Betreff
Änderung der Sprengelgrenze zwischen der Grundschule Eltersdorf, der Grundschule Brucker Lache und der Max-und-Justine-Elsner-Grundschule
Vorlage
40/184/2019
Aktenzeichen
IV 40-15
Art
Beschlussvorlage

Der Änderung der Sprengelgrenzen zwischen der Grundschule Eltersdorf, der Max-und-Justine-Elsner-Grundschule und der Grundschule Brucker Lache wird, wie vorgeschlagen, zugestimmt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Sprengel der Grundschule Brucker Lache sowie der Max-und-Justine-Elsner-Grundschule ist die Bebauung über die bisherige Sprengelgrenze hinausgewachsen.

Die Kanalstraße 35-43, die Widerlichstraße 28-40 und die Borsigstraße 32-34 werden bisher demnach dem Sprengel der Grundschule Eltersdorf zugeordnet, obwohl der Schulweg zur Max-und-Justine-Elsner-Grundschule bzw. zur Grundschule Brucker Lache kürzer und leichter für die Grundschüler zu bewältigen ist.

Da die Sprengeländerung für die betroffenen Familien eine Entlastung darstellen würde und sowohl die Schulleitung der Max-und-Justine-Elsner-Grundschule als auch die der Grundschule Brucker Lache mit der geringfügigen Anzahl an hinzukommenden Schülern, die sich auf die kommenden Jahre verteilen, einverstanden sind, soll eine dauerhafte Umsprengelung der gennannten Straßenteile erfolgen.

Der Sprengel der Max-und-Justine-Elsner-Grundschule würde demnach um die Adressen Kanalstraße 35-43 sowie Widerlichstraße 28-40 und der Sprengel der Grundschule Brucker Lache um die Adressen Borsigstraße 32-34 erweitert werden. Der Sprengel der Grundschule Eltersdorf wird entsprechend verkleinert.

Im Schuljahr 2019/20 würde dies ein zusätzliches Schulkind für die Max-und-Justine-Elsner-Grundschule sowie für die Grundschule Brucker Lache im Schuljahr 2020/21 bedeuten. In den folgenden Jahren kommen ganz vereinzelt weitere Schüler durch die Umsprengelung hinzu. Durch die Umsprengelung wird es voraussichtlich zu keinen Veränderungen in der Klassenbildung kommen.
Die Eltern- und Stadtteilbeiräte, wie auch das Staatliche Schulamt, wurden informiert und stimmen im Vorfeld einer Sprengeländerung zu.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stadt Erlangen stimmt als Sachaufwandsträgerin der Änderung der Sprengelgrenzen ebenfalls zu und stellt den entsprechenden Antrag über das Staatliche Schulamt bei der Regierung von Mittelfranken.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Regierung von Mittelfranken wird nach Anhörung aller Beteiligten (Stadt Erlangen, der Elternbeiräte der betroffenen Schulen, der kirchlichen Oberbehörden und der örtlichen Personalräte) eine Rechtsverordnung erlassen. Damit tritt die Sprengeländerung voraussichtlich zum Schuljahr 2019/20 in Kraft.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Sprengelbeschreibung