Betreff
generalisierte Pflegeausbildung
Vorlage
50/141/2019
Aktenzeichen
V/50/WM021 T.2442
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


I.          Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung nach dem neuen Pflegeberufegesetz müssen die bisherigen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeschulen auf eine umfassende Ausbildung umstellen. Damit die ab April 2020 beginnenden Pflegeschüler alle praktischen Ausbildungsbereiche in der Altenpflege, der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege durchlaufen können, müssen die Schulen und die Einrichtungen kooperieren.

§8 der Ausbildungs-und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (PflAPrV) sieht ausdrücklich vor, dass die Pflegeschulen, die Träger der praktischen Ausbildung und die weiteren praktischen Ausbildungseinrichtungen schriftliche Kooperationsverträge schließen müssen. Auf der Grundlage dieser Verträge soll die Zusammenarbeit, der Ausbildungsablauf und die regelmäßige Abstimmung sichergestellt werden.

Für die Umsetzung der Pflegeberufereform ist federführend das Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig. Für die schulische Ausbildung und die Belange der Pflegeschulen ist das Bay. Staatsministerium für Unterricht und Kultus, für die Belange der hochschulischen Ausbildung das Bay. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig.

Gleichzeitig soll das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zusätzliche Stellen erhalten um entsprechend beratend tätig zu werden. Der derzeitige Beratungs- und Koordinierungsaufwand ist jedoch bereits so groß, dass er von der Bundeseinrichtung nicht bewältigt werden kann.

Aus diesem Grunde hat die Pflegeberatung der Stadt Erlangen bereits im Herbst 2018 begonnen den Prozess zu moderieren. Folgende Schritte wurden – gemeinsam mit dem Landkreis ERH – geplant bzw. auf den Weg gebracht:

·        Fachlicher Input und Schaffung von Problembewusstsein auf der Pflegekonferenz im Herbst 2018

·        Erstellung eines Fragebogens mit einer Bedarfsabfrage

·        Versendung des Fragebogens an alle betroffenen Schulen, stationären Einrichtungen, ambulanten Dienste und Kliniken

·        Auswertung der Fragebögen und Zusammenführen mit den Ergebnissen aus dem Landkreis ERH

·        Abstimmung von Stadt Erlangen und Landkreis ERH mit Schulen, stationären Einrichtungen, ambulanten Dienste und Kliniken mit dem Ziel fachliche Arbeitsgruppen zu bilden

·        Bildung von fachlichen Arbeitsgruppen und Mitarbeit der Pflegeberatung in diesen Arbeitsgruppen

·        Kontaktaufnahme mit möglichen Praxispartnern im Bereich Pädiatrie, um Engpässe zu vermeiden (z.B. Kinderärzte, Heilerziehungsstätten)

·        Planung der Pflegekonferenz im Frühjahr 2019 als Fachtag mit dem Thema „Ausbildungsverbund/Personal“

Derzeitiger Sachstand

·         Nur 54% der befragten Schulen/ Einrichtungen haben den Fragebogen ausgefüllt und zurückgesandt. Insbesondere kleine Einrichtungen haben geantwortet, da diese Einheiten die Kooperation benötigen um weiter funktionsfähig zu bleiben und ausbilden zu können. Große Einrichtungen und Ausbildungsstätten sind grundsätzlich in der Lage das intern zu regeln.

·         Die Schulen/ Einrichtungen, die nicht geantwortet haben, werden erinnert um eine hohe Beteiligung zu erreichen und um eine umfassende Bewertung geben zu können.

·         Beim Abstimmungstreffen am 10.01.2019 konnte Herr Dr. Lederer, der ehemalige Leiter des Gesundheitsamtes, für die Koordinations- und Moderationsaufgaben des Prozesses gewonnen werden. Die Pflegeberatung wird – im Rahmen der vorhandenen Ressourcen – noch unterstützend tätig sein.

·         Die fünf Pflegeschulen müssen sich positionieren, ob ein Verbund gewünscht und gegründet wird; anschließend wird das weitere Prozedere festgelegt werden.

·         Das Bay. Staatsministerium hat zu einem Kooperationstreffen für die generalistische Pflegeausbildung eingeladen um umfassend zu informieren und praktische Beispiele aufzuzeigen. Eine große Beteiligung der potentiellen Akteure wird angestrebt.

 


Anlagen: