Betreff
Flyer zum ErlangenPass in "Leichter Sprache"
Vorlage
50/139/2019
Aktenzeichen
V/50/WM021 T. 2442
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Stadt Erlangen setzt sich mit verschiedenen Maßnahmen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder anderen Teilhabebeschränkungen in der Stadtgesellschaft ein. Eine Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels ist es Informationen und Angebote so darzustellen, dass alle Bürger*innen, unabhängig von möglichen Behinderungen und Einschränkungen, diese lesen und verstehen können. Die Flyer zum ErlangenPass wurden deshalb in möglichst einfacher Sprache und später auch in Englisch, Arabisch und Russisch herausgegeben.

Eine Broschüre in „Leichter Sprache“ ergänzt nun die vorhandenen Medien und soll vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen, die nicht so gut Deutsch können, ansprechen.
Im Gegensatz zur einfachen Sprache, muss die „Leichte Sprache“ festen Regeln folgen. Texte müssen regelrecht „übersetzt“ werden. Ein Ratgeber für „Leichte Sprache“, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, sowie ein Buch der Lebenshilfe Bremen waren dabei wichtige Hilfen.
Nur bei strikter Beachtung der Europäischen Richtlinien für leichte Lesbarkeit wird das Medium als Schriftwerk mit „Leichter Sprache“ eingestuft und darf das europäische Logo für einfaches Lesen der Inclusion Europe verwendet werden.
Deshalb muss der Text vor Veröffentlichung von Menschen mit Lernschwierigkeiten auf Verständlichkeit geprüft werden. Unterstützt wurde das Sozialamt dabei von einer Mitarbeiterin der Lebenshilfe, Frau de Bruyn. Geprüft wurden die Texte von Uli Kanawin und Nadine Karg.

 

Die Broschüre ist im Rathaus am Infotresen oder im Sozialamt erhältlich. Zwischenzeitlich haben etliche Beratungsstellen, unter anderem auch das Bildungsbüro und Schulverwaltungsamt, die Broschüre zum Auslegen und Verteilen erhalten.