Betreff
Antrag an die Stadtratsgremien aus der Bürgerversammlung Bruck vom 19.04.2018:
FuLSA Bunsenstraße Höhe Anschützstraße und Gehweg Anschützstraße
Vorlage
613/229/2019
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. In der Bunsenstraße nördlich der Kreuzung zur Anschützstraße ist eine FuLSA zu errichten. Weiterhin ist auf der nördlichen Seite der Anschützstraße zwischen Bunsen- und Daimlerstraße ein Gehweg zu errichten. Der Schulwegplan für die Schule „Brucker Lache“ ist anzupassen.

 

  1. Mit vorliegender Planung ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte durchzuführen.

 

  1. Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2020 anzumelden.

 

  1. Der Antrag aus der Bürgerversammlung Bruck ist abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Bürgerversammlung Bruck am 19.04.2018 (Anlage 1) wurde beantragt, in der Bunsenstraße auf Höhe der Anschützstraße eine Fußgängerampel (FuLSA) anstelle der geplanten und 2017 beschlossenen Querungshilfe in Form einer Mittelinsel (Beschlussvorlage 613/134/2017) zu errichten.

 

Der Wunsch einer sicheren Querungsmöglichkeit ergibt sich aus dem weiterhin stark gestiegenen Querungsbedarf an dieser Stelle. Westlich des S-Bahn-Halts Bruck ist in den vergangenen Jahren ein neues Wohngebiet entstanden. Die Grundschule „Brucker Lache“, welche diesem Gebiet zugewiesen ist, liegt in der Zeißstraße. Gemäß dem Schulwegplan (Anlage 2) verläuft der Schulweg aus diesem Wohngebiet durch die neue Bahnunterführung am S-Bahn-Halt und dann weiter über die Anschützstraße, entlang der Bunsenstraße Richtung Süden bis zum Eggenreuther Weg. An der dort bereits vorhandenen FuLSA ist die Bunsenstraße zu überqueren und der Schulweg führt auf nördlicher Seite des Eggenreuther Weges weiter bis zur Zeißstraße zur dort liegenden Schule.

Die genannte Wegeführung weißt jedoch Mängel auf. Der westliche Abschnitt der Anschützstraße hat keine Gehwege. Auf der südlichen Seite entlang der Grundstückszufahrten gibt es lediglich einen auf die Fahrbahn markierten, 1,65 m schmalen Streifen. Die Führung des offiziellen Schulweges entlang der Bunsenstraße und des Eggenreuther Wegs bedeutet einen Umweg im Vergleich zu einer direkten Führung über die Anschützstraße entlang der Grünfläche am Bachgraben. Eine mögliche Querung der Bunsenstraße ist hier jedoch bisher nicht gesichert möglich.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um die genannten Defizite in der Verkehrssicherheit zu beseitigen und den Schulweg zu optimieren ist vorgesehen, in der westlichen Anschützstraße zwischen Daimler- und Bunsenstraße einen Gehweg in 2,50 m Breite an der nördlichen Fahrbahnseite zu errichten. Dieser Bereich wird aktuell als Parkstreifen genutzt. Bei den dort abgestellten Fahrzeugen handelt es sich überwiegend um Fahrzeuge mit auswertigen Kennzeichen sowie abgestellte Wohnmobile und Wohnwägen. Gemäß Planung (Anlage 3) kann der Gehweg ohne Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet am Bachgraben umgesetzt werden. Im Kreuzungsbereich zur Daimlerstraße ist eine Aufpflasterung geplant. Diese soll die bevorrechtigte Führung der zukünftigen Fahrradstraße Daimlerstraße verdeutlichen (Vorlage 613/228/2019: Einheitliche Gestaltung von Fahrradstraßen).

 

Die FuLSA an der Bunsenstraße ist auf nördlicher Seite der Anschützstraße geplant und soll den Standards der Barrierefreiheit entsprechend ausgeführt werden. Der bestehende Lichtmast direkt neben der geplanten FuLSA ist zu versetzen.

 

Die Kosten für die genannten Maßnahmen belaufen sich grob geschätzt auf 230.000 €.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden und entsprechend anzumelden


Anlagen:       

 

Anlage 1 – Antrag aus der Bürgerversammlung Bruck vom 19.04.2018

Anlage 2 – Schulwegplan Grundschule „Brucker Lache“

Anlage 3 – Lageplan Bunsenstraße Anschützstraße

Anlage 4 – Detailplan FuLSA Bunsenstraße Anschützstraße