Kfz wäre hier zwar technisch möglich, dazu müssten allerdings Umbauten an der LSA erfolgen (Nachrüstung Anforderungstaster für die Fußgängerfurt). Die aktuelle Schaltung sieht vor, dass die LSA ohne Anforderung der Nebenrichtung im Dauergrün für die Hauptrichtung und die parallelen Fußgänger steht. Nachteile einer getrennten Schaltung wären:

-       erhebliche Verringerung der Leistungsfähigkeit (bei häufiger Anforderung der Fußgängerfurt)

-       nur noch kurze Grünzeit für den Fußgänger durch die getrennte Schaltung nach Anforderung

-       zusätzlich längere Wartezeit der Fußgänger, da die Freigabe erst nach Anforderung erfolgt

 

Eine schnelle und wirksame Verbesserung der Situation konnte stattdessen durch Schaltung eines sog. Vorlaufes für den querenden Fußgängerverkehr erreicht werden. Für die Fußgängerfurt wurde daher bereits ein Vorlauf von 8 s eingerichtet. Der Fußgänger erhält somit seinen Freigabebeginn 8 s vor der Freigabe der beiden Kfz-Ströme und ist damit entweder bereits deutlich auf der Fahrbahn (wahrnehmbar) oder bereits ganz über die Straße gelaufen. Die Änderung wurde bereits vollzogen, da die Umsetzung durch die Mitarbeiter der Verwaltung selbst direkt am Verkehrsrechner möglich war.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden



[1] Im Antrag ist fälschlicherweise die Rede von einer „Tempo-30-Zone“.


Anlagen: 

 

Anlage 1 - Auszug aus der NS BV Bruck

Anlage 2 - Niederschrift Ortstermin

Anlage 3 - Übersichtsplan