Betreff
Zusammenschluss zu einer neuen Adoptionsvermittlungsstelle
Vorlage
511/066/2019
Aktenzeichen
IV/51/511
Art
Beschlussvorlage

Das Jugendamt der Stadt Erlangen schließt sich mit der Stadt Nürnberg, der Stadt Fürth und dem Landkreis Nürnberger Land zu einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle zusammen.


Der Gesetzgeber hat zur Verbesserung der Qualität 2001 beschlossen, dass Adoptionsvermittlungsstellen eine personelle Mindestausstattung von zwei Vollzeitfachkräften haben müssen. Nur dann werden sie als Adoptionsvermittlungsstelle zugelassen. 2014 wurde mit dem Stadtjugendamt Fürth eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle vereinbart und vom Landesjugendamt so genehmigt. Inzwischen hat sich der Arbeitsanfall reduziert und die Personalressource muss entsprechend angepasst werden.

 

Die Verwaltung des Jugendamts hat im Einvernehmen mit dem Stadtjugendamt Nürnberg, dem Stadtjugendamt Fürth und dem Kreisjugendamt Nürnberger Land eine Zweckvereinbarung zur Einrichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle vorbereitet. Der Text ist mit dem Landesjugendamt abgestimmt. Diese Kooperation beginnt, nach vorheriger Genehmigung durch das Landesjugendamt, zum 01.04.2019. Die Vereinbarung wird auch in den Kooperationskommunen in die Gremien eingebracht.


Anlage: Zweckvereinbarung