Betreff
Versorgungsstand mit kommunal finanzierten Sprachkursen
Vorlage
502/026/2019
Aktenzeichen
V/50/502/mgi
Art
Beschlussvorlage

Den Ausführungen der Verwaltung wird zugestimmt.


Ausgangslage:

Mit Beschluss des Stadtrates vom 25.06.2015 (OBM/004/2015) wurde eine umfassende Versorgung aller erwachsenen Flüchtlinge mit Sprachkursen angestrebt. Grundkenntnisse der deutschen Sprache und der kulturellen Gegebenheiten sind für die Integration der hier lebenden Flüchtlinge essentiell und für Verwaltung und Ehrenamt entlastend.

Zahlreiche Flüchtlinge, die in Erlangen leben, sind ohne hohe Bleibewahrscheinlichkeit und damit i.d.R. nicht berechtigt an Sprachkursen des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration (BAMF) teilzunehmen. Eben dieser Personenkreis soll aus kommunalen Mitteln mit Sprachkursen versorgt werden. Je nach Kenntnisstand der deutschen Sprache wird bei den Kursen nach Niveaustufen unterschieden:

Die sechs Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Spracherwerb definieren sich wie folgt:
A – Elementare Sprachverwendung                  A1 + A2
B – Selbständige Sprachverwendung               B1 + B2
C – Kompetente Sprachverwendung                C1 + C2

Bis Anfang 2018 wurde die Aufgabe der Koordination dieser Sprachkurse und die Vermittlung der Flüchtlinge in die individuell richtigen Sprachkurse von der VHS erledigt. Grund für die Übertragung der Aufgabe auf das Sozialamt war, dass die Flüchtlinge vom Sozialamt ihre Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten und von den im Sozialamt angesiedelten Integrationsberater/innen umfassend betreut und begleitet werden.

Das Sozialamt konnte mit Unterstützung der Integrationsberater/innen nahtlos an die bereits geleistete gute Arbeit der VHS anknüpfen und in enger Zusammenarbeit mit der Sprachenkoordinatorin der VHS die Arbeit weiterführen.

Ergebnisse:

Die im Jahr 2018 erzielten Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

·         Bei jedem der ca. 250 Flüchtlinge (über 21 Jahren), die nicht integrationskursberechtigt sind, wurde die Möglichkeit der Teilnahme an einem kommunal finanzierten Deutschkurs geprüft.

·         Seit März 2018 wurden insgesamt zehn Sprachkurse mit unterschiedlichem Sprachzielniveau von A1 bis B1 angeboten,

·         Es haben insgesamt 150 Personen an diesen Kursen teilgenommen.

·         Bei den im Herbst 2018 startenden Kursen waren 66 Personen gemeldet.

·         Im November 2018 startete ein Sprachkurs mit dem gleichzeitigen Angebot der Kinderbetreuung; derzeit werden über diesen Kurs neun Frauen beschult. Der Kurs wurde im Januar 2019 verlängert.

·         23 Personen stehen derzeit auf einer Warteliste für einen sog. DeuFöV -Sprachkurs (berufsbezogene Deutschförderung) mit dem Zielniveau B2. In diesen Fällen wurde der Bedarf für einen Spracherwerb über die Qualifikation B1 hinaus identifiziert; die individuell erforderlichen Stellungnahmen der Ausländerbehörde stehen noch aus.

·         50 Personen sind durch andere Maßnahmen (Ausbildung, Studium, Wechsel in Integrationskurse des BAMF etc.) versorgt.

·         34 Personen haben bereits jetzt mindestens das Sprachniveau B2 erreicht.

·         29 Personen sind erwerbstätig und können daher keinen Sprachkurs besuchen.

·         22 Personen können aus gesundheitlichen Gründen keinen Sprachkurs besuchen.

·         29 Personen haben zum jetzigen Zeitpunkt kein Interesse an einem Sprachkurs oder haben den angebotenen Kurs abgebrochen.

Die erzielten Ergebnisse sind in Anbetracht des kurzen Zeitfensters und der Komplexität der Aufgabe beachtlich.

Die im Herbst 2018 gestarteten Kurse enden im Januar bzw. Februar 2019.
Der für weitere Kurse in Frage kommende Personenkreis reduziert sich perspektivisch, da der Stadt Erlangen kaum Personen, die nicht integrationskursberechtigt sind, neu zugewiesen werden.

Weiteres Vorgehen in 2019

1.    Nach heutiger Einschätzung werden in Zukunft in erster Linie Folgekurse mit hohem Zielniveau (meist B 1) angeboten werden.

2.    Die Versorgung von Einzelpersonen, für die kein gesonderter Kurs aufgrund zu geringer Auslastung finanziert werden kann, erfolgt ab Anfang 2019 durch die Teilnahme an Sprachkursen verschiedener Anbieter. Die Beratung, Begleitung und Finanzierung erfolgt auch weiterhin durch das Sozialamt in Zusammenarbeit mit den Flüchtlings- und Integrationsberaterinnen und – beratern.

3.    Zur Qualifizierung der Geflüchteten soll ab 2019 das Angebot spezieller Ausbildungen (z.B. Rettungssanitäter, Hebammen, Pflegefachkräfte) in Kooperation mit Ausbildungsträgern initiiert werden. Zur Unterstützung der Auszubildenden soll eine ausbildungsbegleitende Förderung in der deutschen Sprache angeboten werden.
Sollte eine Förderung durch andere Leistungsträger (z.B. SGB II, SGB III) nicht möglich sein, könnte die Finanzierung der Sprachkurse (in Kombination mit den Ausbildungen) auch über die städtische Sprachkursförderung erfolgen. Dies bedeutet eine Erweiterung der Zielgruppe um z.T. auch anerkannte Flüchtlinge.