Den Ausführungen der Verwaltung wird zugestimmt.
Ausgangslage:
Mit Beschluss des Stadtrates vom 25.06.2015
(OBM/004/2015) wurde eine umfassende Versorgung aller erwachsenen Flüchtlinge
mit Sprachkursen angestrebt. Grundkenntnisse der deutschen Sprache und der
kulturellen Gegebenheiten sind für die Integration der hier lebenden
Flüchtlinge essentiell und für Verwaltung und Ehrenamt entlastend.
Zahlreiche Flüchtlinge, die in Erlangen leben,
sind ohne hohe Bleibewahrscheinlichkeit und damit i.d.R. nicht berechtigt an
Sprachkursen des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration (BAMF) teilzunehmen.
Eben dieser Personenkreis soll aus kommunalen Mitteln mit Sprachkursen versorgt
werden. Je nach Kenntnisstand der deutschen Sprache wird bei den Kursen nach
Niveaustufen unterschieden:
Die sechs Niveaustufen des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Spracherwerb definieren sich wie folgt:
A – Elementare Sprachverwendung A1
+ A2
B – Selbständige Sprachverwendung B1
+ B2
C – Kompetente Sprachverwendung C1
+ C2
Bis Anfang 2018 wurde die Aufgabe der Koordination
dieser Sprachkurse und die Vermittlung der Flüchtlinge in die individuell
richtigen Sprachkurse von der VHS erledigt. Grund für die Übertragung der
Aufgabe auf das Sozialamt war, dass die Flüchtlinge vom Sozialamt ihre
Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten und von den im Sozialamt angesiedelten
Integrationsberater/innen umfassend betreut und begleitet werden.
Das Sozialamt konnte mit Unterstützung der
Integrationsberater/innen nahtlos an die bereits geleistete gute Arbeit der VHS
anknüpfen und in enger Zusammenarbeit mit der Sprachenkoordinatorin der VHS die
Arbeit weiterführen.
Ergebnisse:
Die im Jahr 2018 erzielten Ergebnisse stellen
sich wie folgt dar:
·
Bei
jedem der ca. 250 Flüchtlinge (über 21 Jahren), die nicht
integrationskursberechtigt sind, wurde die Möglichkeit der Teilnahme an einem
kommunal finanzierten Deutschkurs geprüft.
·
Seit März 2018 wurden insgesamt zehn Sprachkurse mit
unterschiedlichem Sprachzielniveau von A1 bis B1 angeboten,
·
Es haben insgesamt 150 Personen an diesen Kursen
teilgenommen.
·
Bei den im Herbst 2018 startenden Kursen waren 66
Personen gemeldet.
·
Im
November 2018 startete ein Sprachkurs mit dem gleichzeitigen Angebot der
Kinderbetreuung; derzeit werden über diesen Kurs neun Frauen beschult. Der Kurs
wurde im Januar 2019 verlängert.
·
23 Personen stehen derzeit auf einer Warteliste für
einen sog. DeuFöV -Sprachkurs (berufsbezogene Deutschförderung) mit dem
Zielniveau B2. In diesen Fällen wurde der Bedarf für einen Spracherwerb über
die Qualifikation B1 hinaus identifiziert; die individuell erforderlichen
Stellungnahmen der Ausländerbehörde stehen noch aus.
·
50 Personen sind durch andere Maßnahmen (Ausbildung,
Studium, Wechsel in Integrationskurse des BAMF etc.) versorgt.
·
34 Personen haben bereits jetzt mindestens das Sprachniveau
B2 erreicht.
·
29 Personen sind erwerbstätig und können daher
keinen Sprachkurs besuchen.
·
22 Personen können aus gesundheitlichen Gründen keinen Sprachkurs besuchen.
·
29 Personen haben zum jetzigen Zeitpunkt kein Interesse an einem Sprachkurs
oder haben den angebotenen Kurs abgebrochen.
Die erzielten Ergebnisse sind in Anbetracht des
kurzen Zeitfensters und der Komplexität der Aufgabe beachtlich.
Die im Herbst 2018 gestarteten Kurse enden im
Januar bzw. Februar 2019.
Der für weitere Kurse in Frage kommende Personenkreis reduziert sich
perspektivisch, da der Stadt Erlangen kaum Personen, die nicht
integrationskursberechtigt sind, neu zugewiesen werden.
Weiteres Vorgehen in 2019
1. Nach heutiger
Einschätzung werden in Zukunft in erster Linie Folgekurse mit hohem Zielniveau
(meist B 1) angeboten werden.
2. Die Versorgung von
Einzelpersonen, für die kein gesonderter Kurs aufgrund zu geringer Auslastung
finanziert werden kann, erfolgt ab Anfang 2019 durch die Teilnahme an
Sprachkursen verschiedener Anbieter. Die Beratung, Begleitung und Finanzierung
erfolgt auch weiterhin durch das Sozialamt in Zusammenarbeit mit den
Flüchtlings- und Integrationsberaterinnen und – beratern.
3. Zur Qualifizierung der
Geflüchteten soll ab 2019 das Angebot spezieller Ausbildungen (z.B.
Rettungssanitäter, Hebammen, Pflegefachkräfte) in Kooperation mit
Ausbildungsträgern initiiert werden. Zur Unterstützung der Auszubildenden soll
eine ausbildungsbegleitende Förderung in der deutschen Sprache angeboten
werden.
Sollte eine Förderung durch andere Leistungsträger (z.B. SGB II, SGB III) nicht
möglich sein, könnte die Finanzierung der Sprachkurse (in Kombination mit den
Ausbildungen) auch über die städtische Sprachkursförderung erfolgen. Dies
bedeutet eine Erweiterung der Zielgruppe um z.T. auch anerkannte Flüchtlinge.