Betreff
Sachstandsbericht Parkplätze / Mobilitätskonzept Uni-Klinikum; CSU-Fraktionsantrag 206/2018
Vorlage
613/222/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1. Der CSU-Fraktionsantrag 206/2018 ist hiermit abschließend bearbeitet.

2. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag 206/2018 bittet die CSU-Fraktion um einen Sachstandsbericht zum Thema „Parkplätze / Mobilitätskonzept Uni-Klinikum“ sowie um eine Stellungnahme der Verwaltung zum Parkierungskonzept auf dem „Berggelände“.

 

Mit Beschluss des Stadtrates am 27.07.2017 (vgl. 613/128/2017) wurde die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen für ein Parkraumkonzept Innenstadt des Verkehrsentwicklungsplanes Erlangen zu konkretisieren und dem Ausschuss erneut vorzulegen. Diese Maßnahmen beinhalten insbesondere:

-       Einführung von Lieferverkehrszonen an ausgewählten Standorten im Bereich von derzeitigen Kfz-Stellplätzen

-       Parkplatzergänzungen in Form von Auffangparkplätzen im Randbereich der Innenstadt mit geeignetem ÖV-Angebot (P&R) oder in fußläufiger Entfernung zu den wesentlichen Zielen ggf. in Verbindung mit ÖV-Kombitickets

-       Stärkung des Großparkplatzes als Auffangparkplatz

-       Entzerrung der Parkraumsituation durch Anhebung der Parktarife mit kurzen Parkdauern in räumlicher Differenzierung unter Berücksichtigung der Nutzergruppen und des Stellplatzangebotes im jeweiligen Umfeld

-       Aufhebung der Aufparkregelungen auf Gehwegen mit weniger als 1,8 m Restbreite und hohem Fußverkehrsaufkommen. Kompensation des Entfalls der Stellplätze auf Gehwegen mit Auffangparkplätzen

 

Mit der Einführung von Lieferverkehrszonen wurde bereits 2017 begonnen (vgl. 613/179/2018). Diese Maßnahmen werden in den kommenden Jahren nach entsprechenden Abstimmungen weiter umgesetzt. Parkplatzergänzungen (z.B. Fuchsenwiese) und die Verbesserung der ÖPNV-Anbindung werden derzeit (auch durch externe Gutachten) konkretisiert bzw. befinden sich in der Umsetzung. Die Stärkung des Großparkplatzes als Auffangparkplatz soll noch 2019 durch einen städtebaulichen Wettbewerb weiter geplant werden.

Für Februar 2019 ist eine UVPA-Vorlage vorgesehen, welche Maßnahmen zur Entzerrung der Parkraumsituation in der Innenstadt thematisiert. Die Umsetzung erster konkreter Maßnahmen ist ebenfalls 2019 geplant. Diese stehen auch in engem Zusammenhang mit dem am 13.11.2018 beschlossenen Plannetzen für den Fußverkehr und den zugehörigen Qualitätsstandards (vgl. 613/201/2018/1).

 

Wie bereits in mehreren öffentlichen Veranstaltungen verdeutlicht wurde, sollen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen keine Stellplätze entfallen, sondern durch Schaffung höherer Kapazitäten an anderer Stelle (z.B. Großparkplatz) kompensiert werden. Hier ist ein zeitlich versetztes Vorgehen vorgesehen, d.h. Entfall nach Neuschaffung von Stellplätzen.

 

Darüber hinaus stehen Verwaltung und UKER in engem Kontakt bzgl. der Konkretisierung und Umsetzung eines Mobilitätskonzepts Uni-Klinikum. So hat das UKER umfassende eigene Befragungen der Mitarbeiter, Patienten und Besucher durchgeführt, die sowohl bei den Planungen der City-Linie als auch für die Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements von großem Nutzen sind. Das weitere Vorgehen bezüglich Einrichtungen für den ruhenden Verkehr des Universitätsklinikums wird mit den Beschlussvorlagen 611/252/2018 und 611/267/2018 im UVPA am 22.01.2019 erläutert.

 

Zur Situation auf dem „Berggelände“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Am 26.11.2018 hat bezüglich der Parkraumproblematik im Umfeld der Straße „An den Kellern“ ein Gesprächstermin stattgefunden. Dieser war ursprünglich als Fortsetzung eines Anfang 2018 stattfindenden Ortstermins mit einigen Anwohnern der Straße An den Kellern geplant. Anlass waren anhaltende Beschwerden über den sehr hohen Parkdruck und die zugeparkten Rettungsgassen seitens der dortigen Anwohner. Mögliche Lösungsansätze wurden an oben genannten Termin vorgestellt und diskutiert.

 

Ein Ziel ist es, insbesondere den aktuell hohen Anteil an Fahrzeugen zu reduzieren, die innerhalb eines Tages nicht bewegt werden bzw. für mehrere Tage oder gar Wochen dort abgestellt werden. Mit einer entsprechenden Einführung von Parkgebühren bzw. der dann möglichen Festlegung einer Höchstparkdauer in Verbindung mit einer Bewohnerparkregelung kann hier gegengesteuert werden.

 

Seitens der Stadtverwaltung wurde ein Tarifkonzept ähnlich dem Großparkplatz vorgeschlagen. In der Diskussion zeigte sich jedoch, dass die Langzeittickets (4-Wochen-Tickets) wahrscheinlich keinen ausreichenden Schutz vor Dauerparkern bieten. Dieser Aspekt soll bei der Erstellung der noch ausstehenden Detailplanungen entsprechend berücksichtigt werden.

 

Da es sich um öffentliche Flächen handelt, dürfen aus rechtlichen Gründen tagsüber maximal nur 50 % der Stellplätze ausschließlich für Anwohner reserviert werden. Derzeit ist allerdings ein Mischnutzung geplant (d.h. Anwohner dürfen kostenlos parken), so dass auch zukünftig Mitarbeitern naheliegender Arbeitgeber oder beispielweise Besuchern bzw. Patienten der Uniklinik deutlich mehr Stellplätze zur Verfügung stehen.

 

Obwohl das Stimmungsbild in der Diskussion am 26.11.2018 kontrovers war, kann festgehalten werden, dass weitestgehend Einigkeit für eine Veränderung im Vergleich zur aktuellen Situation besteht. Auch ein Großteil der anwesenden Berufspendler kann sich die Parkraumbewirtschaftung als möglichen Lösungsansatz vorstellen, wenn hierdurch weiterhin die Möglichkeit der Nutzung als Parkplatz für diesen Bereich besteht und dessen Belegung durch Dauerparker (z.B. Anhänger und Wohnmobile) unterbunden wird.

 

Basierend auf den Anregungen aus der Diskussion wird das Parkraumkonzept für dieses Gebiet nun überarbeitet.

2019 sollen in einer öffentlichen Veranstaltung die konkretisierten Planungen vorgestellt und anschließend dem UVPA zum Beschluss vorgelegt werden.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die nächsten aus städtischer Sicht notwendigen Schritte zur Umsetzung des Masterplans Innenstadt des Uniklinikums Erlangen wurden bereits im September durch den UVPA beschlossen (vgl. 611/236/2018).

Das weitere Vorgehen bezüglich Einrichtungen für den ruhenden Verkehr des Universitätsklinikums wird in den Beschlussvorlagen 611/252/2018 und 611/267/2018 in der Januar-2019-Sitzung erläutert. In der gleichen Sitzung werden auch das Verkehrskonzept zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Innenstadt (vgl. 613/190/2018/2) sowie die Planungen zur City-Linie, die den Großparkplatz mit den Zielen in der Erlanger Altstadt verknüpfen soll (vgl. 613/211/2018), vorgestellt.

Zum Thema Ruhender Verkehr in der Innenstadt wird in der Februar-2019-Sitzung des UVPA ein Parkraumkonzept vorgestellt und zum Beschluss vorgelegt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Eine Aufstellung, welche Maßnahmen im ruhenden Verkehr 2019/2020 konkret umgesetzt werden, kann erst nach oben genannten Beschluss zum Parkraumkonzept erfolgen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: