Betreff
Änderung der Geschäftsanweisung für die Werkleitung des Betriebes für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77)
Vorlage
EB77/038/2018
Aktenzeichen
III/EB 77
Art
Beschlussvorlage

Die geänderte Geschäftsanweisung für die Werkleitung des Betriebes für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) gem. Anlage 1 wird beschlossen.


Bedingt durch die am 06.12.19 durch den Stadtrat beschlossene Referatsneugliederung zum 01.01.2019 wurde eine Anpassung der Geschäftsanweisung erforderlich.

Folgende Änderungen wurden vollzogen:

§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„Im Falle ihrer Verhinderung werden die Werkleiter/innen durch ihre Stellvertreter/innen vertreten. Die Stellvertretung des/der ersten Werkleiter(s)/in ist der/die weitere Werkleiter/in. Die Stellvertretung des/der weiteren Werkleiter(s)/in ist die Abteilungsleitung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst (772), bei deren Verhinderung die Abteilungsleitung Stadtgrün (773), bei deren Verhinderung die Abteilungsleitung kaufmännischer und technischer Service (771).“

Begründung: Die Vertretungsregelung wurde an die Notwendigkeit und an die aktuelle Organisation des EB 77 angepasst.

 

§ 4 Abs. 2, Satz 4 entfällt:

„Die Rechte und Befugnisse des/der ersten Werkleiter(s)/in als ehrenamtliche(r) Bürgermeister/in bleiben davon unberührt.“

Begründung: Aufgrund des Wechsels der 1. Werkleitung wäre eine Änderung dieses Satzes erforderlich gewesen. Die rechtliche Überprüfung hat jedoch ergeben, dass der Inhalt rein deklaratorisch ist und damit zukünftig entfallen kann.

 

Alle Formulierungen „zweiter Werkleiter/zweite Werkleiterin“ werden in „weiterer Werkleiter/weitere Werkleiterin“ abgeändert.

Begründung: Analog zu der Anpassung dieser Formulierung in der Betriebssatzung des EB 77 wird die Änderung, die auf der Mustersatzung für Eigenbetriebe des VKU (Verband kommunaler Unternehmen) beruht, auch in der Geschäftsanweisung vollzogen.

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:   Geschäftsanweisung für die Werkleitung des Betriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) gültig ab 01.02.2019