Der Bericht des Revisionsamtes vom 11.12.2018
über die Aspekte zur wirtschaftlichen Situation, Nutzung und zum baulichen
Zustand des Parkhauses am Großparkplatz (Nr. 20/2018) wird zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme des Amtes 61 vom 14.01.2019 wurde zur Kenntnis gebracht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind von den beteiligten Dienststellen umzusetzen und zu beachten. Die Ämter 23 und 66 sowie die Stabsstelle Projektentwicklungsteam haben keine Stellungnahmen abgegeben und damit signalisiert, dass mit den wesentlichen Aussagen im Prüfungsbericht Einverständnis besteht.
Das ebenfalls beteiligte Amt 61 hat die o. g. Stellungnahme vom 14.01.2019 abgegeben.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen der beteiligten Dienststellen.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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