Teilerneuerung der ausfallgefährdeten Lichtsignalanlage (K166 Kreuzung St. Johann/Möhrendorfer Straße)
hier: Beschluss gemäß DA Bau
Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb
beschließt die bereits vorabgestimmte Erneuerung der Fahrbahndecke an der
Kreuzung St. Johann / Möhrendorfer Straße (s. Anlage 1) sowie die
Teilerneuerung der Lichtsignalanlage K166 (Bestandteil des Sonderprogramms für
aus-fallgefährdete Lichtsignalanlagen) gemäß DA Bau.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beiden Maßnahmen ausführungsreif abzustimmen, vorzubereiten und unter Ausnutzung verkehrssicherungstechnischer Synergieeffekte von Mitte März bis Ende April 2019 mit durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Gewährleistung der Verkehrssicherheit, wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege sowie Gewährleistung der Betriebssicherheit der verkehrswichtigen Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Fahrbahndeckensanierung (Fräsen + Erneuerung der Fahrbahndecke) ist eine kostengünstige und wirtschaftliche Instandhaltungsmethode für geeignete Straßenabschnitte und hat sich in der Vergangenheit nachweislich bewährt.
1.
Erneuerung
Fahrbahndecke:
Aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes, der Zustandsentwicklung der Straße messtechnischen Zustandserfassung und –bewertung aus dem Jahr 2017 in Verbindung mit ihrer hohen Verkehrsbedeutung beabsichtigt Amt 66 an der Kreuzung St. Johann / Möhrendorfer Straße eine Fahrbahndeckenerneuerung durchzuführen. Zusätzlich wird in diesem Zuge unter Ausnutzung der verkehrssicherungstechnischen Synergie-Effekte die Fahrbahndecke der Bushaltestelle Möhrendorfer Straße stadteinwärts mit erneuert. Die Erneuerung erfolgt mittels Ausbaus des schadhaften Pflasterbelags inkl. Bettung in der Bushaltestelle und Aufbringen einer neuen Asphalttrag- und –deckschicht.
Einbauvariante lärmoptimierter Fahrbahnbeläge:
Im Vorfeld wurde auch die Möglichkeit für den Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags überprüft. Hierbei wurden die Kriterien Verkehrsbelastung (DTV (KFZ/24)), Lärmpegelüberschreitungen nach VLärmSchR97 (dB(A)), Betroffenenzahl, Straßenaufbau sowie bauliche Gegebenheiten eruiert und ausgewertet.
Nach Abwägung aller Kriterien kommt man zum Ergebnis, dass aufgrund einer geringeren Wirkungs- und Nutzungsdauer, fehlender Langzeitentwicklung der Lärmreduzierung sowie hauptsächlich aufgrund der an einer Kreuzung heranzuziehenden Parameter (primäre Lärmentwicklung durch Bremsvorgänge sowie An- und Abfahrtslärm, erhöhte Anfälligkeit auf Schubbeanspruchung) und der damit verbundenen untergeordneten Rolle des Reifen-Fahrbahn-Geräusches der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags nach derzeitigem Stand der Technik nicht befürwortet wird.
Darüber hinaus bleibt anzumerken, dass das Tiefbauamt bis jetzt mit den bisher eingebauten lärmoptimierten Fahrbahnbelägen überwiegend negative bautechnische Erfahrungen gemacht hat.
Vorgesehener
Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung: ca. 280 Tsd. €
2.
Erneuerung
Lichtsignalanlage:
Die Lichtsignalanlage K166 wird derzeit mit einer überalterten, störungsanfälligen Technologie betrieben. Der Hersteller hat diese Steuergerätetechnologie bereits abgekündigt. Die Lichtsignalanlage wird gemäß DA Bau Bedarfsbeschluss vom 10.04.2018 mit einem dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Steuergerät ausgestattet. Im Zuge dieser Maßnahme mit Erneuerung des Steuergerätes werden gleichzeitig die bestehenden Signalgeber auf die sog. „1- Watt“-LED-Technologie umgerüstet und die störungsanfällige Verkabelung ausgetauscht.
Die Ausführung im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung stellt die kostengünstigste und wirtschaftlichste Instandhaltungsmethode dar. Die Umbaukosten für die Lichtsignalanlage werden hierdurch so gering wie möglich gehalten. Weiterhin sinken durch die Erneuerung/Umrüstung die jährlichen Unterhalts- sowie Stromverbrauchskosten. Insbesondere beim Stromverbrauch ist von einer Reduzierung von bis zu 95% auszugehen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Verkehrsführung sieht vor, die Hauptrichtung gemäß
Verkehrsbelastungsplan (St. Johann) jeweils einspurig aufrecht zu erhalten. Zur
Erneuerung muss die Lichtsignalanlage abgeschaltet werden, sodass für die
Aufrechterhaltung der Fuß- und Radwegquerung über die Straße
St. Johann außerhalb des Baufeldes ein Übergang im Mittelstreifen mit einer
provisorischen Fußgängerlichtsignalanlage errichtet werden muss.
Bauablaufbedingt muss die Nebenrichtung (Möhrendorfer Straße) aus
verkehrssicherungstechnischen Gründen vollgesperrt werden. Die An-/Abfahrt
in/aus dem Stadtteil Alterlangen von/nach Norden erfolgt über die
Umleitungsstrecke Kosbacher Damm/Am Europakanal. Für den ÖPNV werden derzeit
durch die Erlanger Stadtwerke AG, Abteilung Stadtverkehr, für die betroffenen
Buslinien Ersatzfahrpläne erstellt. Die ESTW werden an der Kreuzung
Schallershofer Str. /Kosbacher Damm eine Ersatzhaltestelle einrichten.
Alternative Linienführungen wurden geprüft, sind jedoch auszuschließen. Diese
Verkehrsführung ist nach Ansicht aller beteiligten Dienststellen die
verkehrstechnisch sicherste und sinnvollste Lösung.
Da aufgrund eines Anfahrschadens am Brückenbauwerk über die B4 im Mai 2018 und der artbedingt vor Fahrbahndeckenerneuerung durchzuführenden Brückensanierung der Abschnitt Weinstraße inkl. westlichem Auf-/Abfahrtsast, Ausführung für das Staatliche Bauamt Nürnberg, aus dem Programm 2018 herausgenommen werden musste, ist die Maßnahme Kreuzung St. Johann / Möhrendorfer Straße als Ersatzmaßnahme in der vom Stadtrat am 26.04.2018 beschlossenen Vergabe vorgesehen. Die Maßnahmen sind hinsichtlich Umfang und Kosten vergleichbar, sodass die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der ausführenden Firma eingehalten werden können.
Aufgrund der Verkehrsbeeinträchtigung der in naher Zukunft anstehenden Baumaßnahmen Dritter (Ersatzneubau Schleuse Erlangen sowie Brücke über den RMD-Kanal) im direkten Umfeld in Verbindung mit der ausfallgefährdeten Lichtsignalanlage soll die Maßnahme umgehend ausgeführt werden.
Die betroffenen Anlieger in Alterlangen werden großräumig mittels Postwurfsendung incl. Info-Flyer über die bauliche Abwicklung informiert. Im Rahmen eines mit den betroffenen Anliegern vereinbarten vor Ort Termins besteht für die Betroffenen zusätzlich die Möglichkeit, sich individuell über einzelne Fragestellungen zu informieren. Wie gewohnt wird die Maßnahme im Internet und über die lokale Presse veröffentlicht.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
66.000,- € |
bei IPNr.: 541.904 |
Sachkosten: |
280.000,- € |
bei Sachkonto: 522.102 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
bei Sachkonto: |
|
Korrespondierende Einnahmen |
|
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.904
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522 102
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen
mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau
vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
28.01.2019, gez. Deuerling
Datum, Unterschrift