- Die Satzung der Stadt Erlangen für das
Medienzentrum (Entwurf vom 18.12.2018, Anlage 1) wird beschlossen.
- Die Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Erlangen für das Medienzentrum (Entwurf vom 18.12.2018, Anlage 3) wird beschlossen.
Das Medienzentrum,
vormals Stadtbildstelle, versorgt Schulen sowie andere Bildungseinrichtungen
mit geeigneten Medien und erfüllt die damit zusammenhängenden pädagogischen
Aufgaben (Art. 79 BayEUG). Neben dem Verleih pädagogischer Lehrmittel in
physikalischer und digitaler Form zählen auch die Beratung sowie die
Weiterbildung von Lehrkräften in den Bereichen Medienpädagogik und -technik zum
Aufgabengebiet. Des Weiteren befasst sich die Einrichtung mit der Förderung von
Medienkompetenz und der modellhaften Entwicklung interaktiver Unterrichtsformen
durch die Integration multimedialer Werkzeuge.
Beim Medienzentrum
handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung der Stadt Erlangen, deren
Betrieb in einer Benutzungs- sowie in einer Gebührensatzung geregelt ist.
Sowohl die bisherige „Satzung der Stadt Erlangen für die Stadtbildstelle“ als
auch die dazugehörige „Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Erlangen für die
Stadtbildstelle“ traten am 01.06.1979 in Kraft.
Abgesehen von der
Umstellung auf Euro-Beträge der Gebührensatzung zum 01.01.2002 sind beide
Satzungen seit ihrem Erlass völlig unverändert. In der Zwischenzeit haben sich
zahlreiche inhaltliche Bezüge
weiterentwickelt, insbesondere die dort zitierte Art der vorgehaltenen Medien.
Eine Aktualisierung beider Satzungen ist daher angezeigt und wegen der
umfangreichen Änderungen ist es zudem sinnvoll, keine Änderungssatzungen
sondern jeweils einen Neuerlass zu beschließen.
Der überwiegende
Anteil der Benutzer des Medienzentrums sind die Schulen im Stadtgebiet Erlangen,
welche von der Erhebung von Gebühren und Auslagen befreit sind. Mehreinnahmen
sind mit der Neufassung der Gebührensatzung daher nicht verbunden.
Die einzelnen
Änderungen ergeben sich aus den beigefügten Synopsen. Soweit als möglich,
wurden die entsprechenden Vorschriften auch direkt gegenübergestellt, was
allerdings aufgrund des teilweise anderen Aufbaus nicht immer vollständig
möglich war.
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Entwurf der Satzung der Stadt
Erlangen für das Medienzentrum
2.
Synopse zur Satzung der Stadt Erlangen für das Medienzentrum
3. Entwurf der
Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Erlangen für das Medien-
zentrum
4.
Synopse zur Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Erlangen für das Medien-
zentrum