1. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung
für das städtische Übernachtungsheim (Anlage 1, Entwurf vom 07.01.2019) wird
beschlossen.
2. Die Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung zur Satzung für das städtische Übernachtungsheim (Anlage 2, Entwurf vom 07.01.2019) wird beschlossen.
Mit Beschluss des SGA vom
13.06.2018 (50/114/2018) wurde festgestellt, dass die Angebote im
Übernachtungsheim nur in einem sehr geringen Umfang angenommen werden und daher
die Auslastung/ Nutzung in keinem angemessenen Verhältnis zu den personellen
und räumlichen Ressourcen und den dafür aufgewendeten Kosten steht. Mit
Beschluss des Stadtrates vom 25.10.2018 wurde ein neues Konzept für die
Unterbringung von obdachlosen und durchreisenden Personen als Ersatz für das
Übernachtungswohnheim auf den Weg gebracht. Als frühester Zeitpunkt der
Schließung wurde der 01.11.2018 festgelegt; erst bei tatsächlicher Umsetzung
der neuen Konzeption sollte das Übernachtungsheim geschlossen werden.
Die Umsetzung erfolgte
tatsächlich zum 31.10.2018. Der Betrieb des Übernachtungsheimes wurde zum
01.11.2018 eingestellt.
Da kein städtisches
Übernachtungswohnheim mehr existiert, sind sowohl die Satzung für das
städtische Übernachtungsheim als auch die Gebührensatzung für das städtische
Übernachtungsheim nicht mehr erforderlich und aufzuheben.
Ausnahmsweise wird der HFPA als
für Stadtrecht zuständiger Ausschuss vor dem Fachausschuss mit dem Thema
befasst, da die Aufhebung der Satzungen möglichst zeitnah zur Schließung
erfolgen soll.
Anlagen: 1. Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung für das
städtische Über-
nachtungsheim
2. Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung zur Satzung für das
städtische Übernachtungsheim