Betreff
Sicherheitskonzept Bergkirchweihgelände - Priorität 3
Vorlage
66/294/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt. Die genannten Bauwerke sollen, wie in der Begründung beschrieben, erneuert bzw. überarbeitet werden. Folgende Pläne werden ausgehängt und beschlossen:

            Werk- und Detailplan 01 Lageplan

            Werk- und Detailplan 02 – Schnitt A-A und B-B

            Werk- und Detailplan 03 – Schnitt C-C und D-D

            Werk- und Detailplan 04 – Schnitt E-E und F-F

            Werk- und Detailplan 05 – Schnitt G-G und H-H

            Henninger Keller - Neu Dachkonstruktion

Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme auszuschreiben und mit der baulichen Umsetzung nach der Bergkirchweih 2019 zu beginnen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die vorgeschlagenen Umbauarbeiten am Bergkirchweihgelände wird die Verkehrssicherheit der baulichen Anlagen wiederhergestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gemäß der Ergänzung der Festsetzung für Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen und Auflagen für die Erlanger Bergkirchweih 2015 vom 29.04.2015 müssen u. a. die baulichen Anlagen und die dem Verkehr dienenden Flächen verkehrssicher sein (Art. 14 BayBO).

Dies bedeutet, dass bei Absturzhöhen über 0,50 m geeignet ausgebildete Umwehrungen (Geländer) anzubringen sind (Art. 36 BayBO). Diese müssen so ausgebildet sein, dass Kleinkinder das Überklettern nicht erleichtert wird und eine Mindesthöhe von 1,10 m besitzen. Dabei ist aufgrund der während der Bergkirchweih auftretenden großen Menschenansammlungen für die Bemessung der Geländer eine Horizontallast von 2,0 kN/M anzusetzen.

Zusätzlich müssen die Tische und Bänke mit einem Mindestabstand zu den Geländern von
1,0 m aufgestellt werden.

In dem nunmehr vorgesehenen Abschnitt 2019/2020 wird der Bereich Hofbräu Keller und Hen-ninger Keller umgebaut. Der genaue Umgriff der Maßnahme ist in den Plänen dargestellt.

Die Geländer sollen gemäß den in dem Bescheid zur Festsetzung der Volksfeste und Kirchwei-hen der Stadt Erlangen angegebenen Vorgaben erneuert werden. Da an den vorhandenen Stützwänden aus statischen Gründen die erforderlichen Füllstabgeländer nicht angebracht werden können, müssen diese Stützwände erneuert bzw. durch den Einbau zusätzlicher Stützwände ergänzt werden. Zusätzlich werden soweit erforderlich Treppen, Wegeflächen und die Einrichtung erneuert.

Die vorhandene Dachkonstruktion ist schadhaft und kann während der baulichen Umsetzung nicht erhalten oder statisch nachweisbar neu aufgebaut werden. Als Ersatz wird eine neue sta-tisch nachgewiesene Stahlkonstruktion in gleicher Dimension neu hergestellt.

Im Wesentlichen werden folgende Bereiche umgestaltet:

 

Hofbräu Keller:

Sämtliche Stützmauern werden saniert und zur Aufnahme der neuen Geländer mit erhöhten Geländerlasten von 2kN/m ertüchtigt. Der Geländesprung (im Bereich des Baumstandortes B3) wird mittels Sandsteinquadern überbrückt, welche mit einer Höhe von 48 cm ausgebildet werden. Durch eine Absturzhöhe < 0,50 m kann hier auf die Anordnung von Geländern verzichtet werden. Das historische Bestandsgeländer im Bereich des Orientierungspunktes 2 bleibt aus Gründen des Denkmalschutzes erhalten.

Die Bäume B1, B2 und B3 können unter Beachtung der bisher praktizierten Vorsorgemaßnah-men erhalten werden. Eine angepasste Sonderbauweise beim Einbau der Geländerfundamen-tierung zur Schonung der Wurzelbereiche wird, analog zu bereits bisher angewendeten Verfah-ren, vorgesehen.

 

Henninger Keller:

Sämtliche Stützmauern werden saniert und zur Aufnahme der neuen Geländer mit erhöhten Geländerlasten von 2kN/m ertüchtigt oder vollständig erneuert. Die Bodenplatte über der Ge-wölbedecke des Henninger Keller wird abgebrochen und erneuert.

Die Bäume B5, B6, B7, B8, B10, B11 und B12 können unter Beachtung der bisher praktizierten Vor-sorgemaßnahmen erhalten werden.

Die Bäume B4 und B9 können auf Grund ihrer unmittelbaren Nähe zu vorhandenen und zu erneuernden Stützwänden nicht erhalten werden. In Abstimmung mit allen Beteiligten wurden verschiedene Varianten geprüft. In der Gesamtabwägung wurde die nunmehr geplante Variante mit der Fällung von zwei Bäumen und der fachgerechten Ersatzpflanzung von 5 neuen Bäumen in diesem Bereich als die sinnvollste und nachhaltigste Lösung abgestimmt.

Die auf dem Henninger Keller vorhandene Stahlkonstruktion, welche während der Bergkirch-weih temporär als Überdachung genutzt wird, muss auf Grund des vorhandenen baulichen Zustandes in Verbindung mit den baulichen Eingriffen durch die Stützwanderneuerung vollständig abgebaut und erneuert werden.

Das 3-schiffige Hauptdach des Henninger-Kellers soll in Abstimmung mit der Unteren Denk-malschutzbehörde in vergleichbarer Art und Größe wie das bestehende Dach als filigrane, de-montierbare Stahlkonstruktion neu errichtet. Für den Neubau der baulichen Anlage ist ein Bau-genehmigungsantrag mit Nachweis der Standsicherheit zu erstellen.

Das hintere angehängte Zusatzdach wird abgebaut und nicht wiederaufgebaut.

 

Allgemein:

Die Gestaltung der geplanten Geländer wurde mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt und entspricht der Ausgestaltung der bisherigen Abschnitte. Die Geländer werden wie bereits bei den vorherigen Abschnitten aus Gründen der Nachhaltigkeit, der Verkehrssicherheit und aus Gestaltungsgründen rückseitig an den neuen Stützwänden angebracht.

Sämtliche Stützwände werden mit einer Vorsatzschale aus Sandstein verkleidet. Die max.
50 cm hohen Geländeversprünge werden mittels Sandsteinquader hergestellt.

Die vorhandenen Treppenanlagen und Wegebereiche werden, soweit notwendig, erneuert und verkehrssicher ausgebaut.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Maßnahme soll bereits im Frühjahr 2019 öffentlich ausgeschrieben werden. Die bauliche Umsetzung wird gewerkeweise durchgeführt. Dabei werden und müssen die Abbruch- und Rohbauarbeiten bereits im unmittelbaren Anschluss an die Bergkirchweih 2019 erfolgen. Die Naturstein-, Schlosser- und Metallbauarbeiten werden anschließend im Frühjahr 2020 vor der Bergkirchweih 2020 durchgeführt. Um den geplanten Baubeginn nach der Bergkirchweih 2019 zu ermöglichen, sind die zu fällenden Bäume bereits im Februar 2019 zu entfernen, da eine verspätete Entfernung erst im Herbst 2019 eine weitere Verzögerung von 1 Jahr zur Folge hätte.

Die Gesamtkosten einschließlich Planungskosten belaufen sich gemäß der aktuellen Kosten-schätzung auf ca. 1.450.000,00 €.

Im Bereich des Henninger Kellers sind zwei verschiedene Grundstückseigentümer betroffen. Auf Grund der vorhandenen Situation lassen sich die baulichen Eingriffe und die jeweiligen Zuständigkeiten nicht sinnvoll abgrenzen und trennen. Dies gilt auch für die Stahlkonstruktion, die ebenfalls auf beiden Grundstücksflächen stehen wird. In Abstimmung zwischen beiden Grundstückseigentümern wurde eine Vereinbarung zur gemeinsamen Abwicklung und Kostenteilung entsprechend den anteiligen Grundstücksflächen geschlossen. Die Stadt Erlangen wird die Maßnahme durchführen und die anteiligen Kosten an den betroffenen Grundstückseigentümer weiterverrechnen.

Die vorliegende Planung wurde auch mit dem Pächter und Eigentümer abgestimmt. Grundsätzlich besteht insbesondere hinsichtlich der Flächengestaltung Einverständnis.

Hinsichtlich der Aufteilung der Bestuhlung erfolgt aus Sicht des Pächters und Eigentümers noch eine Abstimmung mit dem Veranstalter.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

1.450.000,- €

bei IPNr.: 573.500

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind / werden vorhanden auf IvP-Nr. 573.500 bereitgestellt

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                               28.01.2019, gez. Deuerling

                                                                                               Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen:        -Werk- und Detailplanung 01 Lageplan