Betreff
Neuerlass der Satzung der Stadt Erlangen für das Medienzentrum und Neuerlass der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Erlangen für das Medienzentrum
Vorlage
30/094/2018
Aktenzeichen
III/30; IV/40-2
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Satzung der Stadt Erlangen für das Medienzentrum (Entwurf vom 18.12.2018, Anlage 1) wird beschlossen.

  2. Die Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Erlangen für das Medienzentrum (Entwurf vom 18.12.2018, Anlage 3) wird beschlossen.

 


Das Medienzentrum, vormals Stadtbildstelle, versorgt Schulen sowie andere Bildungseinrichtungen mit geeigneten Medien und erfüllt die damit zusammenhängenden pädagogischen Aufgaben (Art. 79 BayEUG). Neben dem Verleih pädagogischer Lehrmittel in physikalischer und digitaler Form zählen auch die Beratung sowie die Weiterbildung von Lehrkräften in den Bereichen Medienpädagogik und -technik zum Aufgabengebiet. Des Weiteren befasst sich die Einrichtung mit der Förderung von Medienkompetenz und der modellhaften Entwicklung interaktiver Unterrichtsformen durch die Integration multimedialer Werkzeuge.

 

Beim Medienzentrum handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung der Stadt Erlangen, deren Betrieb in einer Benutzungs- sowie in einer Gebührensatzung geregelt ist. Sowohl die bisherige „Satzung der Stadt Erlangen für die Stadtbildstelle“ als auch die dazugehörige „Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Erlangen für die Stadtbildstelle“ traten am 01.06.1979 in Kraft.

 

Abgesehen von der Umstellung auf Euro-Beträge der Gebührensatzung zum 01.01.2002 sind beide Satzungen seit ihrem Erlass völlig unverändert. In der Zwischenzeit haben sich zahlreiche inhaltliche Bezüge weiterentwickelt, insbesondere die dort zitierte Art der vorgehaltenen Medien. Eine Aktualisierung beider Satzungen ist daher angezeigt und wegen der umfangreichen Änderungen ist es zudem sinnvoll, keine Änderungssatzungen sondern jeweils einen Neuerlass zu beschließen.

 

Der überwiegende Anteil der Benutzer des Medienzentrums sind die Schulen im Stadtgebiet Erlangen, welche von der Erhebung von Gebühren und Auslagen befreit sind. Mehreinnahmen sind mit der Neufassung der Gebührensatzung daher nicht verbunden.

 

Die einzelnen Änderungen ergeben sich aus den beigefügten Synopsen. Soweit als möglich, wurden die entsprechenden Vorschriften auch direkt gegenübergestellt, was allerdings aufgrund des teilweise anderen Aufbaus nicht immer vollständig möglich war.

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Entwurf der Satzung der Stadt Erlangen für das Medienzentrum

                        2. Synopse zur Satzung der Stadt Erlangen für das Medienzentrum        
                        3. Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Erlangen für das Medien-
                           zentrum

                        4. Synopse zur Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Erlangen für das Medien-
                           zentrum