Betreff
Fraktionsantrag der SPD 009/2018 "Umgang mit häuslicher Gewalt"
Vorlage
511/064/2019
Aktenzeichen
51/511/SWI
Art
Beschlussvorlage

1.Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.Der Fraktionsantrag ist damit abschließend bearbeitet.


Vorbemerkungen:

Am 20. November 2018 wurde die Statistik des Bundeskriminalamtes zu partnerschaftlicher Gewalt vorgestellt. Aus ihr geht hervor, dass häufiger als jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet wird.

 

Im Jahr 2017 gab es 147 Fälle von Mord, Totschlag oder Körperverletzung. Hinzu kamen Misshandlungen, Stalking, Vergewaltigungen oder Nötigungen. Insgesamt wurden fast
139.000 Fälle von Gewalt in einer Partnerschaft gemeldet.

 

Zwei Drittel der Tatverdächtigen waren Deutsche. Die Bundesfamilienministerin, Frau Giffey, stellte bei der Vorstellung weiter fest: „Häusliche Gewalt geht durch alle ethnische Gruppen und soziale Schichten.“

 

Die Zahlen selbst geben nur die angezeigten Taten wieder, die Dunkelziffer ist erheblich größer.

 

Häusliche Gewalt begegnet den Fachkräften des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) in der Arbeit mit Familien in unterschiedlichen Beratungskontexten, sowie bei der Einschätzung von Gefährdungen. Zu den Aufgaben des ASD gehören in diesem Zusammenhang u.a. die Beratung zu Umgangskontakten nach Trennung und Scheidung sowie die Bereitstellung eines passenden Rahmens, wie z.B. Begleiteter Umgang.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in den Jahren 2017/2018 erhebliche personelle Veränderungen im ASD erfolgten. Dies erforderte eine Einarbeitung vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die verschiedenen Aufgabenfelder des ASD. In 2018 erfolgte auch ein personeller Wechsel, bezogen auf die Zuständigkeit für Frauen und deren minderjährige Kinder, die von außerhalb in das Erlanger Frauenhaus kommen. Nachdem 2018 eine seit vielen Jahren in diesem Bereich tätige Mitarbeiterin ausgeschieden ist, haben zwei erfahrene Mitarbeiterinnen diesen Aufgabenbereich übernommen und arbeiten sich, z.B. durch den Besuch einer Fachtagung in 2018, vertiefend ein.

 

 

 

  1. Ergebnis/Wirkungen
    (Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Die Fachlichkeit im Handeln und Beraten im Kontext von häuslicher Gewalt wird weiter intensiviert, was auch zu einer weiteren Verbesserung der Situation der Kinder führt.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Grundsätzlich benötigen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD ein Wissen über die Dynamik von häuslicher Gewalt, mit dem Ziel, ein entsprechendes Vorgehen zu beachten, da häusliche Gewalt in allen Familien, unabhängig von Einkommen, Wohnort und Nationalität, vorkommt.

 

3.       Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der Arbeit mit Familien mit dem Thema Häusliche Gewalt konfrontiert und müssen damit umgehen. Das Thema Häusliche Gewalt ist vielfach schambehaftet und Frauen öffnen sich erst im Verlauf eines Beratungskontaktes und sprechen über erlebte häusliche Gewalt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes bauen ihre Fachkenntnisse im Bereich Gewalt in Familien in der sozialpädagogischen Arbeit aus.

Zwei erfahrene Mitarbeiterinnen sind schwerpunktmäßig für Frauen und deren minderjährige Kinder, die von außerhalb in das Erlanger Frauenhaus kommen, zuständig. Sie erwerben sich vertiefende Sachkenntnisse und sind in regelmäßigen fachlichen Austausch mit den Frauenhausmitarbeiterinnen.

Ein zusätzlicher Fachdienst, könnte eine vertiefende fachliche Spezialisierung bewirken. Er könnte ähnlich dem Fachdienst „Sexueller Missbrauch“, in alle entsprechenden Fälle in der Form einer zusätzlichen kollegialen fachlichen Beratung oder Co-Arbeit einbezogen werden. Hierzu müssten jedoch zusätzliche personelle Ressourcen im Allgemeinen Sozialdienst bereit gestellt werden. 

 

4.       Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die notwendigen finanziellen Mittel für Fortbildungen für die ASD-Mitarbeiter*innen sind über Fachamtsbudget leistbar. Problematischer sind die dadurch entstehenden Fehlzeiten im täglichen Dienst, die zu einer zusätzlichen Arbeitsverdichtung führen.

        Für einen Fachdienst würden, nach überschlägiger Berechnung aufgrund der Erfahrungen des Fachdienstes „Sexueller Missbrauch“, 1,5 Planstellen im ASD erforderlich sein.  

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€ 101.000,00

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 für Fortbildung sind im Sachmittelbudget vorhanden        

                         Mittel für Personalkosten sind nicht vorhanden


Anlagen: Fraktionsantrag 009/2018 der SPD-Fraktion