hier: Spardorfer Straße 33
Das Benehmen nach Art. 2 DSchG zu dem vorgeschlagenen Baudenkmal Spardorfer Straße 33 wird hergestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Gebäude Spardorfer Straße 33 ist als Baudenkmal gemäß Art. 2 DSchG in der Denkmalliste zu ergänzen.
Vorgeschlagene Listenergänzung:
Ort |
Straße, Hausnr. |
Beschreibung/Langtext |
Erlangen |
Spardorfer Straße 33 |
Wohnhaus,
zweigeschossiger, verputzter Massivbau mit Walmdach, Zwerchhäusern,
dreiseitigem Bodenerker und straßenseitigem Treppenhausrisalit mit
Schweifgiebel, neubarock, von Steidel & Gehring, 1913, Aus- und Umbau des
Dachgeschosses von Wolfgang Steidel, 1933. |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat mit Schreiben vom 26.11.2018 über den Nachtrag des Gebäudes Spardorfer Straße 33 in die Denkmalliste informiert.
Das Schreiben vom 26.11.2018 soll nach Art. 2 DSchG der Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde dienen. Die Stadt bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Bei dem Objekt Spardorfer Straße 33 handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 DSchG. Die Erhaltung liegt im Interesse der Allgemeinheit. Gegen die Aufnahme in die Denkmalliste bestehen seitens der Verwaltung keine Einwände. Das Benehmen nach Art. 2 DSchG wird hergestellt.
Anlagen: Lageplan
Foto